Hallo kann mir jemand Helfen????
Ich weiss nämlich nicht,wie teuer eine Wohnung für 5 Personen sein darf(2EW-3KI).Ich wohne in Bayern und beziehe alg2,bin verheiratet.Und wie schreibe ich einen Antrag auf eine Waschmaschine?
Danke euch:)
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Der Höchstbetrag errechnet sich bei einer Wohnung wie folgt:
angemessene Wohnung für 5 Personen: 105m²
dann nimmst du den Mietspiegel deiner Stadt hier gehts zum Mietspiegel bei focus online
und multiplizierst diese miteinander.Daraus ergibt sich die Kaltmiete.
Die Nebenkosten errechnen sich sich wie folgt:
Quadratmeterzahl der Wohnung x Betreibskostenspiegel
Der Betriebskostenspiegel errechnet sich derzeit aus folgenden Bereichen:Grundsteuer: 0,20 €
Wasser incl. Abwasser: 0,39 €
Heizung: 0,85 €
Aufzug: 0,16 € (nur, wenn vorhanden)
Straßenreinigung: 0,05 €
Müllbeseitigung: 0,18 €
Gebäudereinigung: 0,14 € (nur, wenn keine "Kehrwoche der Hausbewohner/Mieter")
Gartenpflege: 0,09 € (nur, wenn Gartennutzung erlaubt und nicht dem Mieter obliegt)
Allgemeinstrom: 0,04 €
Schornsteinreinigung: 0,03 €
Versicherungen: 0,12 €
Hauswart: 0,20 € (nur, wenn vorhanden)
Antenne/Kabel: 0,10 €
Sonstige: 0,05 €Zu der Waschmaschine: diese ist in den Regelleistungen enthalten (Hausrat). Daher wird diese nicht durch Sonderzahlungen gewährt.
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Hallo,
es ist zwar richtig, dass die Kosten für Anschaffungen von Waschmaschinen etc. aus den Regelleistungen übernommen werden müssen, doch oftmals wird diese wenn kleine Kinder im Haushalt leben auch über ein zinsleses Darlehen finanziert.
Ein Anspruch besteht nicht, aber einen Antrag solltest du trotzdem stellen, vielleicht gehört deine Arge zu den humaneren. -
Mal ne logische Frage:
Was hat sie von einem Darlehen? Das muss sie aus den Regelleistungen zurückzahlen. Also wird damit die Waschmaschine doch wieder aus den Regelleistungen bezahlt.
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... mal ne logische Antwort
Ein zinsloses Darlehen hat m.E. den Zweck, nicht erst Monate mit dem Ansparen beschäftigt zu sein, sondern einen dringenden Bedarf (zu dem m.E. in einem Haushalt mit Kindern auch eine funktionstüchtige Waschmaschiene gehört) sofort decken zu können.
Sodenn es ihr nicht möglich ist, den kompletten Betrag für eine Waschmaschiene in einer Summe von ihrem ALG II abzuknapsen, müßte sie sich diesen über Monate ansparen. Ist das Gerät nun kaputt, würde dies bedeuten, dass sie so lange keine Waschmaschiene hätte.
Der Sinn eines kurzfristigen Darlehens erschließt sich hiermit -
Du setzt Dinge vorraus, die auf Grund der Schilderung nicht ersichtlich sind
Wäre die Waschmaschine kaputt, wäre zunächst zu prüfen, ob eine Reparatur sinnvoll ist oder nicht. Nicht gleich eine neue Maschine "beantragen" ;-).
Ich könnte auf Grund der Schilderung von andern Dingen ausgehen, da sie nichts genaueres angegeben hat. Z. B. ist auch nicht ersichtlich, warum sie die Frage nach der angemessenen Wohnung stellt. Dies könnte sein, weil sie einen Bescheid bekommen hat, dass ihre Wohnung nicht angemessen sei, oder dass sie umziehen will, oder oder...
Setzt also nicht Dinge an, die aus der Schilderung nicht ersichtlich sind Dadurch entstehen Missverständnisse und "Falschinformationen"!
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Missverständnisse können nur dort entstehen, wo Dinge mit logischer Schlussfolgerung nicht nachhaltig beurteilt werden können.
