Hallo,
hatte schon mal hier geschrieben, daß meine Mum - Rentnerin - und ich mit meinem Sohn als BG in EINE Wohnung ziehen wollen.
Die Bruttowarmmiete beträgt 580 Euro. Das Amt hat das abgelehnt, da für den in Frage kommenden Ort eine Dreizimmerwohnung 515 brutto warm kosten darf.
IST DAS RELEVANT? Ich bilde mit meiner Mum doch keine Bedarfsgemeinschaft, so daß für meinen Sohn und mich eine Bruttowarmmiete von 386,66 bleiben würde, für zwei Personen sind 442 warm erlaubt.
Das ist der Wortlaut des Amtes:
Sie bilden mit Ihrer Mutter zwar keine Bedarfsgemeinschaft, aber eine
Haushaltsgemeinschaft. Darum wird bei der Beurteilung der Angemessenheit
von Wohnungsangeboten in diesem Fall von den Werten für einem
3-Personen-Haushalt ausgegangen.
HILFE, ich weiss nicht weiter.
Danke