Ich brauche Dringend Hilfe! ich Blicke nicht durch.

  • Hallo,


    ich bin 23 und lebe alleine in einer 2 zimmer wohnung (die auch bezahlt wird)


    nun kommt mein problem.


    1.PROBLEM


    Mir werden jeden Monat das Kindergeld angerechnet OBWOHL ich es nicht von der kindergeldstelle bekomme. Mir wurde von der Familienkasse gesagt das ich kein Kindergeld bekomme da es mir nicht zusteht.


    so das macht jeden monat zum überleben 220 € so stehts auch in der bewilligung , doch soviel bekomme ich NICHT ich bekomme jeden monat einen festen betrag von 178€ warum weiss ich nicht und der fallmanager weiss es auch nicht.


    2.PROBLEM


    Ich habe jeden monat grade mal 178 euro zum leben davon geht ab : Strom!, Wäsche waschen(keine waschmaschine) lebensmittel und kleine dinge die ende des monats halt nunmal leer sind wie shampoo (körperpflege)


    ich komme mit den 178 € grade mal bis mitte des monats dann muss ich mir überall geld leihen und meine schulden wachsen ....beläuft sich bis jetzt auf ca 15.000€ (gesammtschulden)


    3.PROBLEM


    Der extreme engpass mitten im monat zwingt mich zum 1 euro job da ich ja nicht mit 178 euro überleben kann! bin darauf hin zum fallmanager und fragte nach einem job um überleben zu können.
    er hat mit einen -1 € JOB- im krankenhaus als hausmeister gegeben , müsste somit 30std die woche arbeiten von 8 - keine ahnung wann ..es wird mir noch gesagt am 4ten.


    4.PROBLEM


    wie soll ich arbeiten gehn wenn man nicht mal was zu essen hat ende des monats? könnt ihr das verstehn?


    Ich brauche dringend Hilfe da ich von niemandenen hilfe bekomme


    Ich besitze nichts, keine küche nichts!


    ich werde jedesmal weggeschickt wenn ich damit komme das mir geld fehlt ende des monats.


    ich bin schon so weit das ich nicht hingehen werde zu diesem 1€ job


    sehe das nicht ein , ich bekomme ja nichtmal volle leistung von der arge also geht die arge ihren verpflichtungen nicht nach also werd ichs auch nicht .
    die können doch nicht verlangen das ich morgens aufstehe ohne was zu essen und bis mittags in krankenhaus buckel.


    das überlebe ich nicht , wovon soll ich das alles machen?
    gibt es keine gesetze? bürgerrechte? oder sonst was womit man sich wehren kann oder mal der behörde einen einlauf geben kann?


    Vollmilch


    Dabke für eure Hilfe

  • 1.PROBLEM


    Mir werden jeden Monat das Kindergeld angerechnet OBWOHL ich es nicht von der kindergeldstelle bekomme. Mir wurde von der Familienkasse gesagt das ich kein Kindergeld bekomme da es mir nicht zusteht.


    so das macht jeden monat zum überleben 220 € so stehts auch in der bewilligung , doch soviel bekomme ich NICHT ich bekomme jeden monat einen festen betrag von 178€ warum weiss ich nicht und der fallmanager weiss es auch nicht.


    Wenn es dir angerechnet wird, hast du auch Anspruch darauf. Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Familienkasse einlegen! Parallel dazu Antrag auf Einstweilige Anordnung vor dem Sozialgericht mit Dringlichkeit stellen. Rechtsschutz wird gewährt. Ferner Zahlungsaufforderung an die ARGE mit 2 Wochenfrist, den im Bewilligungsbescheid errechneten Betrag voll auszubezahlen. (Ich gehe mal davon aus, dass du nicht sanktioniert worden bist! und dass deine Eltern das Kindergeld nicht bereits bekommen.)


