Erstausstattung und Waschmaschine!

  • Mein Sohn bezieht seine erste eigene Wohnung und ist selbst Hartz IV-Empfänger.
    Er bekommt von der Arge das Erstausstattungsgeld in Höhe 1100,-€.
    Meine Frage ist nun, ist in diesen Geld eine Waschmaschine berücksichtigt oder kann er
    diese extra beantragen bzw. besteht überhaupt ein Anspruch auf eine Waschmaschine?


    LG Palli013

  • In dem Betrag der Erstausstattung sind alle notwendigen Gegenstände enthalten, die zur Einrichtung der Wohnung notwendig sind.


    Sei froh, dass er die Erstausstattung gezahlt bekommt, denn Im § 20 SGB II heißt es im Abs. 1:


    Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung entfallenden Anteile, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.


    Waschmaschinen gehören zum Hausrat und sind mit der Zahlung des monatlichen Regelsatzes somit abgegolten. Früher konnte im Rahmen der Sozialhilfe eine Waschmaschine genehmigt werden. Dies ist mit Hartz IV jedoch weggefallen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo Palli 013!


    so ist es, wer bereits eine Haushalt führt muss auch die Waschmaschine aus dem Regelsatz finanzieren wofür insgesamt in etwas 30% auf jene Dinge fallen die man früher auf Antrag bei Sozialamt auch bekam.


    Allerdings betrachte ich eine Waschmaschine hinsichtlich der Erstausstattung durchaus als eine Notwendigkeit und würde mich daher nicht auf die Hinweise festnageln lassen. Hierbei ist die Auslegung sicherlich von Fallmanager zu Fallmanager unterschiedlich.


    Ich sehe die dafür vorgesehenen Leistungen aus dem Regelsatz so, das es sich um eine Widerbeschaffung bei Defekt oder Verlust aus diesem handelt, im Rahmen der Erstausstattung finde ich den Anspruch als vollends gerechtfertigt!


    Gruß

  • Hallo Horst,


    die Notwendigkeit sieht jeder ein.


    Und deswegen schrieb ich auch, dass Palli froh sein kann, dass der Sohn die Erstausstattung offensichtlich in voller Höhe bekommt. In diesem Betrag ist, wenn es der Höchstbetrag ist, wie ich hier annehmen kann, auch die Anschaffung der Waschmaschine enthalten. Eine zusätzliche Zahlung explizit für eine Waschmaschine wird es daher nicht geben.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D