hallo,
wäre nett, wenn mir jem. von euch kurz zwei fragen beantwortet .
ich war beim amt, hab anspruch wie mir gesagt wurde und mal eben keinen pfennig mehr in der tasche ( ehr 15.00000 zu wenig um auf einen zu kommen), in meiner whg. ist keine küche, also ist der fakt, dass ich mir keine nahrung kaufen kann nicht so schlimm, kann sie ja eh nicht zubereiten ;-).
meine sb sagte mir, dass das geld mitte nächster woche auf meinem kto wäre... kann also auch meine miete, telefon etc. nicht bezahlen.
gibt es da nen antrag oder etwas ähnliches, damit das fixer geht oder muss man einfach die amtsmühlen erleiden?
kann ich ´nen antrag auf beihilfe für erstausstattung, für ´ne küche stellen?
wären ca. 600,00 Euro. hab im internet immer nur etwas von ´nem darlehen der arge gelesen oder so ähnlich.da ich 28 bin, das erste mal hilfebedürftig (studium abgebrochen, nebenjob verloren, durch das stud. schulden und ´ne berufliche neuorientierungsphase) und es nicht meine erste whg ist.
ach ja, bevor ich es vergesse. es gehört zwar in ein anderes forum, aber wie lange muss ich hilfebedürftig sein, um anspruch auf einen bildungsgutschein zu haben?
vielen dank für eure aufmerksamkeit und hilfe!!!!
schönen gruss - mar.s
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"WER NICHT MEHR LACHT, SOLLTE AUS DEM KELLER KOMMEN..."