    Zitat

    2.PROBLEM


    Ich habe jeden monat grade mal 178 euro zum leben davon geht ab : Strom!, Wäsche waschen(keine waschmaschine) lebensmittel und kleine dinge die ende des monats halt nunmal leer sind wie shampoo (körperpflege)


    ich komme mit den 178 € grade mal bis mitte des monats dann muss ich mir überall geld leihen und meine schulden wachsen ....beläuft sich bis jetzt auf ca 15.000€ (gesammtschulden)


    Von allen, von denen du dir Geld geliehen hast, dir schriftlich bestätigen lassen, dass diese Zahlungen als Darlehen gezahlt wurden!


    Zitat

    3.PROBLEM


    Der extreme engpass mitten im monat zwingt mich zum 1 euro job da ich ja nicht mit 178 euro überleben kann! bin darauf hin zum fallmanager und fragte nach einem job um überleben zu können.
    er hat mit einen -1 € JOB- im krankenhaus als hausmeister gegeben , müsste somit 30std die woche arbeiten von 8 - keine ahnung wann ..es wird mir noch gesagt am 4ten.


    Der EEJ wird dir wenig bringen, da du einen Freibetrag von 100 € + 20% von dem Restbetrag hast. Bei 400€ wären das 160 €, bei 800 € wären das 240 €. Es entbindet jedoch nicht die ARGE, dir deine zustehende RL auch auszubezahlen!


    Zitat

    4.PROBLEM


    wie soll ich arbeiten gehn wenn man nicht mal was zu essen hat ende des monats? könnt ihr das verstehn?


    Unser Verständnis hast du, keine Frage, aber bei den Behörden kann man (leider) nicht immer auf Verständnis hoffen oder gar bauen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Fragwürdig ist in diesem Zusammenhang auch, ob der EEJ nicht rechtswidrig ist. Ein EEJ muss zusätzlichen "Arbeitsplatz" schaffen und gemeinnützig sein. Beides ist hier zu bezweifeln. Ich glaube nicht, dass die Arbeiten des Hausmeisters liegengeblieben sind, wenn ja, ist ein Hausmeister bereits vorhanden? Als gemeinnützig gelten Arbeiten, die unmittelbar den Interessen der Allgemeinheit / des Allgemeinwohls auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet dienen. Hausmeistertätigkeiten sind m.E. nicht gemeinnützig, auch wenn diese für einen gemeinnützigen Arbeitgeber geleistet werden sollen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Danke für den ausführlichen text aber es bleiben mir immernoch ein paar fragen offen wie z.B wo lege ich wiederspruch ein und wie verhalte ich mich nun?


    soll ich zu diesem job gehen? dann geh ich sozusagen für nichts arbeiten oder?


    Wollte morgen früh wieder zur arge und das klären.


    habe ja bereits die eingliederungsvereinbarung unterschrieben :/ ?!?!
    wie sollte ich jetzt verfahren also der erste schritt?


    habe mit ämtern noch nicht die erfahrung aber bekomme es schon mit wie man behandelt wird.


    Vollmilch

  • Hallo vollmilch,


    die Anrechnung von Kindergeld auf deine ALG II Leistungen impliziert nicht automatisch, dass du auch Anspruch auf dieses hast. Die Annahme, dass man auf jeden Fall kindergeldberechtig ist, nur weil es der Sachbearbeiter der Arge im Bescheid als Einkommen ansetzt, ist also falsch!!


    Die Leistungsabteilung der Arge setzt das Kindergeld häufig da pauschal an, wo anzunehmen ist, das Kindergeld fließen sollte. Einen wirklichen Kindergeldanspruch prüft das Jobcenter im Vorfeld der Wertung als Einkommen nicht, dazu ist ja auch die Familienkasse da.
    In der Regel ist man als vermutlich kindergeldberechtigter Leistungsempfänger durch die Arge aufgefordert, den Anspruch bei der Familienkasse zu klären und gg.falls geltend zu machen.
    Du solltest daher auf jeden Fall schnellstmöglich zur Familienkasse gehen und klären, ob du Anspruch auf Kindergeld hast.


