Mietkosten SIngle

  • Hallo habe noch mal eine Frage zu den Mietkosten:


    Ich werde ab Oktober wieder in eine Wohnung ziehen und bin dann eine alleinige Bedarfsgemeinschadt nur wenn ich meinen Zuschuss wieder beantrage, da ich Netto unter 1000 € liege.


    Die Miete beträgt 220 € kalt + NK und Strom. Ist aber über 50 m² gr0ß.


    Könnte das Amt, wenn ich den Zuschuss beziehen sollte, dort beanstandungen machen, da die Größe überschritten ist oder ist das egal, da die Miete unter dem Mietspiegel fällt?


    Dunja:confused:

  • Hallo Dunja,


    ich verstehe deine Frage nicht so ganz, was meinst du damit...wieder eine eigene Bedarfsgemeinschaft zu bilden wenn du Zuschuss beantragst?


    Dem Titel deines Beitrages nach, gehe ich davon aus, dass du alleine lebst (ohne Kinder).
    Es besteht nicht dirket ein Anspruch, wenn dein Netto Lohn unter 1000€ liegt.
    Redest du von Wohngeld (Wohngeldstelle) oder ergänzenden ALG2 Leistungen?


    Solltest du von ALG2 Leistungen reden bleibt erst einmal zu klären wie hoch dein Nettogehalt ist und ob überhaupt Anspruch auf Leistungen besteht.

  • Ja ich hatte bevor ich mit meinem Freund zusammen gezogen bin einen Zuschuss von der ARGE bekommen, da ich nur 700 € netto verdiene. Der betrug ungefähr 260 €. Und somit hatte das Amt seine Hand drauf, was meine Wohnung betraf.


    Und da ich nun wieder alleine in eine Wohnung ziehen möchte, wie bereits im vorausgegangenen Beitrag erläutert, bitte ich um Antwort.


    Das muss dann ALG 2 gewesen sein, eine Aufstockung halt.


    Dunja

  • Von deinen wenigen Informationen gehe ich davon aus, daß du aufstockendes ALG II bekommen hast.


    Von den 700 € wurden dir lediglich 480 € als Einkommen berechnet (100 € Grundfreibetrag + 20% vom Rest wurden abgezogen von den 700 €).


    Solang die Miete+NK (also ohne Strom) im angemessenen Rahmen liegt, werden diese Kosten übernommen.
    D.h.: Eine Wohnung für einen Alleinstehenden darf max. 45m² groß sein.
    Dies gilt als Berechnungsgrundgröße.


    Daraus errechnen sich die maximale Höhe der Miete und der Betriebskosten (Nebenkosten). Dazu hatte ich bereits früher einen Beitrag geschrieben. Diesen findest du hier. Du musst nur die angegebene Wohnungsgröße in 45m² ändern.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Wie errechnet sich das, wenn ich mehr Gehalt bekomme? Ab September sind es 839,00 €? Weißt Du das auch?


    Und vielen Dank für die Berechnungen und so. Hat mir sehr viel geholfen!


    Dunja




  • Nein, ich beruhige dich gerne: Ich habe nie dort gearbeitet und werde es nicht. Aber auch ich war einmal davon betroffen und habe durch meinen großen Freundes- und Bekanntenkreis sehr viele Erfahrungen sammeln können. Zu dem habe ich eine rechtliche Ausbildung, sodass ich Gesetzestexte und Verordnungen usw. auch deuten kann ;-)


    Bei Einkommen, welches über 801 € liegt, wird die Berechnung wie oben beschrieben bis 800 € einschließlich berechnet. Der Restbetrag, der ab 801 € entsteht wird mit einem Abzug von 10% angerechnet.


    Dein Beispiel also:


    Einkommen 839,00 €
    Grundfreibetrag 100 €
    Freibetrag I: 140 € (20% von 800 € - 100€ Grundfreibetrag)
    Freibetrag II: 8,39 € (10% von 839 € - 800€)
    Summe: 248,39 €


    Wird dich freuen, dass du ca. 1/4 behalten darfst *ironie*

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
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  • An TheNExtOne


    Wieso behalten darf?


    Ich arbeite und habe 714 € netto. Da man ja mit diesem Betrag heutzutage nicht über die Runden kommt, hat mir die ARGE damals gesagt, dass ich in diesem Fall bezuschusst werde und quasi einen Obulus vom Staat oben auf bekomme. Das waren damals, bevior ich im Februar mit meinem Freund zusammengezogen bin ca. 260 €. Die ich zusätzlich erhalten habe. Also lag ich dann bei ca. 900 € und noch was.


