Ich brauche Dringend Hilfe! ich Blicke nicht durch.

  • Sorry, wenn ich jetzt ärgerlich reagiere, aber genau das passiert, wenn man nicht Ratschläge annimmt :(


    Gegen die Leistungskürzung Widerspruch einlegen, wenn die Leistungskürzung per Bescheid schriftlich erfolgt. Bei einem ersten Verstoß darf höchstens bis zu 30 % gekürzt werden! § 31 Abs. 1 SGB II


    Dringend die Rechtmäßigkeit der MAE überprüfen lassen!!!!!!

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Ich hatte bereits dir mittgeteilt, wo du ein Schreiben findest, was die Überprüfung der MAE einleitet....


    Dieses findes du, wenn du hier klickst!

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
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  • Da ich ja jetzt eine Sperre von 3 Monaten bekommen werde kann ich doch auf die nachzahlung bestehen die die arge nicht gezahlt hat oder?


    also z.B in meinem Bewilligungsbescheid steht das mit das kindergeld angerechnet wird , kann ich zur arge gehen und das kindergeld was mir angerechnet wurde von der arge wiederholen?


    mir wurde wie gesagt jeden monat das kindergeld angerechnet obwohls mir nicht zusteht lauf Familienkasse.
    das heisst die arge müsste/muss mir doch das was mir fehlte nachzahlen oder?


    gibt es dafür anträge ? oder wie muss ich dort vorgehen?


    habe lediglich die nächsten 3 monate einen lebensmittelgutschein (den ich noch bekommen werde)


    danke schonmal im voraus


    Vollmilch

  • - Gegen den Leistungsbescheid Widerspruch einlegen, damit du den vollen Regelsatz bekommst (Hinsichtlich des Kindergeldes). Die geschieht schriftlich. Wenn du dir die Formulierung selber nicht zutraust, kannst du mittels Beratungsbeihilfe einen Anwalt aufsuchen und dir helfen lassen.


    - Dringend morgen die Rechtmäßigkeit des 1-€-Jobs überprüfen lassen. Schreiben habe ich dir 2 Mal angegeben!


    - Gegen den Kürzungsbescheid Widerspruch einlegen.Vorgehen siehe oben (Kindergeld).


    Wenn du dieser Schritte nicht einleitest, hast du keine Rechte!

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  • Hallo Um hier meine ganzen Probleme aufzureihen ist hier nicht genug Platz ! Mir ist mittlerweile alles über den Kopf gestiegen. Meine Frage: Gibt es eine Art Amtshilfe die mir beim Ausfüllen der Formulare und bei den Behördengängen unterstützt ? Das volle Programm (absolute Überschuldung /Zwangsvollstreckungen liegen an, auch Haus ) ich weiß alleine schon lange nicht mehr weiter und der Landkreis Cuxhaven der bei uns Arge verwaltet nimmt mich ohne schön ausgefüllte Zettel nicht für voll ! Im Gegenteil man behandelt mich wie einen Sozialverbrecher. Zweimal hat man schon versehentlich mein Geld gesperrt! Mittlerweile hat das Wasserwerk uns mit einem durchflußbegrenzer versehen .Es tropft nur noch und am 23 diesen Monats wird der Strom abgestellt. An wen kann ich mich wenden? Gruß

  • Haselpopasel :


    An eine Schuldnerberatungsstelle

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  • Vielen Dank fürs Zeit nehmen! Die Schuldnerberatungsstelle bei uns im Ort ist derart überlaufen das wenn man einen Termin bekommt ist eh schon alles zu spät. 3 Monate wartezeit ! Ich schreib jetzt ersteinmal eine Tonne Widersprüche gegen alle Bescheide von Arge gegen die Eigenmächtige Bande. Wichtig wäre für mich die SB wegen Befangenheit oder ähnliches abzulehnen, es ist ziemlich eindeutig das sie mich nicht leiden kann. Die Dame hat mir schon zweimal das Geld gesperrt. Der Witz ist , Sie hat ihre eigen gesetzen Fristen nicht eingahaltenl :Wenn Sie eine Abgabe Frist bis zum 5 des Monats setzt denn war am ersten des gleichen Monats bereits die Sperrung erfolgt bereits zweimal . Dagegen muß ich was unternehmen ich weiß nur nicht was man da machen kann. Gruß und vielen Dank für das Interesse

  • Dagegen reicht eine Beschwerde bei ihrem Vorgesetzten... entweder mündlich oder schriftlich...

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  • darüber gibts wieder nen Vorgesetzten ;-)

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  • TheNextOne


    da du mir ja die ganze zeit geholfen hast und mir tipps gegeben hast bzw eine hilfestellung wollte ich mal fragen wie meine chancen stehen eine nachzahlung zu bekommen? wegen dem angerechneten kindergeld.


    und obs reicht den wiederspruch in den briefkasten der arge zu schmeissen oder ob ich persönlich reingehen soll.

  • Also, Widerspruch entweder durch Einschreiben oder persönlich abgeben und auf einer Kopie den Eingang bescheinigen lassen.


