Schulische Ausbildung...trotzdem Hartz 4?

  • Hallo erstmal an alle netten Helfer!


    Folgendes Problem bzw. Frage:


    Meine Partnerin (20 Jahre, nicht verheiratet) hat eine abgeschlossene Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin und nun befindet Sie sich gerade im 2. Ausbildungsjahr zur Erziehrin (beides sind schulische Ausbildungen ohne Vergütung aber auch ohne Schulgebühren...nur Bücher und so).


    Durch die stets steigenden Stundenzahlen, ist der öffentliche Verkehr zwar immernoch notwendig, wird aber zur echten Tortur (ca. 3 Stunden unterwegs). Ihre Eltern sind beide Berufstätig und verdienen gemeinsam ca. 2.200 Euro netto, leben in einem Mietshaus und haben noch einen Sohn, der sich in einer betrieblichen Ausbildung befindet.


    Ich selber, bin selbstständig, wohne aber noch zu Hause und bin 21 Jahre alt.


    Nun die große Frage! Wir möchten in eine gemeinsame Wohung ziehen (egal über wen der Vertrag läuft). Ich habe damals in meiner betrieblichen Ausbildung auch Hartz 4 erhalten, da mein Chef mich so schlecht bezahlt hat. Bafög steht ihr angeblich nicht zu, da Ihre Eltern zu viel verdienen aber wie siehts mit anderen Unterstützungen wie z.B. Hartz 4 aus? Mein Betrieb lässt mir Ende des Monats ca. 1000 Euro Gewinn, von denen ich mein Auto, Sprit, Versicherungen...halt alles bezahlen muss.


    Für eine 2-Zi-Whg. 400Euro würden also von meiner Seite ca. 400 Euro zur Verfügung stehen aber wir müssen denn ja noch Essen, weitere Versicherungen, Kabel etc. bezahlen. Sie hat einen kleinen Job auf 400 Euro Basis (ca. 200 Euro monatlich) der aber doch nicht angerechnet wird oder? Wir bräuchten also bestimmt einen Zuschuss vom Staat in Höhe von vielleicht 200 - 300 Euro.


    Ich bitte um Hilfe! Haben wir ein Recht auf Unterstützung? Vielen Dank!

  • Die 1.000 € von dir werden "bereinigt", d.h. abzüglich Steuern und KV, RV, als Einkommen gewertet (grob gerechnet 700,-€)
    Die 400 € werden bei deiner Freundin als Einkommen gewertet, wobei von dem tatsächlich ausgezahlten Betrag (bei euch 200 €) 100 € als Grundfreibetrag und von dem Rest 20% als weiterer Freibetrag vorher abgezogen werden.


    Zur angemessenen Wohnung habe ich bereits in einem anderen Beitrag eine Berechnung aufgestellt: klicke hier. Du musst nur die 105m² in eurem Fall auf 60m² ändern.


    Bekommen die Eltern deiner Freundin für sie Kindergeld?

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Moin,
    danke für die schnelle Antwort aber ich kann damit nicht wirklich viel anfangen :) Vielleicht brauchst du ja noch die Info zum Kindergeld...ja sie erhalten Kindergeld.


    Aber wir sind ja nicht verheiratet oder so, wie wird denn mein Einkommen mit ihrem bzw. der Grenze für Zuschüsse verrechnet?


    Was bedeutet das denn jetzt für uns? Also denn würde ich bei mir eher von einem Nettowert von ca. 800 ausgehen und somit ca. 600 haben...richtig? Was meinst du denn mit der Wohnung und so? Da kommt denn ca. ein Wert von 470 Euro raus. Der würde übernommen werden...anteilig?


    Vielen Dank! Ich hoffe, ich stelle mich nicht zu dumm an...

  • Die 1.000 € von dir werden "bereinigt", d.h. abzüglich Steuern und KV, RV, als Einkommen gewertet (grob gerechnet 700,-€)
    Die 400 € werden bei deiner Freundin als Einkommen gewertet, wobei von dem tatsächlich ausgezahlten Betrag (bei euch 200 €) 100 € als Grundfreibetrag und von dem Rest 20% als weiterer Freibetrag vorher abgezogen werden.


    Zur angemessenen Wohnung habe ich bereits in einem anderen Beitrag eine Berechnung aufgestellt: klicke hier. Du musst nur die 105m² in eurem Fall auf 60m² ändern.


    Bekommen die Eltern deiner Freundin für sie Kindergeld?


    Wie schauts denn jetzt aus mit ner Antwort...gerade noch auf der Arbeit? Wäre super wenn ich meiner Freundin etwas schönes überbringen könnte :)


    Grüße und Danke!

  • Auf Grund deiner Schildung wirst du als sogenannte BG mit deiner Freundin zusammengelegt. Begriffsbestimmungen findest du hier.


    Du kannst also lediglich dein Einkommen und Vermögen schützen, wenn ihr eine Wohngemeinschaft bildet, also getrennt wirtschaftet und euch nicht gegenseitig unterstützt (für einander einstehen). Wenn ihr eine BG werdet, wird dein bereinigtes Einkommen voll zum Einkommen der gesamten BG hinzugerechnet. Bei einer WG fallen deine Einnahmen und dein Vermögen aus der Berechnung raus. Die Wohnung würde nur zur Hälfte durch die ARGE übernommen, da du für deine Kosten sowohl in der BG als auch erstrecht in der WG selber aufkommen musst.


