Rückzahlung nach Arbeitsaufnahme

  • Hallo, ich bin neu hier und hoffe, jemand kann mir helfen.
    Ich habe nach langer Zeit endlich wieder richtige Arbeit (kein 1 Euro Job) gefunden, und und zwar seit dem 01.07.
    Ich habe auch noch am selben Tag das JobCenter schriftlich informiert.
    Dann passierte erst mal gar nichts. Mitte August kam dann ein Schreiben, daß ich meine Lohnbescheinigung von Juli als Kopie einreichen müsse. Hab ich auch getan. Jetzt kam eine Rückzahlungsforderung für Juli, da ich mein erstes Gehalt am 28.07. bekommen hatte.


    Jetzt kommt meine Frage:
    Muß ich das Geld zurückzahlen? Kann der Zeitpunkt des Einkommens rückwirkend angerechnet werden ?
    Schließlich wird die Miete ja auch am Anfang des Monats fällig und zwischendurch muß man ja auch von etwas leben; das erste Gehalt brauche ich doch, um die Unterhaltskosten im nächsten Monat zu bewältigen, zumal es auch nicht sehr viel mehr als Hartz4 ist.


    Kennt sich jemand damit aus ? Gibt es irgendwelche Gerichtsurteile? Ein Bekannter sagte mir, er hätte gehört, das man in so einem Fall, das Geld nicht zurückzahlen bräuchte.

  • also, du hast nur Anspruch auf Leistungen bis vor dem Tag, wo du die Arbeit aufnimmst. Das heisst in deinem Fall der 30.06. Alle Leistungen, die nach diesem Tag geleistet wurden, werden zurückgefordert.


    Du kannst, wenn du nachweislich durch eine Zahlung des Gesamtbetrages in wirtschaftliche Notlage geraten würdest, auch eine Ratenzahlung beantragen.


    Die Rückzahlungsforderung ist in deinem Fall absolut rechtens. Dein Bekannter hat dir Quatsch erzählt.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • dein bekannter hat dir nicht unbedingt unsinn erzählt
    wegen des zuflussprinzipes besteht eben der bedarf auch noch während der arbeit
    in diesem fall ist der verwaltungsakt von anfang rchtswidrig und die rückforderun muss über § 45 SGB X erfolgen
    die ämter fordern aber immer über § 48 SGB X zurück und üben kein ermesen aus
    wenn man also die gehaltszahlung, die mal kommen wird angebeben hat und die behörde hat nicht unter vorbehalt gezahlt, so kann eine rückforderung auch unrechtmäßig sein