U 25 Jahre brauch hilfe mit 2kleinen kindern

  • wie gesagt, ich habe nur Erfahrungen im Bereich Regelleistungen, Erstausstattungen und Kosten der Unterkunft. Aber vielleicht kann sonst jemand helfen?

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • mal im inet nach kindergeldzuschlagsrechner suchen


    Für die Berechnung der Mindesteinkommensgrenze nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 BKGG ist hinsichtlich der Unterkunftskosten im Sinne von § 22 SGB II nach dem Recht des SGB II und damit nach Kopfteilen der Unterkunftsnutzer vorzunehmen
    LSG Nordrhein-Westfalen Az. L 19 AL 38/06 vom 22.01.2007

  • hallo sussa,


    die kindergeldkasse hat dich falsch informiert..schau mal


    ...
    Kinderzuschlag


    Überblick zu wichtigen Regelungen für Eltern, die einen Kinderzuschlag beanspruchen möchten: Der Kinderzuschlag ist vorgesehen für Eltern mit geringem Einkommen, die in ihrem Haushalt unverheiratete Kinder unter 25 Jahre versorgen. Anträge auf Kinderzuschlag werden von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegengenommen.


    Eltern mit geringem Einkommen können für ihre Kinder einen Kinderzuschlag erhalten. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihren unter 25 Jahre alten und unverheirateten Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder zu decken. Personen mit Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe beziehungsweise Empfängern von Arbeitslosengeld II wird kein Kinderzuschlag gewährt.
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    Gruß BineNRW