frage zur Trennungskostenbeihilfe

  • hallo,


    mein freund, nimmt ab montag, eine arbeit auf, er muss auf montage -deutschlandweit...eine woche hier eine woche da....und immer so weiter, der ganze spass läuft über eine zeitarbeitsfirma...


    für 5,87 euro die stunde, heute war er bei seiner fallmanagerin, sie meinte wenn die kosten für unterkaunft getragen wird, von der firma besteht kein anspruch....ist das richtig??


    weil ernähren muss man sich ja auch, es ist ja nicht nur die miete...


    nitte um schnelle antwort das ich am montag gleich noch dahin kann....

  • Also, Anspruch auf "aufstockendes" ALG II besteht, wenn er trotz Arbeit die Kosten nicht gedeckt bekommt.


    Da der Arbeitgeber lediglich die Kosten für eine Auswärtige Unterbringung während der Arbeitzeit (montags bis freitags) übernimmt, bleiben die Kosten für die eigene Wohnung weiterhin bestehen. Dieses ist nicht als zusätzliches Einkommen zu werten, da es für die Durchführung der Arbeit notwendig ist und nicht für die Kosten der eigenen Wohnung benutzt oder in Geld umgewandelt werden kann.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D