Hallo grunzelotte,
zum einen, Wohngemeinschaft ist in diesem Falle das selbe wie Haushaltsgemeinschaft. Es bedeutet nur, wie immer wieder geschrieben, dass alle Personen, die zusammen mit dir diese Wohnung nicht als Ehepartner oder eheähnlicher Gemeinschaft bewohnen von den KdU abgezogen werden.
Hast du die Einstellung der Leistungen schriftlich?
Wenn dies der Fall ist, dann dreh den Spieß wie Horst schon beschrieben um.
Ferner solltest du den Amtsleiter / die Amtsleiterin aufsuchen und diesen Fall schildern, auch dieses bewirkt bereits bei manchen Wunder.