Hallo Butterfly,
Dies ist genau das, was ich vorhergesagt habe, oder?
Nun obliegt es dir, dieses zu widerlegen.
*daumendrück*
Hallo Butterfly,
Dies ist genau das, was ich vorhergesagt habe, oder?
Nun obliegt es dir, dieses zu widerlegen.
*daumendrück*
ja und genau deshalb ist der bescheid rechtswidrig, weil § 45 einschlägig wäre
was soll er widerlegen, er ist nicht in der beweislast
Den Widerspruch muss er begründen. Und dies ist die Beweisführung. Daher bin ich gespannt, wie dieses ausgeht. Ich sage momentan nix dazu aus, da ich einen ähnlichen Fall vor wenigen Wochen hatte und das Ergebnis vom LSG kenne
man muss einen widerspruch nicht begründen
und die begründung ist keine beweisführung
[quote='TheNextOne','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=19454#post19454']Es ist ja noch nicht bekannt, auf welcher Grundlage die ARGE die Rückforderung begründen wird.
Fakt ist jedoch, dass sie, wenn nach § 45 SGB X die Rückzahlung erfolgen sollte, trotzdem zurückzahlen muss, da der Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 bei ihr greift.
Sollte nach § 48 SGB X die Rückzahlung bestimmt werden, kann sie durch einen Widerspruch die Rückzahlung herausschieben, wird dann aber damit rechnen müssen, dass sie dann gem. § 45 SGB X zurückzahlen muss.
Die Rechtsgrundlage ist somit für den Anspruch auf Rückzahlung im Endeffekt unerheblich.[/QUO
[FONT='Georgia'][/FONT
hallo, ich bin neu hier, und habe so was Ähnliches erlebt: mein Mann und ich kriegen für 1 Jahr Hartz 4, wir sind 60 und 62 Jahre alt, im Dezember 09 kann mein Mann Altersrente beziehen. also: als mein Mann noch arbeiten konnte, haben wir unsere Wohnung, in der wir schon 30 Jahre leben, gekauft, das war vor 8 Jahren! Ende August 08 wurde der Bausparvertrag fällig, also eine grössere Summe für das Wohnungs-darlehen, das sich damit natürlich verringert. Ab Ende September zahlen wir die niedrigeren Zinsen , Anfang September habe ich der Arge die Berechnung der neuen Zins-und tilgungsraten geschickt, per Einschreiben. Am 10.10. 08 kam zum 1.Mal Reaktion der Arge, Änderungs-Bescheid, mit ca 30 Euro weniger KDU,. Ich dachte, das wärs, aber denkste!!!! Ende November kam nochmal Bescheid von Arge: AUFHEBUNGS-UND ERSTATTUNGSBESCHEID VON ÜBER 120EURO: WIR HÄTTEN WISSEN MÜSSEN; DASS DIE ARGE FALSCH BERECHNET HAT; ALSO; WIR HABEN QUASI VORSÄTZLICH ZUVIEL GELD(KDU) BEKOMMEN!!!! ICH HABE SOFORT WIDERSPRUCH EINGELEGT; ABER DURCH DIE FEIERTAGE GING HALT BISHER NIX MEHR: ABER ICH FINDE ES EINE UNVERSCHÄMTHEIT DER ARGE; MIR DIE SCHULD IN DIE SCHUHE ZU SCHIEBEN; ICH HABE NÄMLICH RECHTZEITIG BESCHEID ÜBER DIE ZINS-ÄNDERUNG GESAGT; WENN DIE NICHT IMSTANDE SIND; VON ANFANG SEPTEMBER BIS DEZEMBER DAS AUSZURECHNEN; WIE SOLL ICH DAS ALS EINFACHE HAUSFRAU KÖNNEN???? GENAUSO HABE ICH DER ARGE AUCH GESCHRIEBEN; ICH WERDE VERMUTLICH KLAGE EINREICHEN; !!!! WEISS DA EVTL JEMAND RAT; WAS ICH NOCH MACHEN KANN; VIELEN DANK MAL IM VORAUS! IM ÜBRIGEN SCHICKANIERT UNS DIE ARGE SCHON LÄNGER; ICH HABE AUCH SCHON MAL KLAGE EINGEREICHT; LIEBE GRÜSSE
Hallo erstmal,
lange nichts gehört aber die Mühlen der Justiz mahlen, wie jeder weiß langsamer als man glaubt!
Mittlerweile um auf den aktuellen Stand der Dinge zu kommen, liegt mein Fall vorm Sozialgericht als Klage vor.
Meine Rechtsanwältin die mich heute kontaktiert hat, hat aber allerdings ein Problem, und das wiederum hat mich dazu gebracht dringend Euren Rat einzuholen, bevor mein Kopf platzt und ich vor Wut gegen die Wand laufe.
Also mir wird von der Arge "grobe Fahrlässigkeit" vorgeworfen, meine Rechtsanwältin hat jetzt das Problem eine Klageschrift vorzubringen, wo sie begründet das keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt und wir auf den Vertrauensschutz zurück greifen können.
Das Problem, die Arge ist der Meinung das ich hätte erkennen müssen das ich zuviele Leistungen erhalte.
Bzw. um die Worte der arge zu benutzen : ich hätte stutzig werden müssen das ich zuviel Geld (Leistungen) erhalte.
Meine Frage an Euch, wie kann ich glaubhaft versichern das ich nicht grob fahrlässig gehandelt habe?
Zu mal ich doch gar nicht davon wissentlich ausgegangen bin das ich zuviel Leistungen erhalte, ich habe auf die Richtigkeit des Verwaltungsaktes vertraut.
