Nebenjob

  • Hallo,


    sodenn du mit deinem Mann in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, wird sein Einkommen natürlich für euch beide angerechnet, d.h., der Lohn aus seiner bisherigen Beamtentätigkeit und nun selbstverständlich auch der Lohn aus dem neuen Nebenjob.
    Vermutlich werdet ihr nun aus dem ALG II Bezug hinaus fallen, da mit "350€ - Mehreinnahme" auch im günstigsten Falle der Einkommensbereinigung (sodenn diese überhaupt noch möglich ist und nicht in Addition mit dem Beamtenjob die Grenze übersteigt) wohl die 50€ ALG II Anspruch allemale gedeckt sind.