Verpachten mit Hartz IV?

  • Hallo,


    habe da mal eine ganz wichtige Frage, nämlich geht es um ein Grundstück das ich gerne pachten möchte jedoch sind die Eigentümer Hartz IV empfänger. Hab heute mal mit ihnen geredet und Sie würden ihn sehr gerne Verpachten aber es gäbe da das problem das sich die einkünfte aus der Pacht (ca. 100 euro pro monat)
    auf Ihr Hartz IV einkommen negativ auswirkt. Wie könnte man die Pacht so gestalten das die Familie Finanziell nicht benachteiligt wird und es zu keiner kürzung des Hartz IV kommt??


    Mfg dingdong

  • Zum Einen muss der Verpächter das Grundstück bereits bei den Vermögensangaben der ARGE angegeben haben. Daher würde sich eine solche Frage bereits erübrigen! Wenn nicht, liegt hier bereits Sozialbetrug vor. Also, auf einen ganz normalen Pachtvertrag bestehen!


    Zum Anderen kann ich mich nur der Frage von Diablo anschließen.


    Sozialbetrug und Anstiftung zum Sozialbetrug sind die Ursache, dass die Gesetze und sonstigen Regelungen immer weiter verschärft werden und es immer mehr ehrlichen und wirklich Hilfsbedürftigen erschweren, zu ihrem Recht zu kommen!

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Wenn man jemanden des Betrug`s bezichtigt müße man die Beweisen können anhand von Fakten sollte dies nicht der Fall sein könnte es unter umständen zu einer Klage wegen: Rufmord, Üble Nachrede,Verläumdung,Rufschädigung usw. führen!! Wer hier von Betrug spricht seit ihr zwei ich hingegen habe nur gefragt ob es eine möglichkeit gibt eine finazielle benachteiligung zu verhindern!! Also dann denkt mal über eure Wortwahl nach!!!!

  • also, ich habe geschrieben, wenn der Verpächter das Grundstück nicht gemeldet hat, wäre es bereits Betrug, wenn er es gemeldet hat, erübrigt sich deine Frage, da er Einkünfte aus der Pacht so oder so angeben muss, ob es angerechnet wird oder nicht. Und um es klar auszudrücken. Eine Benachteiligung kann nicht stattfinden, da er entweder den Regelsatz voll bekommt ohne Pachtzahlungen, oder einen um die Pacht gekürzten Regelsatz. Im Endeffekt bleibt der erzielte Betrag gleich. Daher gehen wir davon aus, dass ihr eine Regelung sucht, die deinem Verpächter ermöglicht, neben dem vollen Regelsatz zusätzlich die volle Pacht zu bekommen. Dies ist nicht möglich und wenn dann nur über einen Betrug!

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  • Na also geht doch, also heißt dies das wenn der Verpächter angenommen 100 euro aus der Pacht monatlich bezieht sich die leistungen um 100 euro vom Staat verringert und somit keine finanzielle einbuße hat! habe ich dies richtig verstanden?

  • Genauere Berechnungen sind da nicht möglich, falls noch andere Einkünfte (weitere Verpachtungen, 400-€-Job usw.) vorhanden sind, kann es variieren, wieviel angerechnet wird.


    Es entsteht aber keinesfalls eine Einbuße im Gesamten. Das wäre eine Leistungskürzung wie z.B. auf Grund mangelnder Mitarbeit, Verweigerungen usw.

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  • Also, nachfragen kannst DU (warum auch immer) bei der ARGE für deinen Landkreis.


    Warum fragt der Verpächter nicht selber nach?

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