Woher soll man wissen das man zuviel Geld bekommt wenn man keinen Vergleich hat, ich habe stets nur die Berechnungsbögen der Weiterbweillung erhalten wo die Berechnung der erhaltenen Summe aufgelistet war und nicht eine Vergleichssumme der Leistungen die man erhalten darf.
Also um mich klar auszudrücken, ich kann doch nur dann eine Überzahlung erkennen und melden wenn ich eine Vergleichsmöglichkeit habe.
Ich bin ja davon ausgegangen das durch die Bestätigung der arge "Bewilligungsbescheid der Leistungen", alles seine Richtigkeit hat.
Ich habe meiner Anwältin auch gesagt das es ein absolutes Unding ist, das sich die arge an einen § aufhängen kann und damit seine Fehler zu vertuschen und im Endeffekt den Leistungsempfänger damit die Schuld in de Schuhe schieben kann, obwohl die Arge den Bock geschossen hat.
DENN es wird mir schriftlich bestätigt das ich keine unvollständigen oder gar falsche Angaben gemacht habe.
Es geht es einzig alleine darum ob ich "hätte" erekennen müssen das die Arge Mist gemacht hat.
Liebe Leute, mittlerweile habe ich eine Hasskappe gegen unser Rechtssystem das ich am liebsten hier Dinge schreiben möchte aber dieses unterlasse weil ich mich dann vergessen würde.
Also wie bekomme ich es hin zu beweisen das ich nicht grob fahrlässig gehandelt habe
Ich meine es ist soviel bei den Leistungen schief gelaufen, was ich meiner Anwältin auch mitgeteilt habe, zum ersten wurden mir Unterhaltsleistungen angerechnet obwohl ich nie für meine Tochter welche erhalten hatte, dann ist denen das von der arge aufgefallen, und ich bekam Rückzahlungen von der arge von 1500 Euro! Dann habe ich ständig neue Änderungsbescheide erhalten, zumal ich nämlich UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) beantragt hatte.
Dann fing der Kindsvater, nach dem ich mit Gehaltspfändung gedroht wurde an zu zahlen und wieder neue Änderungen der Leistungen.
Dann wurde durch meine Beanstandung nach drei Jahren festgestellt das ich Anspruch auf Mehrbedarf hatte aber nie erhalten habe, weil die arge das wiederum auch versemmelt hatte. Und ich erhielt wieder eine Rückzahlung von über 3500 Euro.
Wider eine Änderung wo der Mehrbedarf dann berücksichtigt wurde und berechnet wurde.
Bei diesen ständigen Hin und Her und dutzendfacher Änderung der Leistungen soll ich bitte schön noch tatsächlich wissen was mir zusteht oder nicht?
Jedesmal eine schriftliche Anfrage zu stellen : Sind Sie (arge) sich sicher das meine Leistungsberechnung auch wirklich richtig ist?
Wo leben wir?
Also wenn es vor Gericht geht, werde ich den Richter nach seiner Entscheidung fragen müssen ob er sich sicher ist das seine Entscheidung auch richtig ist und er nicht vielleicht eine falsche Richterliche Entscheidung getroffen hat, könnte ja sein das er das falsche Gesetzbuch zur Hand genommen hat oder die Auflage verjährt ist.
Oder ich seine Entscheidung durch seinen Vorgesetzten prüfen lassen miuß da ich ja nicht weiß ob ich auf seine Amtsentscheidung vertrauen kann.
Glaubt mir ich bin grad gar nicht gut drauf, da mir es jetzt obliegt eine schriftlich detallierte und glaubhafte Version des beschriebenen Sachverhalt für meine Rechtsanwältin vorzutragen auf den Sie dann eine Klage aufbauen kann.
Und nur weil diese Leute auf einen § zurück greifen können, der einen kaum eine Chance lässt seine Unschuld zu beweisen.
Verdammt noch mal, ich habe nicht grob fahrlässig gehandelt, was soll ich denn machenes kann doch nicht sein das die damit gewinnen und ihren Fehler vertuschen können!
HELFT MIR BITTE DRINGEND!
Viele liebe Grüße
Butterfly_Effect
Ich glaube nicht das man dir hier grobe Fahrlässigkeit unterstellen kann wenn du laufend neue Bescheide erhalten hast und somit bei den Berechnungen nicht mehr durchsiehst.Die Berechnungsbögen sid auch teilweise undurchsichtig und oftmals weiß man gar nicht wie bestimmte Beträge zustande kommen.Es obliegt ja schließlich den MItarbeitern der ARGE die Berechnungen anhand deiner Unterlagen zu bearbeiten und du selbst vertraust darauf das das dann auch stimmt.Ich würde der Anwältin das so sagen und auch darauf hinweisen das du ja schließlich auch eine Zeitlang weniger bekommen hattest ud die ARGE das auch erst später bemerkt hatte.
Hallo erstmal,
hab mich jetzt mal auf die Schnelle hier durchgelesen. Meine Herren, was für ein Theater............
Also in deinem letzten Thread hast du ja schon sehr gut und verständlich erklärt, weshalb man dir keine grobe Fahrlässigkeit unterstellen kann. Und diese Erklärung gibst du schriftlich deiner Anwältin in Form einer eidesstattlichen Versicherung.
Einen anderen Beweis kannst du ja so nicht erbringen, da dir ja keiner in den Kopf schauen kann. Und eine eidesstattliche Versicherung falsch abzugeben ist strafbar.
L.G. melffi
verstehe die anwältin nicht, ist ihr job, jetzt entsprechend die beweislastregel und die definitionen zu kennen
vor allem gibt es dazu rechtsprechung en gros
lass die anwältin arbeiten