Hallo habe noch mal eine Frage zu den Mietkosten:
Ich werde ab Oktober wieder in eine Wohnung ziehen und bin dann eine alleinige Bedarfsgemeinschadt nur wenn ich meinen Zuschuss wieder beantrage, da ich Netto unter 1000 € liege.
Die Miete beträgt 220 € kalt + NK und Strom. Ist aber über 50 m² gr0ß.
Könnte das Amt, wenn ich den Zuschuss beziehen sollte, dort beanstandungen machen, da die Größe überschritten ist oder ist das egal, da die Miete unter dem Mietspiegel fällt?
Dunja