Sorry, wenn ich jetzt ärgerlich reagiere, aber genau das passiert, wenn man nicht Ratschläge annimmt
Gegen die Leistungskürzung Widerspruch einlegen, wenn die Leistungskürzung per Bescheid schriftlich erfolgt. Bei einem ersten Verstoß darf höchstens bis zu 30 % gekürzt werden! § 31 Abs. 1 SGB II
Dringend die Rechtmäßigkeit der MAE überprüfen lassen!!!!!!