Nachzahung der Miete?

  • Hallo Hartz IV Leute,


    Ich habe leider jetzt erst gemerkt, das mir seit geraumer Zeit 150,00 € bei der Berechnung für die Miete fehlen.
    Beim Job- Center wurde mir dann gesagt, das ich einen Untermieter habe. Der ist aber schon vor 2 Jahren ausgezogen. Das wurde natürlich schriftlich eingereicht. Das komische ist, das dieser Mietanteil nicht in dem Bescheid erscheind, sondern nur im Computer beim Amt ersichtlich ist. Keine Ahnung warum das so ist :confused:
    Bekomme ich nun eine Nachzahlung ? und wenn ja, wie weit Rückwirkend?


    Danke, für die Hilfe :D

  • Dazu einige Fragen:


    - wann ist der ARGE der Auszug des Mitbewohners mitgeteilt worden? Auszug vor 2 Jahren, Mitteilung an ARGE (Kannst Du diese Mitteilung belegen?)
    - ist die Wohnung angemessen, wenn du sie alleine bewohnst? Größe, Miete usw.
    - Warum fällt dir das erst jetzt auf?


    Kleiner Tipp: Berechnungsbögen genauestens studieren :-)

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo Gürteltier 010!


    The Next One hat da schon eine ganze menge guter Fragen gestellt, im Grunde sollte man soetwas spätestens dann bemerken wenn der Vermieter sich wegen der fehlenden Summe beklagt!


    Aber auch vorab bist Du im Grunde verpflichtet zu überprüfen in wieweit Deine Angaben, die Du augenscheinlich auch wohl belegen kannst, durch einen Bescheid abgedeckt sind.


    Ich gehe mal davon aus das man Dir bei der ARGE daraus, das dort im Grunde der Berechnungsfehler erfolgte, einen Strick drehen wird. Wenn doch mit allen Mitteln dagegen Widerspruch erheben!


    Gruß