brauch eure hilfe,bitte

  • Hallo nochmals!


    Schön das wir wieder §§ lesen dürfen, und wie ich schon sagte: "Kann" - Bestimmung!


    Kann - heißt, die können es auch lassen und das ist der Punkt.


    Da wird dann etwas "Persönliches" aus dem Abhängigkeitsverhältnis zum Staat!


    Und wer gibt diesem Menschen das Recht über mein Leben zu entscheiden? Das Volk? oder ein findiger und windiger Bürokrat der den Politikern den Gesetzestext vorgeschrieben hat?


    Wenn der Fallmanager das ablehnt, helfen zu können, dann muss man sich fragen warum er das tut?


    Meist unterliegt er doch auch nur einer Ideologie seiner Vorgesetzten und bei wem soll ich da anfangen?


    Vielleicht gleich beim Bundesarbeitsminister?


    Machen Leute! Einfach machen, und wenns nur Probleme sind hauptsache dieser Staat verreckt an seiner eigenen scheisse die er täglich in den Amtsstuben erzeugt!


    Gruß

  • Horst :


    Wie schon öfters hier im Forum, kann ich dir beipflichten, dass der Gesetzestext und dessen Auslegung an der Realität in Gänze vorbeigeht. Daran ist nicht zu rütteln.


    Die Regelleistungen umfassen halt unter anderem auch einen "Ansparbetrag" von 10% der RL.


    Dieser ist aus Sicht der ARGE und auch der zuständigen Gerichte "von Anfang" zurückzulegen und nicht erst, wenn der Bedarf für den Leistungsempfänger entstanden ist. Die Gerichte sind aber seit einiger Zeit in der Rechtsprechung "humaner" geworden und nach und nach setzt sich die nachfolgende Verfahrensweise auch bei den ARGEN durch. Sie erkennen viel mehr an, dass der Regelsatz im Allgemeinen und die darin enthaltenen %-Angaben im Besonderen nicht der Realität entsprechen und daher sind z. B. Ansparungen nicht oder nicht in der "vorgebenen" Höhe möglich. Daher werden auch meistens die beantragten Darlehen ohne Weiteres und schnellstmöglich gewährt.


    Was ich aber mit dieser Diskussion bezwecken wollte ist, dass evtl. der Ein oder Andere sich überlegen sollte, ein Darlehen zu beantragen. Warum? Ganz einfach: Jedem Hilfeempfänger ist es selber überlassen, wie er seine Regelleistung aufteilt (eigenverantwortliche Einteilung). Überspitzt: Der eine geht für 200 € im Monat Kleider kaufen, weil er dort seinen Schwerpunkt setzt, der andere gibt 320 € für Essen und Trinken aus. Irgendwie muss er sehen, wie er trotzdem die anderen Bedürfnisse befriedigt. Wenn also einer nun ein Darlehen beantragt, zeigt er der ARGE, dass er nicht mit seiner eigenverantwortlichen Einteilung zurecht gekommen ist. - Bevor hier böse Stimmen kommen: Ich weiß, dass der Regelsatz vorne und hinten nicht ausreicht, aber das interessiert die ARGE und die Rechtsprechung in diesem Fall nicht. - Die ARGE beruft sich zunächst darauf, dass dies aus den Regelleistungen zu finanzieren wäre. Wirft also dem Empfänger berechtigt vor, nicht haushalten zu können. Und da sie nunmehr gnädig ist, übernimmt sie diese Einteilung der Regelleistung in sofern, dass sie 10% als Darlehensrückzahlung einbehält, die der Empfänger eigentlich selber hätte zurücklegen müssen. Ein Darlehen sollte also m.E. insbesondere nur dann beantragt werden, wenn eine akute Notlage es erfordert (z. B. bei plötzlichem Totaldefekt von Haushaltsgeräten, die üblich und unbedingt notwendig sind), um sich selber nicht die Blöße vor der ARGE zu geben. Zumal auch die ARGE die Höhe des Darlehens festlegen kann. So kann sie einen Antragsteller zwingen, sich eine gebrauchte Maschine zuzulegen oder gar einen Warengutschein für ein Gebrauchtwarenkaufhaus ausstellen. Die Art der Gewährung und die Höhe ist der ARGE überlassen.


