Kinderbetreungskosten ????

  • Guten Morgen ,


    es geht um fokgendes, wir haben 3 Kinder und könnten nun beide also mein Mann und ich Arbeit bekommen, nun ist die Frage da, wir keinen Ganztagskita oder sowas haben die in nächster Zeit plätze frei haben , haben wir vom Jugendamt eine Tagesmutti vorgeschlagen bekommen. Wie sieht das mit den Betreungskosten aus ? Werden die uns zum Teil oder evtl. voll übernommen ? Wenn nicht könnten wir uns dies selber nicht leisten und einer von uns müsste zu Hause bleiben und das möchten wir nciht, denn das wäre endlich eine Chance vom Alg 2 weg zu kommen, und die würde ja glaub ich jeder gerne nutzen wollen.


    Ich danke euch für eure Antworten.


    Liebe Grüße


    dani und helge

  • Die Tagespflege richtet sich nach § 23 SGB VIII:


    § 23 Tagespflege


    [INDENT](1) Zur Förderung der Entwicklung des Kindes, insbesondere in den ersten Lebensjahren, kann auch eine Person vermittelt werden, die das Kind für einen Teil des Tages oder ganztags entweder im eigenen oder im Haushalt des Personensorgebe- rechtigten betreut (Tagespflegeperson).[/INDENT]
    [INDENT](2) Die Tagespflegeperson und der Personensorgeberechtigte sollen zum Wohl des Kindes zusammenarbeiten. Sie haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Tagespflege.[/INDENT]

    [INDENT](3) Wird eine geeignete Tagespflegeperson vermittelt und ist die Förderung des Kindes in Tagespflege für sein Wohl geeignet und erforderlich, so sollen dieser Person die entstehenden Aufwendungen einschließlich der Kosten der Erziehung ersetzt werden. Die entstehenden Aufwendungen einschließlich der Kosten der Erziehung sollen auch ersetzt werden, wenn das Jugendamt die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Tagespflege für das Wohl des Kindes und die Eignung einer von den Personensorgeberechtigten nachgewiesenen Pflegeperson feststellt.[/INDENT]
    [INDENT](4) Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen sollen beraten und unterstützt werden.
    [/INDENT]
    Da Euch bereits das Jugendamt eine "Tagesmutti" vorgeschlagen hat, sind diese Kosten gem. Absatz 3 vom Jugendamt zu tragen, wenn die Tagespflege geeignet und erforderlich für das Wohl des Kindes ist. Wovon hier auszugehen ist.


    Der Vorteil ist der, ihr bleibt auch in diesem Falle von der ARGE als Leistungsträger weg!

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D