    Wenn sich herausstellt, dass du Anspruch auf Kindergeld hast, erhältst du das Kindergeld u.U. nachgezahlt. Wenn keine Nachzahlung erfolgen kann, lass dir eine Bescheinigung der Familienkasse geben, seit wann du kein Kindergeld erhalten hast und weshalb eine Nachzahlung abgelehnt wurde. Dieses Schreiben dem Jobcenter einreichen - es erfolgt eine rückwirkende Neuberechnung und Nachzahlung deiner ALG II Leistungen.


    Wenn du die Anspruchsvorraussetzungen fürs Kindergeld nicht erfüllst, mußt du dir auch das von der Familienkase schriftlich bestätigen lassen. Zusammen mit der Info, seit wann es kein Kindergeld mehr gibt lässt du dir ein Schreiben aushändigen, was du dem Jobcenter einreichst. Auch in dem Fall gibts eine Neuberechnung und Nachzahlung der ALG II Leistungen.


    Zu deinem 2. Problem:
    Such unbedingt eine Schuldnerberatung deiner Stadt auf, wenn es sich bei den Schulden nicht ausschließlich um Privatschulden (Oma, Opa, Tante, Freunde..) handelt. Die ist kostenlos und dort kann man dir fachlich gut helfen, mit deiner Schuldensituation umzugehen.


    Was die "fehlende Wohnungsausstattung" angeht:
    Hast du schon mal einen Antrag auf Erstausstattung gestellt? Wenn nicht, hole das schleunigst nach. Einfach schriftlich alles aufschreiben, was du benötigst und beim Jobcenter als Antrag einreichen.


    Ansonsten empfehle ich dir, mit deiner Bündelung an Problemen zu einer Sozialberatung in deiner Stadt zu gehen oder im Zweifelsfall zum Sozialamt, wo ebenfalls eine Beratungspflicht liegt. Es gibt Einrichtungen, die dir im Rahmen einer sozialen Betreuung über einen Zeitraum hinweg helfen können, wieder ein bißchen Klarheit in deinen Alltag und deine Anliegen zu kriegen.


    PS: Zu diesem 1-Euro Job solltest du auf jeden Fall gehen, bis es nicht durch das Jobcenter wieder rückgängig gemacht wurde bzw. du durch das Jobcenter das OK zur Beendigung der Maßnahme hast. Ansonsten drohen dir empfindliche Sanktionen, d.H. Kürzung deines Geldes. Wenn du den Job aus bestimmten Gründen nicht machen kannst, geh nochmal zum Jobcenter und versuch dies zu erläutern.

  • habe bereits ein schreiben bekommen von der kindergeldstelle das ich nicht berechtigt bin es zu bekommen da ich nicht ausbildungsplatz suchend bin und das ich zurückzahlen soll. ich bekomme seit anfang an das kindergeld nicht.


    es geht ja um einen zusatzjob(mehraufwand) was soll ich sagen?


    möchte gern erst die sachen klären wollen mit dem kindergeld und schulden und sowas alles aber geht ja nicht wenn ich arbeiten bin also sozusagen ein teufelskreis.


    würde auch nur hingehen wenn ich volle leistung bekomme oder bin ich verpflichtet dort hinzugehen (zum job)
    kann ich das einfach so rückgängig machen? was ist wenn die sagen nein es geht nicht sie müssen dahin?


    ich würde ja gehen aber ich sehs schon kommen das ich mitten im monat kein geld habe nichts zu essen und sonst auch nix ich will nicht da umkippen

  • Zum EEJ: Wenn dieser nicht den Vorraussetzungen entspricht, also gemeinnützig und zusätzlich, ist dieser rechtswidrig, somit ist auch die Eingliederungsvereinbarung rechtswidrig. Eine rechtswidrige Eingliederungsvereinbarung ist nichtig. Tipp: Lass dir von deinem Sachbearbeiter die Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit dieses EEJ bestätigen bzw. vorlegen. Du hast einen Anspruch auf eine Kopie der Anerkennung als EEJ. Ein passendes Schreiben findest du hier. Sollte sich beim Antritt des EEJ herausstellen, dass du z.B. als Ersatz für einen nichtvorhandenen Hausmeister oder die Stelle eines fehlenden Zivildienstleistenden einnimmst, dieses umgehend der ARGE schriftlich mitteilen und gleichzeitig die rückwirkende Nichtigkeit der Eingliederungsvereinbarung feststellen.


