der grund von denen war nur das ich zuwenig geld im Monat habe
aber es ist ja eine zusicherung der kinder und überall liest man das es jedem Hartz IV empfänger zusteht
eben wegen den kindern
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wie gesagt, ich habe nur Erfahrungen im Bereich Regelleistungen, Erstausstattungen und Kosten der Unterkunft. Aber vielleicht kann sonst jemand helfen?
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trotzdem danke erstmals für alles
ich bring dann den widerspruch zur post das die den so schnell wie möglich bekommen -
Wenn du H4 bekommst, hast du keinen Anspruch auf Wohngeld UND Kindergeldzuschlag!
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wieso das den
der kinderzuschlag ist aber grade für die hilfsbedürftigen gedacht
das ist das was mir auch die familienkasse (kindergeldkasse) selbst gesagt hat -
mal im inet nach kindergeldzuschlagsrechner suchen
Für die Berechnung der Mindesteinkommensgrenze nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 BKGG ist hinsichtlich der Unterkunftskosten im Sinne von § 22 SGB II nach dem Recht des SGB II und damit nach Kopfteilen der Unterkunftsnutzer vorzunehmen
LSG Nordrhein-Westfalen Az. L 19 AL 38/06 vom 22.01.2007 -
hallo sussa,
die kindergeldkasse hat dich falsch informiert..schau mal
...
KinderzuschlagÜberblick zu wichtigen Regelungen für Eltern, die einen Kinderzuschlag beanspruchen möchten: Der Kinderzuschlag ist vorgesehen für Eltern mit geringem Einkommen, die in ihrem Haushalt unverheiratete Kinder unter 25 Jahre versorgen. Anträge auf Kinderzuschlag werden von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegengenommen.
Eltern mit geringem Einkommen können für ihre Kinder einen Kinderzuschlag erhalten. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihren unter 25 Jahre alten und unverheirateten Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder zu decken. Personen mit Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe beziehungsweise Empfängern von Arbeitslosengeld II wird kein Kinderzuschlag gewährt.
...Gruß BineNRW
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