In diesem Falle sehe ich dies nicht als gegeben.Man gehe davon aus, dass jemand eine Waschmaschine nur beantragen will, wenn das alte Gerät kaputt ist, dass dies im Zuge eines Antrages auf Gewährung eines Darlehens zum Erwerb eines neues Gerätes nachhaltig geprüft wird (auch in Hinsicht auf eine mögliche Reperatur) erscheint in diesem Zusammenhang relativ logisch.
Die Frage was ein Darlehen bringen sollte, hat Arimee ja bereits nachvollziehbar erklärt.
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TheNextOne
Ich setzte nichts vorraus, sondern stelle nur fest.
Dass die Hilfesuchende ein Darlehen für eine Waschmaschien erhalten wird, habe ich zu keinem Zeitpunkt behauptet...
(Richtig, weil ich gar nicht weiß, ob das Gerät kaputt ist, vielleicht will sie auch einfach nur eine grüne beantragen, weil die weiße nicht mehr zur Küchendeko passt...Ich habe lediglich deine Frage beantwortet, worin die Logik für die Beantragung eines Darlehens für eine Waschmaschiene liegt.
Insofern finde ich deine Statemant bezügl. der verbreiteten Falschinformationen ein wenig überzogen...Danke Salle
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Hallo,
es ist zwar richtig, dass die Kosten für Anschaffungen von Waschmaschinen etc. aus den Regelleistungen übernommen werden müssen, doch oftmals wird diese wenn kleine Kinder im Haushalt leben auch über ein zinsleses Darlehen finanziert.
Ein Anspruch besteht nicht, aber einen Antrag solltest du trotzdem stellen, vielleicht gehört deine Arge zu den humaneren.Deine Wortwahl ist so zu verstehen, dass zwar die Anschaffung einer Waschmaschine aus den Regelleistungen zu bezahlen sind, aber weil kleine Kinder im Haushalt leben, dieses durch ein zinsloses Darlehen finanziert werden kann.
Nicht, wenn kleine Kinder im Haushalt leben, kann eine Waschmaschine durch ein zinsloses Darlehen finanziert werden, sondern, wenn neben anderen Vorraussetzungen kleine Kinder im Haushalt leben, wird eher ein zinsloses Darlehen gewährt.
Du magst mir jetzt Wortklauberei vorwerfen, aber viele, die hier die Texte lesen, übernehmen diese Aussagen und fallen damit auf die Nase. Daher muss ein Ratschlag unmissverständlich gegeben werden, was mir sicherlich nicht auch immer gelingt.
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Nun denn, Wortspalterei in allen Ehren...doch haben wir es hier mit einem Forum zu tun...dessen meisten Benutzern es an Geld mangelt aber nicht im Umkehrschluss an Verstand (wie anmaßend).
Sätze kann man von vorne...von hinten... das Verb hinten dran und vielleicht noch ein kleines Adjektiv in der Mitte...und doch besagt alles das Selbe!
Die Spaltung im Detail...für dieses eine mal werde ich mich dem Wortwitz und merkwürdig anmutendem Wahn fast uneingeschränkt hingeben...
Ich besagte...eine Waschmaschine kann durch ein Darlehen finanziert werden, ich wies natürlich nicht darauf hin dass dieses zurück gezahlt werden muss...hier sind wir wieder bei dem Thema der Forumsnutzer...deren geistigen Fähigkeiten sicher ausreichen um diese Möglichkeit in Betracht zu ziehen....
Ebenso wies ich darauf hin...dass der Tatbetsand dass kleine Kinder im Haus leben sich eventuell positiv auf die Bewilligung eines solchen auswirken könnte...
Ich wies auch darauf hin, dass es sich um eine Kann und keine Muss Leistung handelt und im Ermessen des SB steht.
Die anderen Eventualitäten über das reine Bewohnen von Kindern im besagten Haushalt...bezieht sich wohl auf die Befindlichkeit der waschmaschine....ob diese nun nachhaltig und unwiederbringlich kaputt ist...verzeih das mag ich von hier nicht zu beurteilen...doch mag ich in diesem Falle doch mal davon ausgehen...doch sollte die Spekulation von arimee der nicht maschinellen sondern eher der visuellen Abnutzung oder Unpässlichkeit der Waschmaschine zuzuschreiben sein, so wird die Fragestellerin wahrscheinlich nach Kenntnisnahme das eine Neuanschaffung in jedem Falle mit Kosten verbunden sein würde...wahrscheinlich von einem Neuerwerb Abstand nehmen...