    Widerspruch wird formgebunden und schriftlich eingelegt. Einige Vorschläge für Widersprüche findest du hier.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hast du das Schreiben der Familienkasse dem Jobcenter bereits vorgelegt?
    Wenn nicht, solltest du das schleunigst tuen bzw. nachfragen, weshalb dir Kindergeld noch immer angerechnet wird, obwohl du das Schreiben bereits eingereicht hast. Ich denke, das lässt sich klären.


    Was deinen MAE Job angeht (1-Euro-Job), so sollte dich dein Fallmanager bei Unterzeichnung der Eingliederungsvereinbarung eigentlich darauf hingewiesen haben, mit welchen Konsequenzen du rechnen mußt, wenn du den Job nicht antritst oder abbrichst. (Leistungskürzung)
    Da du unter 25 bist, hast du gute Chancen, dass dein Fallmanager durchaus deine 'sozialen Gründe' anerkennt, die dir die Aufnahme einer MAE so ganz kurzfristig unmöglich machen. Geh am Montag am Besten nochmal direkt zu ihm hin. Schildere deine verschiedenen Probleme und bitte darum, die Aufnahme einer MAE verschieden zu können, bis du ein paar Dinge geklärt hast.
    Den Job ohne Rücksprache mit dem Fallmanager nicht anzuteten, davon würde ich dir abraten, da die MAE Stelle dein "nicht-erscheinen" dem Fallmanager rückmeldet und dieser das dann widerum als mangelnde Mitwirkung auslegt und deine Leistungen kürzt. Das dann im Nachhinein wieder gerade zu biegen ist meistens komplizierter, als im Vorfeld nochmal die Notbremse zu ziehen und die Karten auf den Tisch zu legen (deine verschiedenen anderen Probleme).


    TheNextOne :
    Inwieweit der MAE Träger bzw. Einsatzort rechtswidrig ist, ist für vollmilch an dieser Stelle sicher nicht zu klären und hilft ihr kurzfristig nicht wirklich weiter. Du solltest nicht davon ausgehen, dass deine Vermutung tatsächlich zutreffend ist, da dir lediglich eine subjektive Widergabe des Stelleninhaltes von vollmilch vorliegt. Über die Rechtmäßigkeit der Stelle zu entscheiden bedarf es da sicher ein paar mehr Informationen, welche du bis dato unmöglich haben kannst. Insofern bringt es vollmilch vermutlich praktisch nicht so viel, sich darauf zu verlassen, dass der Einsatzort rechtswidrig ist. Das zu prüfen, würde ich im Übrigen eher fachlichem Rechtsbeistand überlassen, als dem Fallmanager in der Form gegenüberzutreten, dass der Einsatzort rechtswidrig ist und man daher die Aufnahme der Tätigkeit verweigere.

  • arimee,


    noch muss er die MAE nicht antreten. Näheres soll ja erst am 4. erfolgen. Somit kann er im Vorfeld die Gemeinnützigkeit und die Zusätzlichkeit des Arbeitsplatzes überprüfen lassen. Ich hege äußerste Zweifel, dass diese MAE zusätzlich ist. Daher kann er durch das Vorlegen des Schreibens aus meinem anderen Beitrag den Vermittler hellhörig machen und somit die Rücknahme der evtl. nichtigen EinV ohne Antritt der MAE erreichen.


