Erstantrag ALG II: WG, Praktikum, Kredikartenkonto

  • Hi Leute!


    Ich habe das Forum hier durchforstet und bin zum Schluss gekommen, hier einen kompetenten Rat zu erhalten. Ich habe mehrere Fragen und konnte kein allgemeines UNterforum finden, deswegen poste ich mal hier...


    Ich habe soeben mein Studium abgeschlossen, bin also exmatrikuliert und mache ein Praktikum, dass mit mit 250€ vergütet wird. Sprich, ich habe laut ARGE einen ALG II-Anspruch. Nun möchte ich nächste Woche meinen Erstantrag stellen und habe mir bereits alle notwendigen Formulare ausgedruckt. Jedoch habe ich einige offenen Fragen, bei denen ihr mir bestimmt helfen könnt. Ich möchte nach Möglichkeit mit einem komplett ausgefüllten Antrag dort aufkreuzen, um alles möglichst schnell abzuwickeln.


    Nun zu meinen Fragen:


    1. Muss ich als Praktikant angeben, mich in einer beruflichen Ausbildung zu befinden, oder gilt das als "normales" Beschäftigungsverhältnis?


    2. Muss das Praktikumsentgelt dann wie ein normales Einkommen mit dem Formular Einkommensbescheinigung quittiert werden?


    3. Ich ziehe in einen neuen Wohnort wegen des Praktikums. Der Kosten wegen eröffne ich eine Wohngemeinschaft (ja, sogar eine echte und nicht eine vorgetäuschte). Wo geht letztlich hervor, dass es sich um eine WG handelt? Es ist ja weder eine Haushalts- noch eine Bedarfsgemeinschaft. Weder beim Hauptantrag noch beim Formular KDU ist etwas derartiges vorgehsehen.


    4. Trage ich beim Formular KDU die kompletten Kosten und die Größe der Wohnung ein oder nur den Teil, den ich zahle? Es wird - so haben wir als WG das ausgemacht - alles zu 50% geteilt. Im Mietvertrag stehen wir beide als normale Mieter drin und somit die kompletten Kosten, es besteht also kein Untermieterverhältnis.


    5. Anlage VM: Als was trage ich ein Kreditkartenkonto ein? Gilt dies als Girokonto oder ist es nicht meldepflichtig (es ist allerdings ohnehin bei mir im Minus). Gehe ich in der Annahme richtig, dass ich zur Antragsstellung am besten komplett die Kontoauszüge bis zum Tag der Antragsstellung oder einen davor mitnehme?



    Ich möchte mich jetzt schon für eure Mühen Bedanken! Falls ich zu ungenau war, tut es mir leid...einfach sagen und ich reiche die notwendigen Infos nach!

  • Hallo Wombi,


    Fangen wir mal unten an:


    Alle Konten sind meldepflichtig, die dir gehören oder bei denen du Vollmacht hast. Kreditkartenkonten sind unter Girokonten anzugeben. Dabei ist es für die Angabe unerheblich, ob ein Saldo oder ein Haben besteht. Lediglich für die Berechnung des Vermögens ist dann die Angabe des Kontosaldos dann wieder erheblich.


    Im Formular KdU trägst du die Angaben ein, die im Mietvertrag angegeben sind. Unter Punkt C Allgemeine Angaben zu den Wohnverhältnissen auf der 2. Seite wird unter Punkt 1a die Anzahl der Personen in der Wohnung angegeben. Daraus wird die ARGE deinen Anspruch automatisch berechnen.


    Bei der Antragsstellung wird erfragt, ob ihr verwandt seid. Wenn du dieses verneinen kannst, werdet ihr als WG automatisch geführt. Sollte es eine WG zwischen Mann und Frau sein, beide eine "Eidesstattliche Versicherung" schriftlich mitabgeben, dass ihr getrennte Konten habt, gegenseitig keine Kontovollmachten erteilt habt und nicht für einander einstehen werdet.


    Das Praktikumsentgelt wird von der ARGE als Einkommen gewertet. Es kann jedoch ggf. aus der Berechnung ganz oder teilweise herausfallen.


    Das Praktikum ist unter Punkt 1. Angaben zum Einkommen der Antragsstellerin/des Antragssteller bzw. der zur Bedarfsgeneinschaft gehörenden weiteren Person als 1f "sonstige laufende Einnahmen z. B. Elterngeld, Pflegegeld, Trinkgelder" einzutragen. Der Punkt 1a (Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung) ist zu verneinen, da das Praktikum nicht auf Lohnsteuerkarte läuft.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hi TheNextOne,


    vielen Dank für die ausführliche Antwort, damit hast du mir wirklich weitergeholfen! Ich möchte morgen den Antrag abgeben und weiß nun endlich, wie ich was genau ausfüllen muss. Insbesondere die eidestattlichen Versicherungen sind mir neu, aber natürlich kein Problem.


    Grüße
    Wombi

  • Es besteht keine Verpflichtung zur Abgabe der EV, jedoch beschleunigt sie das Verfahren und zieht nicht erst noch "Ermittlungen" und ggf. Zurückbehaltungen von (Teil-) Leistungen. Somit kannst du von Anfang an auf die vollen Leistungen bauen ;-)

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D