Hallo und Guten Tag,
zu meiner Frage habe ich die Suchfunktion genutzt und keine passende Erklärung gefunden und bitte hier um Hilfestellung.
Meine Frau erwartet Anfang Dezember unser zweites Kind. Sie selbst ist Angestellte und geht mit dem Zeitpunkt der Geburt in Mutterschutz mit anschliessender Elternzeit, insgesamt 3 Jahre. Ich selbst bin selbstständig mit einem Gewerbebetrieb, der aber nicht viel einbringt. Ansonsten bin ich Hausmann. Unsere Brutto-Einkünfte betrugen in 2007 33000 Euro (Sie) bzw. 4000 Euro (Ich).
Während der ersten 12+2 Monate werden wir wohl Elterngeld beziehen, sie 3/4 Ihres Gehaltes und ich wohl den Mindestsatz von 300 Euro.
Was ist aber im Jahr 2 und 3 der Elternzeit? Hat meine Frau, bzw. wir irgendwelche Anrechte auf Leistungen, sollte die Entwcklung meines Gewerbebetriebes nicht extrem verbessert dastehen. Oder bekommt sie dann gesagt, dass sie ja nicht insgesamt 3 Jahre in Elternzeit bleiben muss.
Nebenfrage: Habe ich mit meinem Kleinstverdienst irgendwas schon verschenkt an Leistungen, oder verdient meine Frau zuviel, als das ich einen Anspruch hätte.
Für Antworten danke ich schon jetzt
Teddy
edit: Ich sehe gerade, dass ich den Thread in eine völlig falsche Kategorie gestellt habe. Bitte ein Admin wenn möglich verschieben. Tut mir leid .....