Hallo,
ich erhalte ein sehr niedriges ALG I von 220 Euro, so daß ich einen Antrag auf ALG II stelle, da der
Regelsatz in meinem Fall 347 Euro beträgt.
Wird das ALG I genauso wie normales Einkommen angerechnet, sprich 100 Euro Freibetrag usw.
oder gibt es hierfür andere Regelungen.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.