Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand genaue Auskunft bezüglich Wohngröße und Miete geben.
Wir, alleinerziehend mit einem Kind, leben in einer 66qm Wohnung.Mir wurde von der ARGE erklärt meine Wohnung sei um 6qm zu groß und ich müsse mir um nicht von meiner RL zuzahlen zu müsen eine kleinere und billigere Wohnung suchen. Jetzt hab ich aber von jemandem gehört das ich eventuell doch meine komplette Miete beantragen könnte, da meine Tocher ADHS hat (auch ärztlich bescheinigt) und aufgrund dessen mehr Platz beantragen könnte, was ca diese 6qm entsprechen würde.Kann mir hierzu vielleicht jemand einen Rat geben,bevor ich auf dem Amt antrete und mich wieder zum Affen mach? Denn meine Bearbeiterin erklärte mir schon auf meine Anfrage wie es sich denn mit Krankenhausaufenhalt verhalte( ich hatte mich vorher erkundigt das ein Abzug der RL erst ab dem 21.Tag rechtens ist)das wohl jeder Landkreis das alles irgendwie anders regelt, im Landkreis ERH würde schon ab dem 9.Tag abgezogen .
Auch hab ich hier gelesen das sich das Amt wohl an den jeweiligen Mietspiegel orientieren müsste und zwar nicht am ganz untersten. Im Internet hab ich mal geschaut und würde bei meiner Miete von 433,00Euro incl Nebenkosten (ohne Heizung, heize noch mit Öl) so ziemlich am untersten Rand des Mietspiegels liegen, dennoch bekomme ich nur einen Teil der Miete angerechnet. Stimmt das denn so?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten,
Karin
-
-
Angemessene Wohnung für 2-Personen-BG: 60m² soweit richtig.
Mietkostenberechnung und Betriebskostenbrechnung habe ich in einem andern Beitrag schon erläutert. Den findest du hier.
Zu deinen 433,00 € musst du nun die Heizkosten dazurechnen. Erst dann kann man tatsächlich feststellen, ob deine Wohnung (preislich) angemessen ist und somit die 6m² nicht in Betracht kommen.
Du musst aber dabei bedenken, dass bei Nebenkosten-Nachzahlungsforderungen die ARGEN nur die Zahlungen berücksichtigen, die eine angemessene Wohnung in m² verursachen würden. Die Restzahlung bleibt wieder bei dir hängen. Auch wenn du in einer größeren Wohnung wohnen darfst, musst du diesen Umstand in deinen Planungen berücksichtigen.
Leider haben nur wenige Hilfebedürftige auf Grund von Erkrankungen Anspruch auf eine bis zu 15% größere (m²-mäßig) Wohnung. Dazu zählen Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "G" und "aG", die auf Gehhilfen oder Rollstühle agewiesen sind und daher einen größeren Bewegungsspielraum benötigen.
-
wir sind ein 7 personen haushalt und leben von unterhaltsvorschuss kindergeld und hartz4,wir bewohnen eine 92 quadratmeter wohnung und bezahlen mit nebenkosten und heizung - gas- 670,- . ist das zuviel ? kann mir jemand helfen und auskunft erteilen? wir wohnen in thüringen.wir bekommen ca.321,- wohngeld.ist das rechtens?
-
Berechnung:
7 Personen maximale Größe der Wohnung: 135m²
die genaue Berechnung ist so nicht möglich, wegen örtlichem Mietspiegel, daher die Berechnung anhand der Angaben und der Berechnungsschritte (hier klicken), bitte selber berechnen. -
gem. § 1 Abs 2 Nr. 1 WoGG steht euch kein Wohngeld zu:
...
(2) Empfänger von
1.Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, auch in den Fällen des § 25 des Gesetzes,
...
bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind (Leistungen), sind von Wohngeld nach diesem Gesetz ausgeschlossen;
....
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
-Verheiratet- Recht auf eigene Wohnung ? 8
- eine chance
-
- Antworten
- 8
- Zugriffe
- 16k
8
-
-
-
-
!Sachbearbeiter zögert den Fall meiner Mutte aus (whg. gekündigt)! 5
- dabla
-
- Antworten
- 5
- Zugriffe
- 8,5k
5
-
-
-
-
...ein Kind einfach weggedacht... 1
- Shalimar66
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6,7k
1
-
-
-
-
"Neuvorstellung" ;O)
- engjell
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,9k
0
-
-
-
-
"Nichtgewährung der Kosten der Unterkunft und Heizung" 12
- ~jule~
- Wohnung und Miete
- ~jule~
-
- Antworten
- 12
- Zugriffe
- 18k
12
-