Mein Sohn bezieht seine erste eigene Wohnung und ist selbst Hartz IV-Empfänger.
Er bekommt von der Arge das Erstausstattungsgeld in Höhe 1100,-€.
Meine Frage ist nun, ist in diesen Geld eine Waschmaschine berücksichtigt oder kann er
diese extra beantragen bzw. besteht überhaupt ein Anspruch auf eine Waschmaschine?
LG Palli013