Auto verkaufen

  • Hallo,


    ich möchte mein Auto (Wert ca. 2.000 Euro) verkaufen.


    Wie gehe ich richtig vor? Wie teile ich der ARGE dies mit (z.b. Quittung), und: (wie) wird dies auf meine Leistungen angerechnet?


    Ich weiss zwar, dass man ein Auto bis 5.000 Euro besitzen darf, habe aber keine Ahnung, was beim Verkauf zu berücksichtigen ist...



    Vielen Dank im Voraus!


    Gruss
    Muggel4

  • Solang du aus dem erzielten Betrag keine Dinge finanzierst, die durch die Regelleistungen abgedeckt werden, ist es, wie advokat sagt, eine Vermögensumschichtung.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Weil er dann ganz einfach aus eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt (vorrübergehend) bestreiten kann und somit nicht mehr hilfebedürftig ist.

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    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Nach § 12 Abs.1 SGB II sind als Vermögen alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. Verwertbar ist das Vermögen, dessen Gegenstände verbraucht, übertragen oder belastet und unmittelbar zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden können. Für einen Einsatz kommt nur dasjenige Vermögen in Betracht, durch dessen Verwertung der Notlage oder dem Bedarf abgeholfen werden kann und das dafür rechtzeitig zur Verfügung steht.


    Wenn er also das Vermögen selber verwertet, um einen Bedarf, der die Regelleistungen umfasst, zu decken, kann es also zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden.


    Der Schutz bedeutet nur, dass er nicht gezwungen werden kann, das Fahrzeug zu verkaufen, um daraus seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, tut er es aus eigenen Stücken, wird es als Einkommen angerechnet.

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  • zum einen das u. zum anderen ist das nicht richtig. geschütztes vermögen kann ich für alles verwenden
    gerade deshalb gibt es die unterscheidung zwischen einkommen und vermögen
    und vermögen isd sgb ii wird nicht zum einkommen, wnen ich mir davon essen oder kleidung kaufe

  • Sorry, aber was die Arge nicht weiß, macht sie nicht heiss. Und wenn das Schonvermögen durch die 2000,- Euro nicht überschritten wird, würde ich da auch niemandem was melden und könnte sehr ruhig schlafen;)


    Ich gehe mal davon aus, naiv wie ich bin, dass er das Fahrzeug als Vermögen angegeben hat. Wenn nicht, unterliegt es eh nicht dem Schutz :-). Sollte er plötzlich eine angebotene Arbeitstelle oder MAE nicht aufnehmen können, weil er kein Auto mehr hat, muss er sich dann spätestens rechtfertigen. Ich könnte nicht ruhig schlafen :-)

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  • Sorry, aber was die Arge nicht weiß, macht sie nicht heiss.


    Nette Einstelluung! Wenn das Auto wahrheitsgemäßt vorher angegeben wurde und dann plötzlich nicht mehr da ist wenn man es für den Weg zur Arbeit braucht... Wie schlägst Du vor soll er das dann erklären???


    Es gibt wirklich Leute die nich mal von 12 bis Mittags denken können! Überdenk doch mal die Konsequenzen dessen was Du ihm da vorschlägst .....


    Und nachher wird dann wieder gejammert , weil Leistungen gekürzt oder zurückgezahlt werden sollen...


    Sorry aber da komme ich wirklich nicht mehr mit..

  • Also erstmal vielen Dank für die Antworten!



    Wenn ich die Aussagen halbwegs richtig verstanden habe, dann gehe ich wie folgt vor:


    - Mitteilung an die ARGE, dass ich mein Auto verkauft habe mit Angabe des Verkaufspreises


    - der Verkaufserlös gilt dann zwar zunächst als Vermögen, aber sofern meine Freibeträge nicht überschritten werden, hat dies keine Konsequenzen für mich!?



    Danke + Gruss
    Muggel4

  • In diesem Zusammenhang führe ich mal die Diskussion über die Leistungskürzung bei Krankenhausaufenthalten mit an, in deren Rechtssprechung die Gerichte lediglich auf Grund dessen, dass dem LE kein Geldwertervorteil durch die vom Krankenhaus erbrachte Leistung in Form von regelmäßigen Mahlzeiten entstehen, die Leistungskürzungen unrechtens waren.


    Umkehrschluss: wenn ein Leistungsempfänger durch eine ihm entgegengebrachte Leistung eines Dritten einen Geldwertenvorteil (etwas zu Geld machen) erhält, was er für seinen eigenen Bedarf nutzen kann, sind Leistungskürzungen rechtens.

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  • Warum wird jeder Alg.II-Empfänger eigentlich automatisch als dumm und potenzieller Brückenschläfer abgestempelt? Ich war ja nun auch knapp 3 Jahre (mit kurzen Unterbrechungen) Alg.II-Empfänger und konnte meinen Lebensstandard nahezu unverändert beibehalten, da ja meine Frau noch ganz normal arbeiten gegangen ist (und ich war im Erziehungsurlaub).


    Wer sagt denn, dass er nur dieses eine Auto hat? Wir sind und waren z.B. schon immer auf 2 Autos angewiesen. Ich leiste mit sogar den Luxus eines Sommer- und Winterautos. Also haben wir insgesamt sogar 3 Autos;) Die sind zwar alle kein Vermögen mehr wert, laufen aber alle einwandfrei und sind top in Schuss.


    Sind natürlich auch alle angegeben. So und wenn ich da nun eins von verkaufe, dann ist das mein Problem.


    Ich gehe einfach mal davon aus, dass jemand, der (hoffentlich) arbeitsuchend ist, nicht sein einziges Auto verkauft:rolleyes:


    Und Laetitia: Mach mich nicht so dumm von der Seite an! Ich bin lediglich allgemein der Meinung, dass man nicht jeden Furz melden muss. Wenn ich hier irgend einen Krempel aus dem Keller oder vom Dachboden bei ebay verticke, dann melde ich das auch nicht. Und wer sowas meldet, ist in meinen Augen dumm.

  • @Dany1911


    dann empfehle ich dir dringend, auf www.sozialgerichtsbarkeit.de unter Entscheidungen das Aktenzeichen L 7 AS 149/08 B ER zu suchen und das Urteil und die Begründung genau durchzulesen!


    Leider erlaubt die Webseite nicht, dass man auf Urteile direkt verlinkt.

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    Gruss R.


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  • das urteil passt nicht
    ganz anderer zusammenhang in bezug auf einen anordnungsgrund


    und man kann ohne gewissensbisse sein auto verkaufen sich davon leisten, was man will


    und ich würde auch ruhig schlafen können, wenn ich ne cd bei ebay verticke und würde es nicht der arge melden
    denn es wäre keine straftat und dergl.


    man kann auch korinthen kacken

  • nein, es passt sehr gut, weil es zeigt, dass Nachweise durch den HE erbracht werden müssen, sollte es zu Auseinandersetzungen kommen, woher eine Überbedarfsdeckung finanziert wurde.

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    Gruss R.


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