    Jetzt verstehe ich das mit meinem neuen Gehalt nicht? Du sagst 248,39 €. Bekomme ich die oben auf? Das wäre rechnerisch zu viel, da ich ja bereits vor der Gehaltserhöhung annähernd diesen BEtrag erhalten habe. Das müssten dann doch viel weniger sein, so um die 100 €???


    Oder wo denke ich falsch??? :confused:


    Gruß Dunja

  • Dunja, mal eine Frage am Rande: Wieso glaubst du, dass man heutzutage mit 713 € netto als Alleinstehende nicht über die Runden kommt? Bei deiner niedrigen Miete würdest du vermutlich noch nicht einmal soviel als Hartz 4 bekommen:


    351 € Regelleistung für Alleinstehende
    220 € Kaltmiete
    + Heiz- und Nebenkosten ohne Warmwasser und Strom


    Aber um dich zu beruhigen:


    Der Betrag, den TheNextOne dir ausgerechnet hat, ist der Freibetrag, der anrechnungsfrei bleibt. D. h. um deinen Anspruch auszurechnen, musst du o. g. Rechnung mit deinen Nebenkosten ergänzen. Dann ziehst du von deinem Nettolohn den Freibetrag ab und ziehst das Ergebnis von deinem Hartz 4-Anspruch ab. Was da übrig bleibt, ist dein Anspruch. Natürlich vorausgesetzt den Fall, dass die ARGE deine Wohnung als angemessen anerkennt und bereit ist, die volle Miete + Neben- und Heizkosten anzuerkennen.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • dunja :


    Sorry, ich habe da etwas verkehrt geschrieben. Bei dir wird dieser Betrag (248 €) von den 839 € Lohn abgezogen. Das ist dann dein "echtes" Einkommen, was bei der Berechnung von deinem Zuschuss berücksichtigt wird.


    Daraus erfolgt dann folgende Berechnung:


    Regelleistung 351 €
    KdU wird berechnet aus
    Mietspiegel x tatsächliche Größe der Wohnung
    + Betriebskostenspiegel x tatsächliche Größe der Wohnung


    Von diesem Betrag wird dann dein Einkommen (839-248=590€) abgezogen.


    Der entstehende Betrag ist dein Zuschuß.

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  • Hallo Jana!
    Ich zahle ja nicht diese Miete! Im Moment wohne ich mit meinem Freund zusammen. Aber mit 714 € netto kommt man heutzutage nicht weit. Du musst Miete, Lebensmittel, Versicherungen, Auto und Tanken, Telefon davon abhalten!! Und dann möchte man sich vielleicht auch mal was zum anziehen kaufen! Wie soll das denn gehen? Und sparen kann man von dem bisschen was einem bleibt auch nicht.


    Ich war damals froh, dass ich auf mein Hartz 4 Geld noch Übergangsgeld vom Arbeitslosengeld erhalten habe und dann bin ich nebenher auf 150 € noch arbeiten gegangen.


    Wer sagt, er kann damit leben, das kann ich nicht glauben !!! Jedenfalls ist das ein Zustand und kein Leben!


    Dunja

  • Hallo TheNExtOne


    Ich denke dass ich den Zuschuss der ARGE eh knicken kann, falls ich die Wohnung mit 220 € bekommen sollte, denn
    die WOhnung ist viel viel zu groß. Denn der ARGE ist es ja wichtig, dass die Wohnung im Rahmen bleibt, wenn sie zahlen müssen, geschenkt bekommt man ja nix.


    Und da die Größe der Wohnung die festgelegte Grenze von 45 m² um das 2,5 fache übersteigt, dann kann ich das eh vergessen.


    Aber mit meiner Gehaltserhöhung wird das zu schaffen sein. Dann habe ich nämlich zum "Reinen Überleben" (abzgl. aller laufenden Kosten) den Betrag über, den ein normaler Hartz 4 Empfänger zur Verfügung hat. Und damit kommt man 1 Monat über die Runden und kann vielleicht noch 20 oder 30 € auf die Seite legen.


    Also vielen Dank nochmal für Deine informationsreichen Antworten.


    Wenn ich mal wieder ohne Rat dastehe, wende ich mich auf jeden Fall an Dich.


    Dunja


  • Und da die Größe der Wohnung die festgelegte Grenze von 45 m² um das 2,5 fache übersteigt, dann kann ich das eh vergessen.


    Nein, die zahlen dir nur die Kosten bis 45m². Den Rest müsstest du dann zahlen.


    Ausserdem ist das nur Berechnungsgrundlage für deinen Zuschuß, da du lediglich diesen bekommst aber dein Haupteinkommen selber bestreitest, kannst du dir eine Wohnung aussuchen, die dir gefällt und die du insgesamt zahlen kannst.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D