Also:
Du hast als 23-jähriger Anspruch auf Kindergeld, wenn du ausbildungssuchend bist. Dies hat die Familienkasse bei dir richtig festgestellt. Da du arbeitssuchend bist, wärst du nur bis zum 21. Lebensjahr anspruchsberechtigt.
Dies müsste jedoch bei der ARGE bekannt sein, daher ist gegen den Bewilligungsbescheid Widerspruch einzulegen mit der Aufforderung, das abgezogene Kindergeld herauszunehmen und den Betrag der Regelleistung zuzurechnen. Fristsetzung wäre hier max. 14 Tage.
Dies kannst du schriftlich machen und das Schreiben der ARGE persönlich morgen vorlegen.
Damit wäre eine Sache schon erstmal in die Wege geleitet.