zuviel gezahltes Hartz IV - was nun?

  • Hey, ich bin neu hier und habe gleich einmal ein paar Fragen zur Sache.


    Ich war in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt bis zu meinem Mutterschutz. Da ich zu Beginn meines Mutterschutzes nicht mehr angestellt war, sollte ich kein Mutterschaftsgeld bekommen. Die Krankenkasse bot mir an, Mutterschaftsgeld zu zahlen, wenn mein Kind vor dem errechneten Entbindungstermin kommt. Dies war zum Glück der Fall und somit haben die irgendwie die 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt ab tatsächlichen Entbindungstermin zurück gerechnet und somit stand ich ja noch in einem Arbeitsverhältnis und habe aber nur für 12 Wochen insgesamt Mutterschaftsgeld bekommen. Das Problem ist, dass ich ab meinem Mutterschutz bis zur Entbindung keinen Cent hatte. Also stellte ich einen Antrag auf vollen Hartz IV-Bezug. Die Krankenkasse war darüber aber in Kenntnis gesetzt. Es gingen mehrere Wochen ins Land eh mir die ARGE überhaupt was zahlte, weil ich auch ständig falsche Bescheide bekam und ich ständig da hin musste um endlich das zu bekommen was mir zustand. Tja und da war noch das Mutterschaftsgeld. Dies bekam ich ja, wie gesagt, doch. Ich hatte leider nur vergessen, das Mutterschaftsgeld an die ARGE zu melden und bekam sozusagen doppelt Geld. Naja nun fiel mir das auf und nun möchte ich umgehend diesen Bescheid über das Mutterschaftsgeld nachreichen. Und nun meine Frage. Wie ist das denn mit der Rückzahlung des Hartz IV? Ich habe gelesen, dass ich nur das Geld vor der Geburt an die ARGE zurückzahlen müsste. Weil das Mutterschaftsgeld nach der Geburt ja mit dem Elterngeld verrechnet wird und somit privilegiertes Einkommen ist, d. h. das es mit Hartz IV nicht verrechnet wird. Ist das so richtig? Oder muss ich doch die ganzen 12 Wochen zu Unrecht gezahltes Hartz IV zurück zahlen? Und können mir noch irgendwelche Sanktionen bevorstehen, da ich es nicht unverzüglich gemeldet habe? Oder könnte man es auch als Betrug auslegen? Ich bin so hilflos.


    Über Antworten darauf bin ich sehr dankbar.

  • Du wirst nicht drumherum kommen, den Betrag in voller Höhe zurückzuzahlen. Gerechnet ab dem Tag, wo sich ALG II - Bezug und Mutterschaftsgeld überschneiden. Es sei denn, dass das Elterngeld bereits um die Höhe des Mutterschaftsgeldes gekürzt wurde. Dies ist aus deiner Schilderung nicht ersichtlich.


    Elterngeld wird bei Hartz IV / ALG II sehr wohl als Einkommen hinzugezählt. Lediglich ein Betrag von 300 € ist als anrechnungsfreies Einkommen (Freibetrag) angesetzt. Was also über 300 € an Elterngeld gezahlt wird, wird in voller Höhe von ALG II abgezogen.


    "Sanktionen" sind nicht zu befürchten, da keine Grundlage dafür existiert.


    Man könnte es als Betrug auslegen, wenn man es will. Dies hängt aber auch von deiner Kooperation ab, den Sachverhalt schnell aufzuklären.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Vielen Dank für deine Antwort. Also mein Mutterschaftsgeld wurde mit dem Elterngeld schon verrechnet. Also müsste ich nach Geburt das zuviel gezahlte Hartz IV doch nicht zurückzahlen, da es schon mit dem Elterngeld verrechnet wurde?

  • Wenn es tatsächlich abgezogen wurde, hast du kein zuviel gezahltes Hartz IV erhalten.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D