Darlehen als Einkommen ?!

  • Moin, ich habe dieses Forum durch Zufall entdeckt und nutze es dann gleich mal um ein paar Fragen los zu werden.
    Ich habe für August 2008 einen Art auf Hartz IV gestellt, da ich erst ab September mit dem Job beginne, nachdem ich im Juni 2008 mein Studium beendet habe. Da ich den Antrag erst Anfang August aufgrund eines Umzugs stellen konnte, hat meine Mutter mir in dieser Zeit finanziell ausgeholfen. Sie hat für mich sowohl die MIete überwiesen, als mir auch auf mein Konto Geld überwiesen, um die monatlichen Kosten zu begleichen. Nun habe ich einen Bescheid erhalten in dem mir genau diese Kosten als Einkommen angerechnet werden und die Miete, die durch meine Mutter überwiesen wurde, wurde gar nicht erst mit aufgeführt. Es ist jedoch so, dass diese finanzielle Unterstützung meiner Mutter lediglich als Darlehen angesehen wurde und nicht als Schenkung o.ä.
    Aufgrund dieser Berechnung habe ich für den folgenden Monat gerade einmal 70 Euro raus und bin nicht in der Lage das Darlehen an meine Mutter zurückzuzahlen, da mein 1. Gehalt ja erst Anfang Oktober verbucht wird. Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten oder ist das so überhaupt rechtens? Meine Mutter hat jetzt bereit ein Schreiben aufgesetzt, indem sie bestätigt, dass diese Überweisung lediglich ein Darlehen waren und auch ich hab Widerspruch gegen diesen Bescheid eingereicht.


    Gruß

  • Hallo Jenny,


    du hast es richtig gemacht. Es reicht aus, dass deine Mutter dir die Zahlungen als Darlehen bescheinigt. Der Widerspruch wird also erfolgreich sein. Parallel würde ich dir aber raten, beim Sozialgericht eine Einstweilige Anordnung wegen Dringlichkeit zu beantragen. Rechtsschutz wird dir dazu gewährt werden.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo Jenny,


    du hast es richtig gemacht. Es reicht aus, dass deine Mutter dir die Zahlungen als Darlehen bescheinigt. Der Widerspruch wird also erfolgreich sein. Parallel würde ich dir aber raten, beim Sozialgericht eine Einstweilige Anordnung wegen Dringlichkeit zu beantragen. Rechtsschutz wird dir dazu gewährt werden.


    Leider ist der Widerspruch abgelehnt worden. Sie sagen, dass ich mir eigenständig die Leistungen verschafft habe und sie somit nicht zahlen müssten. Weiß jetzt leider überhaupt nicht mehr weiter :confused: :confused: :confused: , denn die Begründung dass ich mir das Geld geliehen habe, wird damit abgewiegelt, dass ich das Geld ja jetzt mit dem neuen Job gut zurückzahlen kann.

  • Deswegen habe ich den Rat gegeben, parallel eine Klage beim Sozialgericht einzureichen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D