    Er ist zum Fallmanager gegangen, wie er schrieb, um einen Job zu bekommen. Da er um einen EEJ gebeten hat, kann er sich nunmehr nicht darauf berufen, dass es kurzfristig ist und ihn weiter finanziell schädigt!.


    Der einzige Weg, in diesem konkreten Fall diese MAE nicht antreten zu müssen, ist die Anzweiflung der Gemeinnützigkeit und der Zusätzlichkeit.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • TheNextOne


    Aus der Praxis kann ich berichten, dass der Einsatz von Haushandwerkern im Rahmen einer MAE nicht per se rechtswidrig ist!


    Inwieweit Vollmilch eine Klärung der Rechtmäßigkeit der Stelle dennoch bis zum 4. gelingt, wage ich zu bezweifeln. Ich finde es gut, dass du den Aspekt ansprichst - ganz klar..
    Aber um die Thematik adäquat, souverän und zielorientiert durchzuargumentieren und dabei dem Fallmanager nicht auf den Schlipps zu treten gehört schon ein gewisses Maß an Wissen und Aufteten, über das nicht jeder verfügt. Daher solltest du solche Fähigkeit nicht vorraussetzen.


    Abgesehen davon kann ein Fallmanager durchaus eine MAE zurücknehmen und das Infragestellen der Rechtmäßigkeit des Trägers ist keinesfalls der einzige Wege aus der Nummer heil hereauszukommen.

  • Zitat


    TheNextOne :
    Inwieweit der MAE Träger bzw. Einsatzort rechtswidrig ist, ist für vollmilch an dieser Stelle sicher nicht zu klären und hilft ihr kurzfristig nicht wirklich weiter.


    Sicher kann er das klären (lassen). Und zwar durch den Fallmanger selber. Dies geschieht durch das Schreiben, was ich im obigen Beitrag angegeben habe. Alleine die Abgabe dieses Schreibens wird den FM dazu "nötigen", ihm die Gemeinnützigkeit und die Zusätzlichkeit zu belegen. Dieses Recht steht ihm zu. Sicher wird dieses kurzfristig helfen, wenn der FM ihm dieses nicht in der Frist belegen kann, kann er die MAE ohne Weiteres abbrechen bzw. nicht antreten. Und somit Kosten sparen.


    Zitat

    Du solltest nicht davon ausgehen, dass deine Vermutung tatsächlich zutreffend ist, da dir lediglich eine subjektive Widergabe des Stelleninhaltes von vollmilch vorliegt. Über die Rechtmäßigkeit der Stelle zu entscheiden bedarf es da sicher ein paar mehr Informationen, welche du bis dato unmöglich haben kannst. Insofern bringt es vollmilch vermutlich praktisch nicht so viel, sich darauf zu verlassen, dass der Einsatzort rechtswidrig ist.


    Es reicht der berechtigte Zweifel an der Gemeinnützigkeit oder der Zusätzlichkeit aus, dass die Rechtswidrigkeit gegeben sein kann. Wie ich schrieb, sind Hausmeistertätigkeiten keine gemeinnützigen Arbeiten, da sie nicht unmittelbar der Allgemeinheit dienen. Außerdem obliegt es dann dem Fallmanager, die Rechtmäßigkeit der MAE zu belegen und vollmilch muss nicht erst die Unrechtmäßigkeit feststellen!


    Zitat

    Das zu prüfen, würde ich im Übrigen eher fachlichem Rechtsbeistand überlassen, als dem Fallmanager in der Form gegenüberzutreten, dass der Einsatzort rechtswidrig ist und man daher die Aufnahme der Tätigkeit verweigere.


    Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass er behaupten soll, die MAE ist rechtswidrig. Ich habe nur geschrieben, dass ich die Rechtmäßigkeit bezweifle. Dies ist durch den Fallmanager dann zu prüfen. Ein Rechtsbeistand kann dir dabei auch nicht helfen und würde Kosten verursachen, die durch Rechtsschutz nicht gedeckt sind.