Sollte die Waschmaschine nur an einer kleinen leichten Ladehemmung leiden und eine Reperatur sich in Anbetracht dessen, als kleiner Routineeingriff erweisen, würde die Diagnostik der Arge sicherlich die richtige Therapiemöglichkeit vorschlagen, nach dem die Dame die diesen Antrag stellte umfassend über die Symptome der weaschmaschine beim SB berichtete.
Sollte sich in diesem Zusammenhang heraus stellen das besagtes Gerät schon 20 Jahre alt ist (wir wollen nicht spekulieren sondern nur alle Eventualitäten ausreichend betrachten) und über eine externe Trommel verfügen, würde sicher niemand zu einer Reperatur raten.
Doch die Prüfung dieser Möglichkeiten obliegt dem SB...der zuständigen Arge...deswegen bin ich natürlich nicht in der Lage nachhaltig zu prüfen oder unmissverständlich einen gewissen Weg zu raten...ohne das die Dame die eine neue Waschmachine benötigt sich unverbindlich über die Formalitäten bei der zuständigen Arge erkundigte.
In diesem Zusammenhang erscheint nur wichtig, dass besagte Dame über die Möglichkeit (unter welchen Voraussetzungen auch immer...enrscheidet die Arge) einer Anfrage eines zinslosen Darlehens in Kenntniss gesetzt wurde.
Diese Debatte beende ich nun mit einem Punkt, ich hoffe dies ist nicht missverständlich!
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Was soll das alles hier??? Ihr macht die Leute ganz krank,
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Angriff erfordert Reaktion...mein Anliegen war war es der Fragestellerin eine Möglichkeit aufzuzeigen...doch ich gebe dir Recht das ganze Drumherum gehört hier wahrlich nicht her...
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Ich habe niemanden angegriffen, nur stellt ihr euch vieles viel einfacher vor, als es in Wirklichkeit sein wird. Evtl. habt ihr einen Sachbearbeiter, der auf "Tränendrüsengeschichten" sensibler reagiert, als manch ein anderer. Ihr stellt aber gleich in euren Beiträgen es so dar, dass die Lösung des Problems damit abgegolten ist.
Ich dagegen versuche, auch mit den "unliebsamen" Argumenten der ARGEN/Sozialämtern, die ich in meiner langjährigen Praxis alle zu genüge kennengelernt habe, mit in meine Ratschläge einzubauen, um wirklich tragkräftige Vorgehensweisen vorzuschlagen. Und ich bin mir sicher, dass ich bei weitem nicht mal 10% der Ablehnungsgründe der Ämter kenne.
Und das drumherum gehört sehr wohl hier zu, da es aufzeigen soll, dass nicht der einfacherscheinende Weg auch der erfolgreiche Weg ist. Außerdem, wie ich weiter oben schon schrieb, darf es nicht dazu kommen, dass Ratschläge auf Vermutungen und Annahmen von Sachverhalten mitgeteilt werden.
sally , urplötzlich geht es ja auch, dass du in einem anderen Thema erstmal nachfragst, was für Ablehnungsgründe vorliegen und wie alt einer ist. Zeigt, dass ich doch nicht so Unrecht hatte
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Thenextone...ich möchte deine Intentionen dieses Forum aufzusuchen sicher nicht ins negative ziehen, ganz im Gegenteil...vielen Leuten hier kann sicher mit dem ein oder anderen Rat geholfen werden...darin sehe ich den Sinn dieses Forums begründet.
Doch die Haarspalterei, Penetranz und Überheblichkeit die du hier in diesem Thread an den Tag legst, strapaziert die Grenze des guten Geschmacks.
Dies ist ein Forum, wie wir bereits treffend erkannten, in dem es um Meinungs-und Erfahrungsaustausch geht...und dies alles augf einer konstruktiven Ebene.Das heißt im Klartext, es geht nicht darum die Beiträge andere Benutzer zu werten sondern dem Fragesteller eine mögliche Antwort auf eine dringliche Frage zu liefern.
