Neuer Job

  • Hallo zusammen,


    ich bekomme seit 5 Monaten Hartz 4.
    Jetzt habe ich eine neue Arbeit gefunden ab mitte September. das erste Gehalt habe ich Ende Oktober zu erwarten.


    Hab ich für den Monat September noch Anspruch auf Hartz 4 obwohl ich die letzten beiden Wochen schon arbeite? Wenn nicht kann ich meine Miete nicht bezahlen!


    Ratlose Grüße


    Anja

  • Dein Leistungsanspruch endet an dem Tag, der dem ersten Arbeitstag vorangeht. Du kannst jedoch mit deinem neuen Arbeitgeber reden und evtl. eine Vorschußzahlung zumindest in Höhe der Miete vereinbaren.


    Die ARGE ist dazu nicht verpflichtet und wird auch dahingehend nicht mit sich reden lassen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Vielen Dank für deine Antwort. Ich bekomme das Geld von der Arge im voraus bezahlt. Das Geld für September bekomme ich also Ende August. Ich werde also wohl etwa die Hälfte des Geldes zurückzahlen müssen,oder?


    Viele Grüße

  • Du hast umgehend der ARGE Mitteilung zu machen, dass du eine Arbeitsstelle hast. Daher werden dir für September nur noch die Leistungen gezahlt, die dir zustehen. Solltest du diese Mitteilung nicht rechtzeitig machen, KANN die ARGE wegen versuchten Leistungsbetrug nicht nur die Rückforderung verlangen sondern auch eine Anzeige erstatten. Betonung liegt auf KANN, muss also nicht unbedingt zur Anzeige kommen. Trotzdem würde ich dir raten, der ARGE umgehend die Arbeitsaufnahme zu Mitte September anzuzeigen, evtl. kann sie dir _ausnahmsweise_ einen Zuschuß gewähren, auf diesen hast du jedoch keinen Anspruch.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Ich habe heute erfahren,dass ich einen neuen Job habe. Wahrscheinlich ist die nächste Überweisung schon unterwegs.


    In einem anderen Forum habe ich gelesen,dass man solange Anspruch auf Hartz 4 hat wie man hilfebedürftig ist. Das heisst bis das erste Gehalt eintrifft. Das würde doch viel mehr Sinn machen.
    So werde ich jetzt sechs Wochen keinen Cent haben und vermutlich zweimal keine Miete bezahlen können.

  • Laut Gesetz bist du nur bis zum Tag vor der Arbeitsaufnahme hilfebedürftig. Klingt sch... ist aber leider so.
    Der "Vorteil" ist nur, dass du erst heute die Zusage bekommen hast. Schick also per Post (Einschreiben) die Veränderungsmitteilung. Dadurch wirst du wahrscheinlich erst zum Oktober den Änderungsbescheid erhalten. Darin wird dann auf jedenfall die Rückforderung enthalten sein.


    Dein Beitrag hatte keine Angaben, seit wann du Bescheid wusstest, dass du Arbeit hast. Aber ich gratuliere dir herzlichst dazu ;)

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Vielen Dank ich bin auch total froh!


    Gibt es einen Vordruck für eine Veränderungsmitteilung?
    Meinst du,dass es problematisch wird wenn ich meine Lohnsteuerkarte so schnell wie möglich zurückfordere?Oder rücken die die erst wieder raus wenn ich keinen Anspruch mehr habe? Ich will die so schnell wie möglich beim Arbeitgeber geben. Damit es nicht am Ende noch länger dauert, bis das erste Gehalt kommt.


    Viele Grüße

  • Hallo Anja F!


    The next one hat Dir fast die richtig Auskunft erteilt. ALG II Bezug wird als Vorausleistung gezahlt und genau das führt dazu, das immer wieder das große Erstaunen entsteht wenn Leistungen zurück gefordert werden und was ich noch als viel übler sehe ist die Tatsache das die Fallmanager darüber informiert sind!


    Richtig ist auch die Vorschuss-Argumentation!


    Falsch ist das es für diese Problematik keine Lösung zu geben scheint, denn die gibt es und zwar in zweierlei Form wobei eine davon durch die ARGE praktiziert wird, die ich aber nicht in Ordnung finde.


    Die ARGE hilft dabei mit einem Darlehn zum Überbrückungszweck, das man aber wieder zurück zu zahlen hat.!


    Eigentlich steht jedem ALGII Bezieher der einen Arbeitsplatz antritt aber eine Eingleiderungsbeihilfe zu welche als KANN-Bestimmung natürlich dann eine Ermessensangelegenheit darstellt.


    Ihr müsst einfach darauf bestehen, denn die ARGE ist von der Zielsetzung her verpflichtet alles errdenkliche zu unternehmen um den dauerhaften Bezug von ALG II Leistungen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu wandeln. Woaus sich für mich eine Verplichtung und keine "Kann"-Bestimmung ergibt!


    Frag nach einer Eingliederungsbeihilfe oder einem Eingliederungs und Überbrückungszuschuss und versuch die Darlehnsgeschichte auszuschliessen!


    Gruß

  • Das Formular für die Veränderungsmitteilung findest du


    hier


    Die Lohnsteuerkarte müssen sie dir an dem Tag zuschicken/aushändigen, an dem du die Arbeit aufnimmst. Evtl. kannst du dies aber mit deinem Fallbearbeiter besprechen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


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  • Hallo Horst,


    prinzipiell hast du Recht, doch wird die ARGE in ihrem Tempo so arbeiten, dass die Bewilligung eines evtl. Zuschusses nicht mehr rechtzeitig ankommen wird (leider Erfahrungswerte). Deswegen habe diesen Schritt nicht weiter ausgeführt, um Anja evtl. falsche Hoffnungen zu machen. Denn was bringt es ihr, wenn sie Mitte Oktober die Bewilligung erhält?

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • hilfebdürftigkeit liegt dann vor, wenn man nichts hat
    fiktives vermögen wird nicht angerechnet


    darum bekommt man auch während der arbeut alg ii, wenn lohnanspruch erst später durchsetzbar!!!!!!!!!!!!!!!
    wie oft noch muss ich das schreiben???


    wenn arge das verneint, sagen die gerichte folgendes
    zuerst sind eigenmittel zu verwenden, um die zeit zu überbrücken
    fehlen diese, so muss man zum amt gehen und barunterhalt als vorschuss fordern
    wenn das abgelehnt wird, muss man zum sozialgericht und leistungsklage und eilverfahren einleiten

  • hilfebdürftigkeit liegt dann vor, wenn man nichts hat
    fiktives vermögen wird nicht angerechnet!!!!!!!!!!!!!!!!


    darum bekommt man auch während der arbeit alg ii, wenn lohnanspruch erst später durchsetzbar!!!!!!!!!!!!!!!
    wie oft muss ich das noch schreiben???


    wenn arge das verneint, sagen die gerichte folgendes
    zuerst sind eigenmittel zu verwenden, um die zeit zu überbrücken
    fehlen diese, so muss man zum amt gehen und barunterhalt als vorschuss fordern
    wenn das abgelehnt wird, muss man zum sozialgericht und leistungsklage und eilverfahren einleiten

  • Ich habe nicht geschrieben, dass sie keinen Anspruch hat, aber schau mal aufs Datum.


    Ich denke nicht, dass das Geld rechtzeitig auf ihrem Konto bzw. ihr zur Verfügung stehen wird.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D