    Zum Kindergeld, wenn sie aus dem elternlichen Haus auszieht, hat sie Anspruch darauf, dass ihre Eltern ihr dieses ausbezahlen. Das ausbezahlte Kindergeld wird dem Einkommen von ihr hinzugerechnet.


    Sorry, dass ich erst jetzt antworte. Bin vom Büro über einen Aussentermin nach Hause gefahren ;-)

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D




  • Moin!


    Danke erstmal :) Handelt es sich denn dabei um Hartz 4 oder Wohngeld? Wo können wir das beantragen (bei der ARGE?) und was würdest du uns empfehlen, damit wir unser Projekt auch realisieren können? Gibt es Gründe für die ARGE unseren Antrag abzulehnen bzw. kann man sie als alleinige Mieterin eintragen lassen und somit die komplette Summe erstattet bekommen?


    Sprich die Miete kostet 460 Euro und somit würde vom Staat 230 Euro in voller Höhe übernommen werden? Kann der Staat die Zahlung verweigern weil Sie zu Hause leben bleiben soll oder so?


    Was ist denn wenn der Staat heraus bekommt, dass wir eine Partnerschaft führen und nicht nur eine WG gemeinsam haben oder ist das egal? Sie befindet sich ja in einer schulischen Zweitausbildung...ist das vollkommen egal? Sie zieht einfach aus und da sie kein Geld verdient würde sie diese Beihilfe in voller Höhe erhalten? Was ist mit ihrem geringen Einkommen...wird das angerechnet?


    Großes großes Dankeschön!

  • Da sie bereits eine Ausbildung hat, sind ihre Eltern ihr nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet. Zusätzlich würde es, wenn ihr zusammenzieht und eine BG werdet, zur Begründung reichen, weil ihr ein Paar seid. Die obigen Ausführungen beziehen sich auf ALG II / Hartz IV für deine Freundin.


    Also Wohngeld ist nur ein minimaler Zuschuss und wird auch nur bei Wohnungen gewährt, die nicht teurer als 370 € sind und das Gesamteinkommen 750 € nicht übersteigt. Ist jedoch gestaffelt. Dazu gibts genauere Tabellen. Bei 370 € Miete kämen je nach Einkommen zwischen 110 und 10 Euro raus (bei einer Person).


    Also, wenn ihr angebt, eine WG zu sein und irgendwie kommt heraus, dass ihr doch ein Paar seid, ist das Leistungsbetrug und (Teill-)Leistungen werden zurückgefordert. (Stichwort: Sozialbetrug!)


    Aus einer WG kann jederzeit von euch eine BG gebildet werden (durch entsprechende Mitteilung an die ARGE).Aber: aus einer BG kann nur sehr erschwert eine WG werden (man muss wirklich glaubhaft beweisen können, dass man sich als Paar getrennt hat und nur solange eine WG bildet, bis einer der Partner eine eigene Wohnung gefunden hat. Dies darf nicht länger als 2 Monate dauern, außer es liegen erschwerende Gründe vor - Schwerbehinderung, Mutter mit mehreren Kindern usw.)


    Die Berechnung des 400€-Jobs habe ich oben bereits erläutert.


    Um alles "wasserdicht" zumachen, gleich von Anfang an eine BG gründen, somit entfallen auch 2 getrennte Schlafzimmer!!

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


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  • Moin!


    Alles sehr schön erklärt aber die eigentliche Frage...wie hoch kann bzw. wird die Förderung (im Falle der BG) für meine Freundin ausfallen wenn die Wohnung 460 Euro kostet...ist doch noch nicht geklärt? Wir können uns ja den Weg sparen wenn es sich dabei nur um 100 Euro handelt. Kann man Hartz 4 und Wohngeld erhalten? Wir haben denn vor uns als BG zu melden.


    Fakt: Wir wollen eine gemeinsame Wohnung beziehen und sie verdient nur 200 Euro von denen nur 80 Euro als Einkommen gerechnet werden + meine 600 Euro. Was haben wir nun bei einer Miete von 460 Euro zu erwarten? Wohngeld...Hartz 4? Ich bitte um Zahlen...nur um zu wissen ob sich der Weg lohnt :)


    Dankeschön, ich fühle mich schon langsam echt unwohl...nerve ich schon?

  • Du nervst nicht,


    aber leider kann ich dir keine genauen Zahlen liefern auf Grund deiner Selbstständigkeit. Vielleicht hat ein anderer hier mit der Selbständigkeit schon Erfahrungen gesammelt

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Du nervst nicht,


    aber leider kann ich dir keine genauen Zahlen liefern auf Grund deiner Selbstständigkeit. Vielleicht hat ein anderer hier mit der Selbständigkeit schon Erfahrungen gesammelt



    hmmm...ich dachte nur dass der gewinn wie das einkommen aus einem angestelltenverhältnis gewertet wird. wie würde es denn aussehen, wenn ich das selbe geld als angesteller verdienen würde?


    schade und vielen dank! ich hoffe jemand anders kennt sich diesbezüglich aus :)

  • hmmm...ich dachte nur dass der gewinn wie das einkommen aus einem angestelltenverhältnis gewertet wird. wie würde es denn aussehen, wenn ich das selbe geld als angesteller verdienen würde?


    schade und vielen dank! ich hoffe jemand anders kennt sich diesbezüglich aus :)



    kann uns denn niemand helfen?
    wir sind für alle infos dankbar!

  • Als Angestellter wird dieses als Einkommen der ganzen BG gewertet, sofern es das Netto-Einkommen ist.

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    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D