sozialleistung für schüler

  • hallo an alle,


    ich habe zwar im forum und sonst im internet fleißig gesucht, konnte jedoch keine konkrete antwort auf folgende frage finden;


    ich bin nun 22Jahre alt und besuche die 12 klasse eines gymnasiums auf dem 2. bildungsweg, habe vorher eine berufsausbildung abgeschlossen.


    ich muss in den nächsten wochen von zuhause ausziehen und war beim arbeitsamt um irgendwelche sozialleistungen zu beziehen, mir wurde jedoch nichts bewiliigt auch bafög wurde abgelehnt, da ich auf eine "nicht-bafögberechtigte schule" gehe.


    was kann ich da nun tun? ich habe einen nebenjob, bei dem ich c.a 300€ monatlich bekomme, davon ist aber kein leben allein möglich.


    vielen dank, grüße aus hamburg.

  • Warum musst du von zuhause ausziehen?


    Welche Begründung wurde bei der AA/ARGE bei der Ablehnung von ALG II angegeben?


    300 € Brutto oder Netto?

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Ähnlicher Fall.
    Meine Mitbewohnerin, hat letztes Jahr ihren Job gekündigt, da sie mehr Zeit für die Schule benötigt. Sie will das Abitur auf dem 2. Bildungsweg nachholen. Ihre Schule ist aber leider auch nicht Bafög berechtigt.


    Daraufhin hatte sie erst einmal Wohngeld beantragt. Das wurde aber nur gewährt, da sie noch Ersparnisse hatte, die in die Formel miteinberechnet wurden. Nun sind aber die Ersparnisse aufgebraucht. Desahlb enden auch die Zahlungen, da das Wohngeld keine Stütze sondern als Zuschuss zum Einkommen gesehen wird.
    Um wieder Wohngeld zu bekommen, müßte sie ca. 650€ verdienen, dass dieser Fall eintritt ist eher unwahrscheinlich. Ich dachte mit einem 400€ Job wäre sie wieder berechtigt, aber da habe ich mich wohl getäuscht.


    Jedenfalls läuft das Wohngeld nun Ende Oktober aus. Sie hat derzeit keinerlei Einkommen.
    Hat sie nun Anspruch auf Hartz IV?? Man sagte ihr heute am Telefon, sie müsse sich voll dem Arbeitsmarkt anbieten, ansonsten hätte sie keinen Anspruch. Ist das korrekt??
    Sie hat aber keine Zeit, wieder Vollzeit zu arbeiten. Gibts nun einen Ausweg aus der Misere??
    Wenn ihr kein Hartz IV gewährt wird, dann muss sie aus der Wohnung raus und wieder nach Hause zu den Eltern ziehen.


    Wer kann helfen??

  • Flieger :


    Deine Mitbewohnerin ist zunächst einmal Berechtigte im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB II.


    Da die Schule nicht förderungsfähig im Sinne des BaFöG ist, ist ein Ausschluß gem. § 7 Abs. 5 SGB II hier nicht gegeben.


    Da sie bereits eine eigene Wohnung hat, kann sie nicht gezwungen werden, wieder zuhause einzuziehen. Dieses läßt das Gesetz nicht zu. Gem. § 22 Abs. 2a SGB II kann nur der Umzug aus dem elterlichen Haus in eine eigene Wohnung bzw. die Übernahme der Kosten für KdU verwehrt werden.


    Fazit: Antrag stellen! Am Telefon wird oft was anderes gesagt, als hinterher im Bescheid steht!

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Unterhaltszahlungen der Eltern sind auch Einkommen (schriftliche Vereinbarung). Die Eltern haben ja Anspruch auf Kindergeld und sind daher mindestens in gleicher Höhe unterhaltsverpflichtet. Falls deine Freundin nicht schon einen Abzweigungsantrag gestellt hat.