Umzug von Sachsen nach NRW in neue Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo,
    mein Fall sieht wie folgt aus:
    Ich, alleinerziehend mit Kind (9 Jahre) beziehe momentan zusätzlich zu meinem Job (600 € netto) Hartz 4 in Sachsen. Mein Freund, der in NRW lebt, verdient das gleiche, bezieht momentan aber kein Hartz 4, obwohl ihm das laut meiner Recherchen ebenfalls zustehen würde.
    Da wir nun aus finanziellen Gründen beschlossen haben, zusammen zu ziehen, bin ich etwas ratlos, ob die Arbeitsagentur einem solchen Umzug stattgeben würde und ihn fördern würde (Kaution usw). Meinen Job würde ich dadurch nicht verlieren, da es sich um eine Online-Tätigkeit handelt, die ich ortsungebunden weiterführen kann.
    Falls nein, müsste er vorher ebenfalls Hartz 4 beantragen od. genügt ein Änderungsantrag (ich als "Vorstand" plus ihm als weitere Person)? Ich gehe davon aus, dass wir 3 zusammen trotz unserer Einkünfte dennoch Anspruch auf Hartz 4 hätten.
    Vielen Dank im Voraus
    K.