bei mir wird das kindergeld meiner kinder angerechnet und mein kindergeld läuft nun in den 171euro mit
und elterngeld wird net angerechnet
und der unterhalt von den kidds wird angerechnet
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dann kann das ja ungefähr hinkommen???
rechne mal aus:
171,-
+ dein Kindergeld
+ Kindergeld deiner Kinder
+ Unterhalt für deine Kinderwenn du dann auf die Summe einer BG kommst, ist es richtig berechnet
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ich sag mal so ich habe keine ahnung wie man das rechnet aber mir kommt das einfach einbißchen zu wenig vor.
aber ich lass das alles mal jemanden anschauen der sich damit besser aus kennt als ich -
sind nur einmal 4 zahlen zu addieren und einmal 3
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Ach so was ich noch wissen wollte was steht mir und meinen Kindern noch an Geld zu
hoffe das mir diese frage jemand beantworten kann -
Außer H4, KG und Unterhalt (und dann die Miete) hast du noch ein Recht auf Erstausstattung der Wohnung und die Renovierungskosten extra.
Gegenfrage: Hast du mal dein Alg2 durchgerechnet?
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habe es versucht aber nicht wirklich hinbekommen
weis net genau was ich falsch gemacht habe aber ich komm auf fast 100euro mehr -
also, als BG stehen dir 773 € zu
davon ziehst du- das Kindergeld für dich
- das Kindergeld für deine Kinder und
- den Unterhalt deiner Kinder abwenn du dann auf 171 € kommst, stimmt die Rechnung.
Diese Berechnung findest du außerdem in deinem Bescheid. Schau dort noch einmal nach, was die alles abgezogen wird.
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ja also wenn ich es so rechne komm ich auf 172euro
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der eine Euro kann durch Rundungen von Beträgen entstehen, also bekommst du deine vollen Leistungen nach ALG II
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Ja bekomme ich aber es kommt mir trotzdem wenig vor
Aber danke schonmal
Achso morgen sollte der Brief vom Sozialamt da sein dann werde ich sehen ob sie wohnung bezahlen oder nicht -
so ich habe einen ablehnbescheid bekommen
und des was dadrin steht passt net zusammen -
Schick mir mal den genauen Wortlaut der Begründung per Private Nachricht.
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Ihrem Schreiben vom 11.08.2008 kann nicht entsprochen werden.
Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem SGB II oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten und deren Bedarf sich nach §12Abs.1 Nr.2 und 3. §13Abs. 1 in Verbindung mit Abs.2 Nr.1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beziehen,können gemäß §22 Abs.7 SGB II einen Zuschuss zu ihren ungedeckten angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung erhalten, soweit das nach Kapitel 2 SGB II zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen zur Bedarfsdeckung nicht ausreicht.Ein Anspruch auf Zuschussgewährung besteht nicht,wenn die Übernahme der Leistungen nach §22 Abs.2a SGB II ausgeschlossen ist (§22 Abs.7 S.2 SGB II ).
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Bekommst du ALG II oder eine andere Leistung? Beihilfe oder Ausbildungsgeld oder Bafög?
Wenn ALG II, unbedingt Widerspruch einlegen
Begründung: du beziehst seit dem ...... ALG II und keine Berufsausbildungsbeihilfe oder Ähnliches.
Ein Anspruch auf Zuschussgewährung gem. §22 Abs. 2a SGB II besteht, da das Zusammenleben von 7 Personen auf 96m² in einer 4 1/2 Zimmer Wohnung eine unzumutbare Härte für alle Beteiligten darstellt und zu familiären Konflikten führt.
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ich bin schon über 1jahr harz4 empfägerin und sonst bekomme ich vom amt nichts
wie schreibe ich jetzt den widerspruch dafür
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siehe Begründung im obigen Beitrag:
hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom ..... ein.
Gründe
Seit dem ..... bin ich Bezieherin von Hartz IV / ALG II und erhalte keine Leistungen zur Berufsausbildung.
Ferner liegt ein sonstiger, ähnlicher schwerwiegende Grund gem § 22 Abs 2a Nr. 3 SGB II vor, da es für alle Beteiligten eine unzumutbare Härte bedeutet, zu 7 Personen auf 96m² zu leben. Der vorhandene Wohnraum ist gerade mal ausreichend für einen 4-Personen-Haushalt. {Familiäre Konflikte sind dadurch vorprogrammiert.} oder {Familiäre Konflikte sind dadurch an der Tagesordnung.}
Mit freundlichen Grüßen
Also, das, was zwischen den {} ist und bei dir zutrifft, schreiben, das Andere weglassen. -
ich danke dir ganz herzlich für deine hilfe
kann ich damit auf eine endgültige zusage hoffen? -
wenn ich diesen widerspruch um schreibe kann ich diesen auch an die kindergeldkasse schicken weil von denen habe ich einen ablehnbescheid bekommen wegen kiderzuschlag was mir auch zusteht für die kinder
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Mit Kindergeldsachen kenne ich mich absolut nicht aus, aber da kommt es auch auf die Begründung im Ablehnungsbescheid an.
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