    Daher nocheinmal: Den Fallmanager in die Pflicht nehmen, die Rechtmäßigkeit dieser MAE zu belegen. Wenn er dies in der angegebenen Frist nicht erfüllt, kann er die EinV wegen Nichtigkeit anfechten und muss nicht die Maßnahme antreten.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


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  • Gut dann werde ich morgen früh zu meinem fallmanager gehen und ihm sagen das ich erst die sachen klären möchte wie z.B die schuldnerberatung aufsuchen,Kindergeld-anrechnung.Und das er den (JOB) rückgängig machen soll?
    oder bekomm ich dann eine sperre?
    würde ihm dann morgen sagen das ich den job nicht annehmen kann da ich das mit dem kindergeld klären muss/Will,und zur schuldnerberatung gehen muss/will.


    die gelben briefe mit eiligkeit kommen nämlich schon regelmäßig und ich möchte nicht das der GV hier klingelt (die sache hab ich schon hintermir)



    kurze info zu dem job :


    in der eingliederungsvereinbarung steht :


    2.Bemühungen vonn ..... zur einglieferung in Arbeit


    Sie nehmen an folgener Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandseintschädigung teil : Art der Tätigkeit Hausmeistergehilfe ;Tatigkeitsort ; Krankenhaus;zeitlicher umfang; 30std./woche;zeitliche verteilung; nach vereinbarung;pro std 1,50€ ;individuell verfolgtes maßnahmeziel ;Stabiliesierung der arbeitsfähigkeit sowie qualifizierungsangebote.Sie suchen die Beratungsstelle Schuldnerberatung bis zum 30.11.2008 auf und arbeiten aktiv an den dort vereinbarten zielen mit.


    ich soll also arbeiten und die schuldnerberatung aufsuchen und dort voll aktiv sein will soll das gehen?
    versteh das alles nicht mehr.
    die schulden kommen ja nicht nur von opa und oma. hmmm also bekomme kein vollen RL,muss einen EEJ machen und zur schuldnerberatung gehen bis zum 30.11 dann noch die 30 std die woche da bleibt doch keine zeit und das alles zu klären


    weiss nicht wie die sich das vorstellen von 178 euro minus den stromkosten und lebensmittel bleibt am schluss nur noch ein größeres minus und davon soll man einen in die arbeitswelt schaffen wenn das umfeld so langsam an sich verfällt.

  • Zitat

    Aus der Praxis kann ich berichten, dass der Einsatz von Haushandwerkern im Rahmen einer MAE nicht per se rechtswidrig ist!


    Wenn diese Hausmeistertätigkeiten der Allgemeinheit dienlich sind (z.B. in einem Betreuten Wohnen), zweifle ich sie auch nicht an. Sollte die Hausmeistertätigkeit aber der Funktionsfähigkeit eines Betriebes dienen, damit dieser damit Geld erwirtschaften kann, dient diese Tätigkeit unmittelbar (direkt) dem Betrieb und der Allgmeinheit mittelbar (indirekt). Ich möchte nicht wissen, wie viele sich in rechtswidrigen MAEs befinden.


    Zitat

    Inwieweit Vollmilch eine Klärung der Rechtmäßigkeit der Stelle dennoch bis zum 4. gelingt, wage ich zu bezweifeln. Ich finde es gut, dass du den Aspekt ansprichst - ganz klar..
    Aber um die Thematik adäquat, souverän und zielorientiert durchzuargumentieren und dabei dem Fallmanager nicht auf den Schlipps zu treten gehört schon ein gewisses Maß an Wissen und Aufteten, über das nicht jeder verfügt. Daher solltest du solche Fähigkeit nicht vorraussetzen.