    Die Chancen stehen sehr gut, wenn du noch innerhalb der Frist (innerhalb eines Monats) bist.

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  • also in der frist bin ich denke ich nicht mehr da , erstens seit anfang an (seit erst-antrag) das kindergeld angerechnet wurde und mir fehlte in den monaten. da ich kein kindergeld bekomme laut familienkasse.
    der bescheid von der familienkasse (das mir kein Kindergeld zusteht) habe ich bereits vorgelegt, und das schreiben von der familienkasse ist vom 24.juni 2008.


    und der normale alg2 bescheid (bewilligung) ist vom 24.04.2008


    wenn ich jetzt eine 3 monatige sperre bekomme steht mir das noch nicht gezahlte geld zu oder?


    bin in der sache hilflos und habe auch keine bekannten die mich unterstützen könnten deshalb hab ich mich hier angemeldet.


    noch eine wichtige frage:


    habe jetzt endlich den antrag ausdrucken können und habe es auch direkt bearbeitet,folgenes ; bei Maßnahmeträger habe ich das hin geschrieben was in dem schreiben steht `arbeitsgelegenheit mit mehraufwandsentschädigung (Zusatzjob)` zum beisspiel :
    Maßnahmenummer: XXXXXX


    Maßnahmeträger: Stadtverwaltung XXXXXX


    Maßnahme : Hilfsarbeiter/in ohne nähere Tätigkeitsangaben


    Einsatz im Rahmen einer öffentlichen Arbeitsgelegenheit.


    Es sind Verschiedene Einsatzgebiete möglich. Die Stellenbeschreibung


    Erhalten Sie in Absprache mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner.


    Mehraufwandsentschädigung 1,50 Euro/Stunde


    30 Stunden/wochtl


    Vollzeit



    -Also das steht jetzt in meinem Antrag auf Überprüfung (MAE) ist das so richtig? Gebe ich den Antrag Bei meinem Fallmanager ab? und lass mir das auch bestätigen? oder zu arge?



    Danke nochmal



    Vollmilch

  • text ist richtig... abgeben musst du es nicht direkt beim FM.. reicht am Empfang, aber auch dort auf die Eingangsbestätigung bestehen, wenn diese es nicht machen darf, einen annahmeberechtigten nennen lassen.

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  • Versuchen muss man es...


    Ist aber nicht gesichert....

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  • war jetzt bei meinem Fallmanager. bzw habe den antrag auf überprüfung abgegeben und habe es mir bestätigen lassen auf einer kopie mit einem stempel.


    bin dann direkt zur arge bzw leistungsgewährung, habe mich dort erkundigt wie es nun ausschaut ob ich eine nachzahlung bekomme wegen dem angerechneten kindergeld.


    die sagte: das ich eine nachzahlung bekommen würde von 116 euro und die anderen 1800€ wurden mit der kindergeldstelle verechnet da zu unrecht angeblich bezogen.


    habe von der dame auch einen bewilligungsbescheid bekommen aber der ist von 2007 ?!?! die frau sagte das 3 bewilligungen auf dem weg zu mir sind und das sie mir die aktuellste gegeben hat?!?!? die ist von 2007?!?!


    bekomme ich trotzdem die nachzahlung von 116 € obwohl ich eine mündliche sanktion bekommen habe vom FM? und wann ungefähr ist das drauf? (kann nicht am schalter wegen kontopfändung)



    vollmilch

  • Die Nachzahlung hat nichts mit der Sanktion zu tun.


    Bei deiner ARGE scheint einiges schief zu laufen, wenn der "aktuellste" Bewilligungsbescheid von 2007 ist.


    Hast du in diesem Jahr keine Weiterbewilligungsanträge stellen müssen?

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  • ja so seh ich das aber auch .


    Nein ich musste keinen fortzahlungsantrag abgeben. damals hatte ich das mal gemacht.


    wo ich umgezogen bin hat die dame bei der arge damals gesagt das die arge akte geschickt wird zu dem ort wo ich hingezogen bin und das alles automatisch laufen soll ...ja denkste :( läuft ja im moment alles schief was schief gehen kann.


    naja dann hoffe ich mal das ich wenigstens die 116€ bekomme und es vielleicht diesen monat mal ohne geliehenes geld auskommen kann.

  • in dem bescheid den ich heute morgen mitbekommen habe steht sogar noch mein alter vermieter drin?!?!


    hab das gefühl das die mich verarschen wollen oder sowas, weil in diesem angeblich " aktuellen bescheid" steht das mir nur 30 € mal 20€ zum einkommen angerechnet wurde und das ich laut tabelle soweit ich sehen kann regelmässig 347 € bekommen haben soll (+- 20-30€ einkommen)


    wie soll ich den bescheid auffassen? was soll ich jetzt verstehen?


    habe auch in meinem alten ort schon das kindergeld angerechnet bekommen also von daher kann das ja nicht stimmen ..



    ich such jetzt mal den alten bescheid raus von dort wo ich gewohnt habe weil auf dem "aktuellen bescheid " steht auch die alte adresse von der arge ( nur meine adresse ist aktuell)


    vollmilch