Bitte Ganz Schnelle Hilfe

  • Hallo,


    hatte schon mal hier geschrieben, daß meine Mum - Rentnerin - und ich mit meinem Sohn als BG in EINE Wohnung ziehen wollen.


    Die Bruttowarmmiete beträgt 580 Euro. Das Amt hat das abgelehnt, da für den in Frage kommenden Ort eine Dreizimmerwohnung 515 brutto warm kosten darf.


    IST DAS RELEVANT? Ich bilde mit meiner Mum doch keine Bedarfsgemeinschaft, so daß für meinen Sohn und mich eine Bruttowarmmiete von 386,66 bleiben würde, für zwei Personen sind 442 warm erlaubt.


    Das ist der Wortlaut des Amtes:
    Sie bilden mit Ihrer Mutter zwar keine Bedarfsgemeinschaft, aber eine
    Haushaltsgemeinschaft. Darum wird bei der Beurteilung der Angemessenheit
    von Wohnungsangeboten in diesem Fall von den Werten für einem
    3-Personen-Haushalt ausgegangen.



    HILFE, ich weiss nicht weiter.


    Danke

  • Hallo Grunzelotte!


    Ich denke das die ARGE Argumentation gedanklich richtig ist, jedoch hast Du einen Trumpf den es zu spielen gilt!


    Die ARGE ist auch verpflichtet mit den Geldern zu Haushalten! Rechne mal dem Chef des Hauses vor was es kostet wenn Du und Deine Mutter jeweils eine eigene Wohnung finanziert bekömen wenn ihr nicht zusammen ziehen würdet, denn dazu kann man euch ja dann auch nicht zwingen!


    Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg und das einfach mal deutlich vorgerechnet müsste dann dem Bürokraten im Kopf des Sachbearbeiters etwas zu denken geben!


    Gruß

  • Vielen Dank. Meine Mutter würde ja ihre Miete selber bezahlen, würde also nicht von der ARGE Geld beziehen........


    und ich dachte, das wäre mein Trumpf. :confused:

  • Ich denke das ist überall anders, ich bin rentnerin und wohne mit meinen Sohn zusammen, uns steht eine Wohnung zu 380 warmmiete. Er bekommt die volle miete nicht vom amt, ich muss ein teil mit zuzahlen und so wird das auch bei euch sein. LG:)

  • Das dachte ich auch immer, ich dachte, bei 580 warm, bekomme ich 2/3, was deutlich unter der ortsüblichen Höchstgrenze ist . . . . .


    Wir sind ja keine Bedarfsgemeinschaft. Nur mein Sohn und ich.


    So ein Müll, die Wohnung war so perfekt für uns.


    Danke für die Info

  • Hallo grunzelotte,


    deine Fragestellung ist nicht ganz durchschaubar....


    Die Wohnung soll 580 € kosten, die ARGE würde aber die Kosten bei einer 515 € Wohnung zu 2/3 übernehmen?


    Ich gehe derzeit davon aus, dass deine Mutter eine eigene Wohnung hat. Diese wird auch über 300 € warm liegen?


    Du wirst eine Wohnung haben, die derzeit unter 442 € liegen wird.


    Das heißt, ihr habt momentan eine "Belastung" von 742 €. Da ihr demnächst eine Haushaltsgemeinschaft bildet, werden natürlich die Höchstgrenzen für einen 3-Personenhaushalt angewandt. Das heißt, ihr müsst entweder die "fehlenden" 75 € selber aufbringen oder eine "angemessene" Wohnung suchen. Ihr spart trotzdem noch eine Menge Geld.


    Die Höchstgrenze eines 2-Personenhaushaltes kann hier nicht herangezogen werden, da die anderen Räume (Bad, Küche, Diele, Keller) dort von 2 Personen gezahlt werden, in einem 3-Personenhaushalt eben durch 3. Und die Größen dieser Räume sind meistens ähnlich. Somit schlagen sie proportional natürlich höher auf die Miete.


