Wohnungsgröße ?

  • Hallo Gregor,


    ob du Hartz IV beantragen kannst, hängt von deinem Alter ab (über/unter 25). Unter 25 wirst du kein Hartz IV beziehen können, da du ja in einer Wohngruppe wohnst.


    dir stehen, wenn du Hartz IV (ALG II) empfängst, eine Wohnung bis zu 45qm (für eine Person) zu. Es ist egal, ob dies nur ein Zimmer oder eine ganze Wohnung ist. Bei einem Zimmer werden jedoch die Zahl der Mitbewohner der Wohnung mitberechnet. Anteilig daran werden Gemeinschafträume (Bad, Küche, Keller) zu dem Zimmer dazugerechnet.


    Die Höhe der Miete richtet sich im Allgemeinen an dem Mietspiegel deiner Stadt (etwa zwischen 4,50 und 6 € pro qm) plus Heizung und andere Nebenkosten


    Die gesamten Kosten würden von der ARGE bezahlt werden, daher ist in diesem Fall die Kostenfrage für dich persönlich nicht relevant.


    Es ist jedoch ratsam, lieber eine kleine eigene Wohnung anzumieten, da es dadurch der ARGE schwerfallen wird, irgendwelche Bedarfsgemeinschaften zwischen Mitbewohnern zu konstruieren.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo Gregor,


    sodenn das Jobcenter deinem Auszug aus der Wohngruppe zustimmt, kannst du selbstverständlich umziehen, egal wie alt du bist und egal ob es in eine WG oder eigene Wohnung ist - Hauptsache die Angemessenheit für 1 Person stimmt!


    "Wohngruppe" hört sich irgendwie danach an, als wären Sozialarbeiter in Reichweite...
    Besprich mit denen deine Auszugswünsche, u.U. können befüwortende Stellungnahmen und/oder gar Begleitung zum Amt eine Zustimmung zur Neuanmietung durch das Jobcenter positiv beeinflussen.


    Suche dir am Besten eine passende Wohnung oder ein Zimmer in einer WG und lass dir ein Wohnungsangebot geben, welches den preislichen/räumlichen Angemessenheitskriterien deiner Arge entspricht. Selbstverständlich kannst du dir auch ein WG Zimmer suchen, egal wie groß die WG ist..
    Dein Reich muß eben nur in den Angemessenheitswerten liegen, dann ist auch der Einzug in eine WG kein Problem. Mit den Mitbewohnern bildest du dann keine Bedarfsgemeinschaft, sondern eine Haushaltsgemeinschaft!!!
    Mit dem Wohnungsangebot gehst du zum Jobcenter und Beantragst die Gewährung zum Umzug .. u.U. mit entsprechenden Stellungnahmen (wenn Sozialarbeiter o.ä. vorhanden).

  • arimee,


    da er aus einer Wohngruppe, also einem sozialgesicherten Umfeld kommt, wird es schwer sein, dass das JobCenter oder die ARGE zustimmen werden. So sind leider die momentanen Regleungen bei unter 25-jährigen.


    Er kann es versuchen, aber ich glaube kaum, dass er Erfolgschancen hat, wenn er unter 25 ist.


    Die ARGEN zahlen nur KdU, wenn er auch Hartz IV bezieht.


    Gregor,


    wovon lebst du zur Zeit?


    Evtl. wären Leistungen von deinem örtlichen Sozialamt möglich. Die sind für derartige Bereiche eher zuständig.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D