Sollte es der ein oder andere aus fachlicher oder eigenen Erfahrungen besser wissen, fördert dies den konstruktiven Input des Forums.Doch eine Auseinanderspaltung einzelner Sätze die mutwillig missverstanden bzw. zu Gunsten der eigenen beträchtlichen Kenntnisse und zur Vorführung der eigenen gefühlten Überlegenheit seziert werden, erscheint mir nicht im Sinne dieses Forums.
Wenn dir an der Beantwortung der Fragen in diesem Forum nur deine eigene daraus resultierende Überlegenheit der Mühe Lohn ist, so erscheint mir dies für den Fragesteller immer noch lohnenswert...deine eigenen positiven Befindlichkeiten rechne ich dir gerne als Lohn an.
Ich denke jeder denkende Mensch der diesen Beitrag gelesen hat, wird verstehen wer was wie und wo schrieb und wie darauf aus welcher Intention auch immer reagiert wurde.
Nichts liegt mir ferner als diese Unterhaltung entgleisen zu lassen bzw. dir deine Zeit mit einer meines Erachtens unspannenden Diskussion zu vetreiben.Ich gebe Gaby immer noch Recht...dies ist nicht der Ort Egotripps welcher Art auch immer zu fahren...
Ich werde diese Diskussion mit einem dickem Punkt beenden und mein Desinteresse an der Fortführung damit hoffentlich für alle unmissverständlich Kund tun...
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Salle : (geändert, damit sich nicht die Falschen "angegriffen" fühlen!
Also, ich bin sicherlich nicht hier, um mein Ego zu befriedigen, wie du es mir vorwirfst, sondern Hilfesuchenden Hilfe geben. Ich erwarte dafür nichts, also kann ich dadurch nicht mein Ego stärken, weil ich keinerlei Anerkennung bekomme oder nen Orden.
Es ist unvermessen von dir, mir vorzuwerfen, dass ich alle hier als Unwissende wenn nicht sogar Hirnlose behandel.
Das verbitte ich mir von dir.
Und ich werde weiterhin dort "kritisieren", wo ich sehe, dass durch missverständliche Aussagen, Hilfesuchende der Gefahr laufen, das Gegenteil von den Leistungsträgern zu erhalten, was sie eigentlich bezwecken wollten. Auch wirklich aussichtslose Anträge, oder Anträge die evtl. zu einer vermeidbaren Verschuldung führen könnten, oder wo der Hilfebedürfte aus allen Wolken fällt, weil z.B. Darlehen zurückgefordert werden, werde ich kritsich bemerken.
Unsere Hilfestellungen müssen sich nach den vorliegenden, gültigen Rechtsnormen richten. An denen können wir Nichts ändern, auch nicht mit "Augengeklimper" und "Tränendrüsengeschichten".
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Ende dieses Themas -
Nun aber mal Schluß "thenextone"..
Dein Wissen in allen Ehren und auch deine Hilfe und dein Engangement..Allerdings nervt dein Verhalten, welches auf mich, wie ein Platzhirsch im Revierkampf anmutet wirklich.
Es versucht sich hier jeder mit seinem Wissen einzubringen.
Der eine mit mehr Fachlichkeit, der andere mit weniger.. aber, und davon bin ich überzeugt, mit bestem Wissen und Gewissen, dem anderen helfen zu wollen..Das ist hier ist ein FORUM und keine Rechtsberatung..
Jeder der hier Fragen stellt, sollte nicht erwarten, eine wasserdichte Rechtsauskunft zu erhalten. Wenn er das tut, ist er hier definitiv falsch!
Jeder versucht zu helfen und Ideen und Tipps zu geben. Aber sich hier gegenseitig den Ball hin und her zu spielen, wer denn nun mehr recht hat und wer weniger .. das ist echt anstrengend und es vergeht einem die Lust, hier irgendetwas zu staten, weil zu erwarten ist, dass du gleich wieder mit der Keule kommst und jedewede andere Meinung und Erfahrun niedermetzelst...
Schon mal darüner nachgedacht, dass auch am anderen Ende durchaus jemand sitzen könnte, der sich das Wissen nicht nur angegooglet hat???Jemandem zu unterstellen, er würde Unwissen verbreiten oder mit Statements dazu beitragen, ist hier m.E. absolut unagebracht. Eröffne doch dein eigenes Forum, wo nur du antworten kannst, dann bleiben die lästigen anderen Stater fern...