    Dir steht nunmal nur 2/3 eines 3-Personenhaushaltes zu, da kann man nichts dran rütteln. Ausnahmen wären eine Behinderung eines der im Haushalt lebenden Personen, dann könnte man auf die Zweckmäßigkeit der Wohnung bauen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • wird dir der ganze umzug verwehrt???

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  • also


    einzelperson + BG
    = 45 qm + 55 qm = 100 qm (mind.)
    arge wird sagen: 65 qm
    BSG sagt nein, wohngemeinschaften dürfen nicht bestraft werden
    also mietspiegel nehmen, durchschnittswert kalt suchen
    mal 100 rechnen = Kaltmiete
    Energiekosten Kostenspiegel des Deutschen Mieterbundes nehmen mal 100 rechnen
    = angemessene Kosten

  • advokat TAUSEND DANK!!!


    Ich war jetzt so frech und habe gleich an den Fachbereichsleiter geschrieben und ihm die komplette Situation geschildert. Auch, dass das Amt im Vergleich zu einer Zwei-Zimmerwohnung für mich und meinen Sohn ca. 31 Euro jeden Monat sparen würde, daß es hier durchregnet und ich hier nicht einmal eine Dusche habe.


    Morgen Vormittag gehe ich mit den gesammelten Unterlagen auch nocheinmal hin, damit ich persönlich mit ihm sprechen kann.


    Oh Mann, ich habe die Hoffnung noch immer nicht aufgegeben.

  • berichte Mal, was es gegeben hat :-)

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  • na auf alle fälle :) drückt mal alle die daumen. ich denke immer, die sind hier oben (wir sind ja im "wilden osten" über berlin ;) ) besonders stur.

  • mir wird aus dem ganzen immer noch nicht klar, ob du generell nicht umziehen darfst, oder ob die ARGE dir nicht die neue Wohnung zahlen will?


    Du hast was von Ablehnung geschrieben, aber nicht genau welche.


    Wenn ich das ganze so betrachte, werden dir von der ARGE auf Berechnung der 515 € also 343,33 € gezahlt. Wobei dann also dein Mutter einen Betrag von um die 240 € zu zahlen hätte, richtig?

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    Gruss R.


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  • Umziehen MUSS ich, da ich auf einem Pachtgrundstück bin und keinen Schutz habe wie ein Mieter und das Grundstück verkauft worden ist und ich somit runter muss und eigentlich auch will, da das Dach z. B. undicht ist. Hätte ich es jahrelang nutzen können, hätte ich es repariert, da es laut Pachtvertrag "mein Ding" ist. Egal, das nur am Rande.


    Es geht darum, daß mir die ARGE diese besagte Wohnung nicht bezahlen will.


    Die Arge lehnt es grundsätzlich ab, da die Bruttowarmmiete von 580 Euro über den besagten 515 liegt. ABER wenn ich eine Zweizimmerwohnung mit meinem Sohn beziehen würde, dann hätte ich eine Obergrenze von 442 Euro. Wenn die Arge nun 2/3 von den 580 bezahlt, sind es nur 386 Euro und Mama zahlt den Rest. Sie ist ja völlig außenstehend und gehört nicht zu meiner Bedarfsgemeinschaft. ICH VERSTEHE ES NICHT ........... Das ist mal wieder so ne beschissene Beamten-Behörden-Rechnerei


    Laut Arge ist die Wohnung unangemessen. Sollen sie mir doch nur von den vorgegebenen 515 2/3 bezahlen. MENNO sie würden in jedem Fall sparen. Ich werd blöd, wie bescheuert die Behörden manchmal sind!!!!!


    Sorry, das musste raus.


  • mein sohn ist behindert und nun????????

  • Dein Sohn ist schwerbehindert, dadurch kann z.B. eine erhöhte Anzahl von qm dir zustehen (z.B. bei dauerhafter Nutzung von Gehhilfen bzw. Rollstühlen in der Wohnung). Damit erhöht sich auch die Höchstgrenze Euromäßig. Prüf dieses mal mit deinem Fallmanager, ob das berücksichtigt wurde.