    Alleine die Vorlage dieses Schreibens, bzw. die einfache Abgabe, wird den Fallmanager bewegen, diese Angelegenheit schnell zu bearbeiten. Aus meinem Erfahrungsbereich wurde die Frist von 7 Tagen noch nie überschritten. Evtl. kann er auf diesem Schreiben darauf hinweisen, dass er bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit die MAE nicht aufsuchen wird, jedoch sich unverzüglich bei der MAE meldet, wenn die Rechtmäßigkeit zweifelsfrei festgestellt wurde. Dadurch ist der FM erst Recht im Zugzwang. Denn Rechtswidrige Arbeit muss keiner anfangen! <- Dies als Hinweis für euch werten, nicht als Begründung bei der ARGE!


    Zitat

    Abgesehen davon kann ein Fallmanager durchaus eine MAE zurücknehmen und das Infragestellen der Rechtmäßigkeit des Trägers ist keinesfalls der einzige Wege aus der Nummer heil hereauszukommen.


    Es ist aber der sicherste Weg, dass dies schnell passiert. Die anderen Wege sind auf die "soziale Einstellung" des jeweiligen FM bezogen. Und daher sehr waage, was die Erfolgsaussichten angeht.

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  • Die Schuldnerberatung suchst du nicht jeden Tag 8 Stunden lang auf, du wirst ein Beratungsgespräch haben, was etwas länger dauert. Diesen Termin kannst du mit der Schuldnerberatungsstelle vereinbaren, so dass es dir zeitlich zur Arbeit möglich ist. Anschließend wirst du durch weitere, nicht mehr so zeitintensive Gespräche begleitet. Die Termine kannst du frei vereinbaren, also an den freien Tagen bzw. nach der Arbeit. Dies ist nicht das Problem.


    Die Schulden und die Regelung mit dem Kindergeld sind kein Hinderungsgrund, somit auch kein Grund, um die EinV auf zu heben.

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  • Ja, Vollmilch ich würde ganz klar so an die Sache herangehen, wie du es geschrieben hast und die sozialen Gründe (Überforderung) für einen Aufschub (nicht komplett Ausfall) der MAE in den Mittelpunkt stellen.
    Die Geschichte mit der Rechtmäßigkeit der MAE Stelle würde ich nach persönlichem und subjktiven Gefühl erstmal außen vor lassen. Aber das mußt du für dich entscheiden, wie gut du meinst in der Lage zu sein, eine Rechtmäßigkeit der MAE durch Argumente anzuzweifeln und auf Nachfragen (zu u.U. dem eingerechten Schreiben von "thenextone") zu reagieren. Wenn du dir das zutraust, kannst du es ja versuchen...
    Eine bloße Bitte um Verschiebung der MAE kann keine Kürzung zur Folge haben und das Anzweifeld der Rechtmäßigkeit der MAE m.E. auch nicht... Also keine Angst!!
    Kürzungen gibts erst, wenn du zur MAE hingehen mußt und sich der Fallmanager nicht erweichen ließ.
    Sollte es dazu kommen, kannst du dich wenn alle Stränge reißen, krank schreiben lassen, z.B. wg. psych. Belastung o.ä.! Eine Krankschreibung schützt dich vor Kürzungen und nach 2 Wochen Krankschrift ist die MAE dann in jedem Fall beendet.


    TheNextOne :
    Ich finde deinen Einwurf bezüglich der Rechtmäßigkeit dennoch sehr spannend und im Fall eines besonders hartnäckigen und unfreundlichen Fallmanagers wirklich mal eine Maßnahme, die Sache nochmal von einer anderen (als der sozialen) Richtung anzugehen, wenn Vermutungen in Richtung Unrechtmäßigkeit bestehen. Danke auf jeden Fall für den Tipp!!!!

  • Wenn du aus den Gründen den EEJ "ablehnst", wirkst du nicht aktiv an der Verbesserung deiner Lage mit. Solltest du "lediglich" die Rechtmäßigkeit dieser einen MAE anzweifeln, zeigst du, dass du weiterhin an der Maßnahme interessiert wärest, jedoch die Unrechtmäßigkeit daran hindern würde.