    Auf den indirekten Vorwurf von Salle und arimee, dass ich dumm bin (Beantwortung der Frage nach dem Darlehen mit der reinen Definition) bin ich bewusst nicht eingegangen, da ich bemerkt habe, dass sie meine Frage nicht richtig verstanden haben.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • ... Ein Darlehen sollte also m.E. insbesondere nur dann beantragt werden, wenn eine akute Notlage es erfordert (z. B. bei plötzlichem Totaldefekt von Haushaltsgeräten, die üblich und unbedingt notwendig sind)...


    Desweiteren: NC:mad:

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D


  • ... eine akute Notlage ...


    Kein weiterer Kommentar.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
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  • Sorry, ich schaue hier nicht sooo oft rein.


    ALSO: Ja ich hatte den Herd vor ALG II und ich habe ALG II bekommen und kurz danach einen Herd beantragt. Es waren, wie gesagt, Außendienstmitarbeiter hier und haben mir dann alles mögliche bewilligt. Auch Schränke etc. die ich gar nicht hatte, aber eben auch den Herd.

  • Dann war das im Rahmen der Erstausstattung (der Begriff ist verwirrend), da kann dieses mitbewilligt werden, sei froh

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
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  • Ihr erhebt offensichtlich euern ego-trip ins wichtig -sein. doch habt ihr am Ende wohl beide vergessen, das sowas extrem nervend und unübersichtlich sit, solch unnützes geschreib lesen zu müssen.


    Was ist den nun mit der Waschmaschine, um diese ging es hier doch nur, oder sehe ich etwas falsch?




    Waschmaschine kaputt
    waschmaschine nie vorhanden


    Egal, sie braucht eine Waschmaschine.


    Fakt: waschmaschine selber ansparen (vom regelbedarf) oder das darlehen annehmen (beantragen)



    bite nicht immer alles so kompliziet machen. (denn kompliziertheit heisst nicht , dass man inteligenter denkt, nur länger sich damit aufhält)

  • Sicher bleibt es jedem selber überlassen, auf welchem der beiden Wege er zu der Waschmaschine kommt.


    Jedoch möchte ich mal ein Rechenbeispiel ausführen, gerechnet an der BG der hier anfragenden HE:


    In der BG wohnen 2 Erwachsene (Ehepartner) und 3 Kinder. RL der gesamten BG berechnen wir durchschnittlich mit: 1 x 351 €, 1 x 316 €, 2 x 211 €, 1 x 281 € abzüglich 3 x Kindergeld a 147 € = 929 €.


    Eine Waschmaschine neu kostet zwischen 299 € und 399 €. Davon nehmen wir die Hälfte als Rechnungsgrundlage.


    Die HE beantragt bei der ARGE XY ein Darlehen in Höhe von 250 €.


    Sie erhält jedoch einen Warengutschein für ein Gebrauchtwarenkaufhaus in Höhe von max. 150 €.


    SCHOCK bei der nächsten Auszahlung von ALG II: da "fehlen" 92,90 €.


    Bei ebay nachgeschaut, hätte sie für die knapp 100€ eine neuere, bessere bekommen, als für die 150 € Gutschein im Gebrauchtwarenkaufhaus.

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  • die gewährung von darlehen erfolgt oft über einen öffentlich-rechtlichen vertrag bei dem die 150 euro in raten von z. B. 30 euro monatlich abgezahlt werden können


    vielmehr besteht ein tatsächliches problem


    eine gebrauchte waschmaschine für 150 euro ist in spätestens zwei jahren wieder kaputt

  • § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB II regelt die Rückzahlung des Darlehens:


    (1) ... Das Darlehen wird durch monatliche Aufrechnung in Höhe von bis zu 10 vom Hundert der an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen jeweils zu zahlenden Regelleistung getilgt. ...


    Vertrag ist daher nicht vorgesehen. Die Gewährung des Darlehens ist an diese Kondition gebunden! Es mag ausnahmsweise, bei Härtefällen, andere Regelung möglich sein. Anspruch darauf besteht jedoch nicht und ist dann Ermessenssache der ARGE.

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    Gruss R.


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