Hallo erstmal,
ich hoffe ich bin hier einigermaßen richtig, wenn nicht, dann möchte ich mich im Vorfeld dafür entschuldigen!
Folgender Sachverhalt:
Ich habe gestern einen Schrieb von der Agentur für Arbeit erhalten das ich in einem bestimmten Zeitraum ALG II zu Unrecht bezogen habe.
Die Summe ist erheblich da ein Jahr lang zu Unrecht gezahlt wurde.
Habe natürlich gleich meine Aktenordner gezückt und alles kontrolliert, Belege und Bescheide.
Und zwar habe ich 1 Jahr lang ALG I plus ALG II erhalten.
Auf meinen Kontoauszügen habe ich auch die Bestätigung dafür das zwei Summen an mich überwiesen wurden.
Vorab möchte ich glaubhaft versichern das ich keinen absichtlichen Betrug ausgeübt habe.
Meine Recherche hat für mich folgende Tatsachen hervor gebracht:
Ich bin am 01.06.2004 gekündigt worden, in diesem Zeitraum war ich bereits schwanger mit meinem Kind das im September geboren wurde.
Vom 13.06.2004 - 15.08.2004 habe ich Arbeitslosengeld erhalten.
Das wurde nach der Geburt meines Kindes eingestellt wegen der Elternzeit.
Ich erhielt ab September dann Erziehungsgeld und Kindergeld.
Ich habe dann aufgrund das ich alleinstehend und alleinerziehend bin einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt ( April 2005) , der allerdings abgewiesen worden ist.
Mit dem Verweis das ich aber mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Anspruch auf ALG II habe.
Darauf wurde mir ab April 2005 ALG II bewilligt.
Im September 2006 ( Elternzeit 2 Jahre ) habe ich bei den zuständigen Behörden zwei Monate vor Ablauf bescheid gegeben das ich mich arbeitslos ( arbeitssuchend melde ).
Der Landkreis hat das Erziehungsgeld eingestellt.
Bei der Agentur für Arbeit habe ich mich arbeitslos / arbeitssuchend gemeldet.
Ab September 2006 habe ich dann meinen berechtigten Anspruch auf ALG I bezogen, allerdings auch ALG II weiterhin erhalten.
Jetzt meinen vielleicht welche, das ich das hätte merken müssen sogar wissen müssen das man ALG I und ALG II nicht erhalten darf.
Ich bin davon ausgegangen das alles seine Richtigkeit hat, sonst würden die Agentur für Arbeit nicht die Summen zahlen.
Ich erkläre mir es so das mir bei den ausfüllen der Anträge aus Unwissenheit eventuell ein Fehler unterlaufen sein könnte.
Aber niemals habe ich wissentlich und arglistig diesen Fehler verursacht. Mir war nicht klar das ich einen der Beträge zu Unrecht beziehe.
Jetzt möchten die Agentur für Arbeit eine Stellungnahme der vorgesehenen Aufrechnung.
Zum ersten verwundert mich natürlich das es möglich war beide Bezüge zuerhalten, jetzt im Nachhinein denke ich das vergessen wurde die ALG II Bezüge von Seiten der Arge zu beenden.
Sowas muss doch auffallen, oder weiß der eine nicht was das der andere bei der Arge tut.
Da ich nicht wissentlich diesen Fehler unterstützt habe, habe ich mir natürlich Anwaltliche HIlfe besorgt.
Leider wurde mir vom Amtsgericht heute mitgeteilt das ich keinen Berechtigungschein für die Beratungshilfe erhalten kann.
Da ich erst auf das Schreiben von der Agentur für Arbeit Stellungnahme ohne Rechtsbeistand nehmen soll.
Habe dieses auch schon mit meiner Anwältin besprochen die diesem Verfahrensweg zustimmt.
Jetzt meine Frage, soll ich der Agentur für Arbeit meine Sicht der Dinge so schreiben wie hier, also lange detaillierte Erklärung oder den einfachen Satz das der vorgeworfene Sachverhalt nicht zutrifft.
Zumindest nicht das ich dieses absichtlich verursacht habe.
Meine Rechtsanwältin würde bei einem Rückforderungsbescheid dann für Widerspruch einlegen.
Ich habe das ungute Gefühl das ich als wissentliche Betrügerin dargestellt werde. Ich meine wenn mir ein Fehler unterlaufen ist der nicht wissentlich und arglistig und ein Täuschung gleich kommt dann kann man mich doch nicht der Rückerstattung verpflichten.
Ich weiß, es gibt wahrscheinlich unmengen an betrügerischem Fehlverhalten, aber ich möchte mich davon absolut distanzieren.
Vielleicht noch mal kurz gefragt, ist irgend einem, so etwas in der Art auch passiert?
Oder bin ich die unabsichtlich Ausnahme?
Gruss Butterfly_Effect