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    Gruss R.


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  • arimee:


    der Zeitaufwand, den er für die Schuldnerberatung und die Klärung der Kindergeldsache aufwenden muß, steht nicht in Relation mit einer Verschiebung des Beginns einer MAE, zumal ihm bis zum 4. diesen Monats noch 3 volle Werktage übrigbleiben, diese Dinge zu regeln.


    Deswegen halte ich deinen Vorschlag, soziale Gründe für eine Verschiebung der Maßnahme anzuführen, nicht erfolgversprechend zum anderen würde er sich dem Ermessen des Fallmanagers ausliefern.

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    Gruss R.


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  • TheNextOne :


    Sehe ich anders...
    Der Spielraum der U25 Fallmanager liegt genau darin, soziale Indikatoren, welche Heminisse für eine erfolgreiche Integration auf dem Arbeitsmarkt darstellen könnten, mit einzubeziehen und dem Hilfesuchenden entsprechenden Freiraum zu geben, zur Klärung dieser Hemnisse.


    Dass der Zeitaufwand für die KiGeld und Schuldenklärung nicht in Relation steht mit der MAE ist mir schon klar. Aber es geht ja nicht nur um Zeit, sondern auch um die gesamt Situation, die m.E. schon ein wenig angeschlagen zu sein scheint. Bevor das nicht stabilisiert ist, bringt es wenig, noch ein "Streßfaktor" mehr zu initiieren - und das wäre die MAE in dem Fall wohl. Zumindest derzeit, wo noch so gar nichts geklärt zu sein scheint...

  • Ich sehs auch anders.


    Wovon soll man einen menschen am leben halten?


    fakt ist : das KiGeld wird mir angerechnet obwohls mir von der Kigeldstelle nicht zusteht.
    Heisst: 178 € im monat davon strom etc


    wovon soll man sich dann das brot schmieren das man auf der arbeit braucht oder sonstiges wie trinken oder sowas?


    man muss das ja irgentwie VORFINANZIEREN das ganze und bei grade mal 178€ immonat minus strom und busgeld (wegenkontopfändung muss ich zur hausbank und es am schalter anholen) etc bleibt dann am 20ten nix übrig


    und ich glaub kaum das meine bekannten das dauernt mitmachen "kannst du mir mal" ja ne i-wie soll das ja helfen in die arbeitswelt zu kommen aber ich finde es ist ein bilderbuch untergang für mich und sehe zur zeit keinen ausweg mehr von hart 4 weg zu kommen ich wohne am niederrhein und dort steht es mit jobs auch nicht grade so gut zumal ich nicht mobil bin aber einen pkw führerschein habe ,meine schulische bildung ist auch nicht grade nach wunsch abgelaufen und somit hab ich leider nur ein abgangszeugniss....ich seh schwarz für mich.

  • das heisst ja nicht das ich NICHT WILL . ich will ja arbeiten gehen sonst würde ich den EEJ nicht annehmen ich bin arbeitswillig aber man muss es vorfinanzieren und ich kann es nicht zum leben bleibt 0€ mitte des monats und das leihen geht los und die schulden wachsen weiter.


    gibt es da nicht die möglichkeit einen scheck zu bekommen (das kigeld was angerechnet wurde) und es mir an der bank holen kann?


    sowas muss doch möglich sein?!


    ich nehme den EEJ ja an um mir was dazu zu verdienen nicht um den RL zu kriegen bzw das was mir am ende fehlt ?!?! also müsste ich doch das geld von der arge bekommen oder nicht solang ich das nicht von der kigeldstelle bekomme muss die arge doch mir den vollen RL geben oder nicht?


    ich blicke da nicht mehr durch ich fühl mich verarscht von denen und bin stink sauer.
    würde den job meiner meinung nur annehmen wwenn ich den RL bekomme um mir was dazu zu verdienen dann geh ich ja sozusagen FÜR NIX arbeiten.