Ich will dir nicht zu nahe treten und ich mir sinnt es auch nicht nach einer Diskussion dazu, das hilft hier niemandem..
Dir nun (wie immer) das letzt Wort...
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So, ich kann mal meinen Senf dazu geben
Ich hatte einen Uraltherd, bei dem gingen nur zwei Platten und nicht mal mehr die Backröhre. Es waren zwei Außendienstmitarbeiter da, haben sich das angesehen und mir wurden zur Anschaffung eines Herdes 200 Euro bewilligt. Ich hatte in meinem Antrag die genauen Umstände geschildert.
Vielleicht ist das auch auf Deine Waschmaschine übertragbar.
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Dazu 2 Fragen:
Hattest du den Herd schon vor dem Bezug von ALG II?
Hast du während des ALG II Anspruches bereits "Erstausstattung" beantragt?
Die Hilfesuchende hat hier aber nur gefragt, wie sie einen Antrag auf eine Waschmaschine stellen kann. Es wurde weder gefragt, ob sie Reparaturkosten beantragen kann oder eine Ersatzbeschaffung finanziert wird.
Es ist dazu anzumerken, grunzelotte, dass die Reparatur deines Herdes sehr wahrscheinlich die Kosten einer Neuanschaffung überschritten hätte. Ein Herd ohne funktionierende Backröhre und mit 2 defekten Herdplatten ist ein "Totalschaden". Und hier ist auch die Dringlichkeit gegeben, die eine Übernahme der Kosten (als Darlehen oder im Rahmen der Erstausstattung) möglich macht.
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Hallo Miteineander!
Ja, ja so ist das hier, jeder ist ein wenig klüger wie der andere und zu jedem Topf gibt es bekanntlich auch einen Deckel!
Punkt eins war die Nachfrage zur Finanzierung einer Waschmaschine und diese Finanzierung ist nun mal nach Einführung von (HARTZ IV) SGB II Gesetzen aus dem Regelsatz zu begleichen.
Die klugen Ratschläge mit dem Ansparen sind ja richtig, aber wie ist es denn in der Realität? Wieviel legt denn jeder von euch zu Beginn eines Monats dafür weg um Kleidung oder Inventar zu beschaffen?
Ich kann euch sagen das die Masse dafür nichts, aber auch gar nichts zur Seite legen kann und das hängt ja wohl damit zusammen das der Regelsatz äusserst knapp kalkuliert und bemessen ist.
Und ob das Gerät nun kaputt ist und eventuell noch repariert werden kann ist doch völlig unerheblich für die Auskunft, aber wenn ich da noch einen drauf setzen darf: Was hilft eine Reparatur wenn die Effiziens in punkto Energieverbrauch sowieso längst nicht mehr "up to date" (Zeitgemäss) ist? Dann sind selbst die Reparaturkosten als Darlehn der blanke Hohn!
Auf Darlehnsbasis kann und hier liegt die Krucks "Kann" die ARGE das Geld bewilligen, sie muss es aber nicht!
Zu "Salle" möchte ich nur folgendes sagen: auch ich bin mit Ihm nicht immer einer Meinung, aber er gehört zu denen hier im Forum die immer noch die vernünftigsten und richtigsten Antworten und Hilfen geben und das mit einer gleichbleibenden Kontiniutät die einige andere hier erst noch unter Beweis zu stellen hätten bevor man Ihn angreift!
Letztlich gilt der Satz: "Versuch macht klug!" Bei allem was ich schon auf der ARGE gesehen habe muss man manchmal nur etwas Glück haben und den richtigen Sachberarbeiter haben dann gehen Dinge die andere längst abglehnt hätten und gelegentlich geht man einfach mal eine Tür (höher) weiter nach oben in der Hierachie der Verwaltung, oder habt Ihr alle etwas zu verlieren!
Ich jedenfalls nicht, auch wenn der ein oder andere hier im Forum meine Art nicht gut heissen kann, was zählt ist der Erfolg, das ist wie im Beruf auch! Dort gilt der Satz : Wer schreibt der bleibt!
Also Arsch hoch und hin zur ARGE!
Gruß
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Ich möchte mal den § 23 SGB II in die "Runde schmeißen" - hier handelt es sich darum, dass es unabweisbare Bedarfe gibt, die über ein Darlehen übernommen werden können. Ein Versuch wär´s wert!
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