Frage wegen Antrag

  • Hallo!


    Ich bräuchte mal zu einer bestimmten Situation Hilfe.


    Also ich bin 20 Jahre und beziehe keine Leistungen, weil ich derzeit noch zu Hause wohne und meine Eltern gut verdienen. Da ich mich aber nicht mehr mit meinen Eltern verstehe und diese mich vernachlässigen, wollte ich ausziehen.


    Und nun zu meiner Frage. Ein sehr guter Freund von mir ist derzeit auch auf Wohnungssuche und dieser bezieht ALG II (U 25) und wir wollten uns eine gemeinsame Wohnung suchen, also als WG. Wie könnten wir da jetzt vorgehen, würde es man uns gestatten bzw. vor allem mir?


    Dazu noch was anderes: Das Arbeitsamt wo ich eigentlich gemeldet bin riet mir damals nachdem ich mit meiner Ausbildung fertig war. Sofort auszuziehen und danach erst Leistungen zu beantragen. Dies hörte sich ja so an als dürfte ich. Nur halt durch dieses Gesetz wegen U 25 bin ich jetzt verwirrt und weiß nicht ob es klappt.


    Liebe Grüße Chrissi

  • Als erstes: Ausziehen, um Leistungen zu "erzwingen" ist nicht Rechtens. Dies ist bewusstes Herbeiführen einer Hilfsbedürftigkeit, die zur Konsequenz hat, dass du keine Leistungen erhälst.


    Nun zum Kernpunkt deines Anliegens. Es reicht nicht aus, dass du dich nicht (mehr) mit deinen Eltern verstehst. Es müssen nachweislich psychischer Terror und absolut zerrüttete Verhältnisse zwischen dir und deinen Eltern oder Misshandlungen durch deine Eltern vorliegen, die auch beweisbar sind (z. B. Zeugenaussagen von glaubwürdigen Personen). Was haben wir unter der "Vernachlässigung" zu verstehen? Evtl. sind die Sichtweisen von der Höhe des Taschengeldes für den einen schon Vernachlässigung. Von Vernachlässigung kann man aber nur ausgehen, wenn du nicht regelmäßig Essen und Trinken bekommst, keine Kleidung bekommst oder dir die Gelegenheit zur allgemeinen Hygiene (Duschen, Baden usw.) verwehrt wird.


    Da deine Eltern "wohlhabend" sind, müssen sie auch für deinen Unterhalt sorgen. Wenn die Lage, wie du sie beschrieben hast, eh schon im Eimer ist, bleibt dir nichts anderes übrig, als deine Eltern auf Unterhaltszahlungen zu verklagen. Mit diesem Unterhalt kannst du dir dann eine eigene Wohnung und dein eigenes Leben finanzieren.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Wohlhaben ist vielleicht nicht die richtige Bezeichnung, meine Mutter bezieht ALG I und Kindergeld für 2 Kinder und ihr Mann (nicht mein Vater) verdient halt das ganze Geld, was wiederrum für Kredite und Ernährung draufgeht. Dazu sollte ich noch sagen ich lebe mit meiner Familie in einem Haus. Als damals der Antrag gestellt wurde, sagte das Amt mir ab, also wurde nicht bewilligt.


    Mir gehts auch nicht darum auszuziehen um dadurch Geld zu bekommen. Ich möchte einfach nur normal leben können und da ich ja nichts habe kam diese Frage.


    Und das was ich schrieb wegen dem Amt was diese mir riet, ging ja darum falls ich Leistungen bekommen würde, könnte ich nicht mehr ausziehen von zu Hause, dem Amt hatte ich damals alles schon so geschildert.

  • Wie ich schrieb, musst du nachweisen können, dass ein Zusammenleben mit deinen Eltern dir einen Schaden zufügt, um Leistungen zu erhalten.


    Wenn diese Vorraussetzung nicht erfüllt ist, werden dir (nicht nur wegen dem evtl. zu hohen Einkommen deines Stiefvaters, ich nenne ihn mal so) die Leistungen nicht genehmigt. Diese sehr harte Regelung trifft leider viele U25-Jährige.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
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  • Konnte ich mir schon denken dass das viele trifft.


    Nur da frag ich mich ja wenn das Amt mir damals sagte, wenn ich mir ne Wohnung suche und danach den Antrag stelle habe ich bessere Chancen nicht nur des Geldes wegen, auch wie ich vorhin schon erwähnte würde ich Leistungen bekomme könnte ich garnicht mehr ausziehen, so wurde mir dies gesagt.


    So jetzt dann mal anders gefragt, ich suche mir ne Wohnung lasse mir dies anfangs erstmal von meinem Opa bezahlen (wegen Kaution und erste Miete) und würde dann Antrag stellen, könnten diese mir den dann trotzdem ablehnen.


    Oder wie ich eigentlich vor hatte ja mit einem Freund zusammen zuziehen, das ich bei ihm einziehe und nur antrag stelle ohne Wohngeld.


    Und wie gesagt mir geht es nicht ums Geld sondern um von zu Hause wegzukommen.

  • Ich verstehe dich voll und ganz.


    Nur das Gesetz ist in dem Punkt rigeros. Solang keine Bedürftigkeit bei dir vorliegt, die sich auf die Zerstrittenheit mit deinen Eltern nachweislich bezieht, tragen sie keine Kosten, weder die Regelleistungen noch die Kosten der Unterkunft.

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  • ;) Kopf hoch

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    Gruss R.


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