Bitte Ganz Schnelle Hilfe

  • Hallo grunzelotte,


    zum einen, Wohngemeinschaft ist in diesem Falle das selbe wie Haushaltsgemeinschaft. Es bedeutet nur, wie immer wieder geschrieben, dass alle Personen, die zusammen mit dir diese Wohnung nicht als Ehepartner oder eheähnlicher Gemeinschaft bewohnen von den KdU abgezogen werden.


    Hast du die Einstellung der Leistungen schriftlich?


    Wenn dies der Fall ist, dann dreh den Spieß wie Horst schon beschrieben um.


    Ferner solltest du den Amtsleiter / die Amtsleiterin aufsuchen und diesen Fall schildern, auch dieses bewirkt bereits bei manchen Wunder.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Noch einmal etwas als evtl. Tipp:


    wenn du dir einen Umzug aus eigener Tasche finanzieren kannst, bzw. mit Hilfe deiner Mutter, dann zieht in diese Wohnung um. Durch deinen letzten Beitrag gehe ich davon aus, dass diese in einem anderen Landkreis liegt.


    Beantrage dort einfach die Leistungen neu.


    Evtl. ist der neue Fallmanager anders.


    Und wenn nicht, wirst du aufgefordert, die Kosten der Unterkunft zu senken oder umzuziehen. Wenn du als Hauptmieterin der neuen Wohnung gegenüber dem Vermieter auftritts und deine Mutter, natürlich vom Vermieter genehmigt, als Untermieterin eingetragen wird, kannst du die Kosten auf die angemessene Wohnung (hier dann 442 €) drücken. Die Arge kann dich nicht zwingen, umzuziehen, wenn du die Kosten (auch für eine wesentlich größere Wohnung) auf die einer angemessene Wohnung reduzieren kannst. Wie dieses geschieht, ist nicht festgelegt. Möglich wären Mietänderung oder Untervermietung.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Oh Mann, Ihr baut mich hier immer wieder auf!! TAUSEND DANK ERST EINMAL DAFÜR :p


    Ich ziehe ja gar nicht in einen anderen Landkreis. Morgen werde ich mit dem ganzen Klumpatsch zum Amtsleiter gehen.


    Meine Mutter und ich würden beide den Mietvertrag unterschreiben. Daran ist ja auch dem Vermieter gelegen. Der ist so supernett und hält das ganze Chaos mit mir aus. :o


    Klar hat jeder seine Rückzugsmöglichkeit, das ist das perfekte an der Wohnung. Wir hätten jeder ein Schlafzimmer (Mama, Sohn und ich) ein Durchgangszimmer, welches möglicherweise sogar nur von meiner Mum als Wohnzimmer zu nutzen wäre, da dahinter ihr Schlafzimmer ist. Das Zimmer meines Sohnes und mein Schlafzimmer wären im Soutterain. Von dort aus führt eine Treppe hoch, dann kommt die große Küche, ein Minibad und ein riesen Wohnzimmer, welches wir allein nutzen könnten. Wir hätten - würde es darauf ankommen - nicht mal ein gemeinsames Wohnzimmer.


    Gib einem kleinen Mann (hier einer kleinen Frau) ein bisschen Macht . . . . - das fällt mir dazu immer nur ein.

  • mein Lösungstipp wäre ja auch nur für den Fall, dass es weiterhin mit dem Amt Probleme gäbe, dem Vermieter wird es wohl dann egal sein, ob deine Mutter als Untermieterin oder als Mitmieterin fungiert, wenn er dich unterstützen will.

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  • Mir stellt sich der Sachverhalt so dar, dass sie einen Antrag gestellt hat und dieser schriftlich abgelehnt wurde.


    (siehe "Wortlaut des Amtes" im ersten Beitrag)

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  • das mag sein


    ich möchte gern wissen, ob, bezogen auf die AUSSAGE, MAN HABE JETZT DIE LEISTUNG VOLLSTÄNDIG EINGESTELLT, dies durch einen Entziehungsbescheid passiert ist oder ob es eine verbale Androhung einer Leistungsveränderung ist

  • sorry, das ist bei mir untergangen. (Beitrag #19?)

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  • Hallo grunzelotte,


    ich habe mich nochmal hinsichtlich der Haushaltsgemeinschaft etwas schlauer gemacht.