    Evtl. kommst du dadurch auf die höhere Summe!


    Ich selber bin auch Schwerbehinderter, als Alleinstehender stehen mir mittlerweile bis zu 75qm zu.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo,


    so, die Sachbearbeiterin hat mir mitgeteilt, daß man nur eine Wohngemeinschaft bildet, wenn man nicht miteinander verwandt ist. Da es sich um meine Mutter handelt, bilden wir eine Haushaltsgemeinschaft :mad:


    Zu meiner besonderen Freude hat sie mir die Zahlung der Leistungen MIT SOFORTIGER WIRKUNG eingestellt mit der Begründung, daß sie nicht weiß, ob ich hier im Landkreis überhaupt bleibe. :confused: :confused: :confused: Das muss ich jetzt durch Einreichung von Unterlagen nachweisen. Bitte, welche Unterlagen?

  • hallo Gruzelotte!


    Das ist übliche Praxis auch hier auf der ARGE (ganz im Westen von Deutschland) wenn man mit Sonderfordeungen (Mehrbedarf) kommt versuchen sie Dich erst zu verarschen, dann kriegste kein Geld weil die Akte bearbeitete und noch nciht geschlosssen wurde und zuguter letzt kommt ein Bescheid der im grunde gänzlich am Thema vorbei ist.


    Deinen Leistungsbezug zumal wenn ein Leistungsbezug bis zu einem Fixdatum bereits im Vorfeld per Bescheid bestätigt ist, gibt es keinen Grund die Lesitungen überhaupt einzustellen, die Sachbearbeiterin soll Dir mal den § nennen auf den Sie sich dabei bezieht. Wenn Sie da etwas angibt, kannst Du Ihr folgendes um die Ohren knallen, Vorschussleistungen beantragen, als Überbrückungsgeld bis zur Klärung des Sachverhaltes.


    Das mit der Haushaltsgemeinschaft ist gänzlicher Blödsinn, sobald Du das 25 Lebensjahr vollendet hast bildest Du eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft. Nur weil die Mitbewohnerin in der Mietwohnung in einem Verwandtschaftlichen Verhältnis zu Dir steht entsteht keine Haushaltsgemeinschaft, eine Haushaltsgemeinschaft unterliegt anderen Kritereien, z.B. wenn zwei nicht verheiratete Menschen eben einen gemeinsamen Haushalt bilden, was ja im Grunde auch bei einer Wohngemeinschaft der Fall ist, in der dann allerdings jeder Beteiligte noch seinen eigenen Rückzugsbereich hat, ich denke den Hast Du und Deine Mutter auch durch ein eigenens Schlafzimmer gebildet udn damit kann man euch auch als WG betrachten.


    Wenn Ihr dann noch den Mietvertrag als beide eigenständige Mietparteien mit dem Vermieter gestalten könntet, dürfte die ARGE da eigentlich nichts gegenteiliges anführen!


    Bezüglich der Unterlagen mache folgendes: Gehe zur Sachbearbeiterin hin und gebe zur Niederschrift an, das Du gegenwärtig nicht die Absicht hegst den Zuständigkeitsbereich der ARGE durch Wohnungswechsel zu verlassen, es sei denn dies wäre der ausschließliche Wunsch der ARGE!


    Damit drückst Du denen den Stempel der Gettorisierung bzw. der Abschiebung von Leistungsempfängern drauf und dann sollst Du mal sehen wie schnell das Ganze plötzlich kein Problem mehr darstellt.


    Ich habe manchmal den Eindruck die Schikanen gegen die Leistungsbezieher werden über ganz Deutschland in Form eines Rundlaufes praktiziert, kaum hat man das Problem hier vom Tisch taucht es in einem anderen Bundesland wieder auf und hier hat man dann mit den Problemen von dort zu tun!


    Ich hatte die Frage zunächst etwas anderes verstanden, aber nach der gegenwärtigen Frage - Antwort Lage gehe ich davon aus das Deine Mutter ähnlich wie in einer WG auch nur ihren Mietanteil mit einzubringen hat.


    gruß