    - Eine Haushaltsgemeinschaft von Verwandten und Verschwägerten liegt nur vor, wenn aus einem Topf gewirtschaftet wird.
    - Die Unterhaltsvermutung darf nur angenommen werden, soweit dies nach Einkommen und Vermögen erwartet werden kann (§ 9 Abs 5 SGB II).
    - Das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft wird grundsätzlich durch Erklärung des Hilfebedürftigen festgestellt.
    - Besteht keine Rechtspflicht zur Unterhaltszahlung, reicht zum Widersprechen der Unterhaltsvermutung eine entsprechende schriftliche Erklärung des Hilfeempfängers aus.


    Dies liegt m. E. bei euch nicht vor. Daher müsste, trotz Verwandschaftsgrad eine Wohngemeinschaft vorliegen.


    - Charakteristisch für eine WG ist, dass jedes Mitglied seinen Lebensunterhalt nach seinen eigenen finanziellen Kräften bestreitet und es keine Lebensunterhaltsunterstützungsleistungen füreinander gibt.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


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  • Danke, das ist sehr lieb von Dir, daß Du Dich so gekümmert hast.


    Ich habe bzgl. der Leistungseinstellung einen Bescheid bekommen. Es wurde nicht mündlich angedroht.


    Morgen früh gehe ich zum Amtsleiter mit meinen kompletten Unterlagen und auch den Unterlagen meiner Mutter.


    Sollte ich von ihr vielleicht ein Schreiben mitnehmen, daß sie auf keinen Fall bereit ist, für mich in irgend einer Form zu unterstützen?


    Die Vermieterin hat mir heute ein Wohnungsangebot übersandt, wonach ich 405 Miete und 110 Nebenkosten zahlen soll. Sie möchte jetzt eine Zusage haben, daß die Miete DIREKT von der Arge an sie überwiesen wird. Muss ich das besonders formulieren? Ich will keine Fehler mehr machen. Es könnte jetzt nur noch sein, daß sich meine Sachbearbeiterin daran stößt, daß pro qm 1,16 Nebenkosten veranschlagt werden und nicht, wie ortsüblich, 1,98 Euro...... Es werden jetzt die 515 Euro eingehalten, möglicherweise nur nicht so, wie es vom Amt gewünscht ist.

  • Ich schicke dir mal per PN nen Widerspruch wegen der Haushaltsgemeinschaft. Diesen Ausfüllen und von deiner Mutter untschreiben lassen.


    Ebenso schicke ich dir mal eine sogenannte Abtretungserklärung für die Unterkunftskosten zu.

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  • *dolle daumen drück*

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  • Menno, die Ämter sind echt blöde.


    Habe heute erst Mitteilung erhalten, dass mein Widerspruch bearbeitet wird. Mir läuft die Zeit davon und die in der Hausverwaltung sind so nett und warten noch immer. Allerdings haben sie mittlerweile mehr Bewerber.


    Wie sieht es denn aus, wenn meine Mutter die Wohnung zunächst allein mietet, kann sie mir dann Zimmer untervermieten??? Sofern die Hausverwaltung mitmacht.


    Mir geht es auch so langsam ums Prinzip. Damit die Sesselpuper mal merken, daß es andere Wege gibt, um die Wohnung zu bekommen und sie nicht so überschlau sind.


    Wiedereinmal in ungeduldiger Erwartung :)

  • Wenn die hausverwaltung dieses mit macht kann deine Mutter zunächst einen Mietvertrag alleine mit dieser machen, sollte deinem Widerspruch stattgegeben werden, kann eine Mietvertragsänderung gemacht werden (oder der alte aufgehoben und ein neuer, gemeinsamer, geschlossen werden). Dies ist aber Sache mit der Hausverwaltung

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  • SOOOOOOOOOOOO DAUMENDRÜCKEN!!!!!!!! (mal wieder, ich weiss ;) )


    Habe ich doch grade von der Hausverwaltung eine Mail erhalten, daß sie wirklich und tatsächlich zunächst mit meiner Mutter als erste Mieterin den Vertrag machen und mich später mit reinnehmen bzw. einer Untervermietung zustimmen werden.


    Oh Mann, Montag oder Dienstag unterschreiben wir dann den Vertrag. Ist doch supi, oder? Also ich freue mich total, auch wenn ich weiss, dass ich noch mächtig viele Hürden bei der ARGE zu nehmen habe.


    Das wollte ich Euch nur mal mitteilen!:D :D :D

  • Viel Spaß beim Umziehen... jetzt komm aber bitte nicht damit, dass wir dir dabei auch noch helfen sollen :D


    Und das mit der ARGE wird sicherlich auch klappen.... *daumendrück und daher beim umzugshelfen nicht einsetzbar*

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    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D