Hallo, bin beim Googeln hier gelandet und hoffe Ihr könnt mir behilflich sein.
Ich (53) lebe mit meinem Sohn (23) in einer Bedarfsgemeinschaft. Mein Sohn hat im Mai seine Abschluss-Prüfung zum IT-Techniker mit Erfolg abgeschlosse, wurde aber leider nicht übernommen. Er bekommt zur Zeit 248 EUR Arbeitslosengeld 1 und zusätzlich 197,50 EUR Arbeitslosengeld II (für die Miete).
Nun möchte ich mit meinem Freund in die nächst größere Stadt zusammenziehen. Er ist berufstätig und verdient ungefähr 1300,00 EUR. Eine passende Wohnung ist schon gefunden. Es ist eine 2-Zimmer Wohnung und es wäre für meinen Sohn keine Platz. (Würde jetzt, nach 30 Jahren Muttersein, gerne noch die restliche Zeit mein Leben leben. Mein Sohn könnte evtl. bei seinem Bruder und dessen Freundin (sind auf der Suche nach einer neuen Wohnung) mit einziehen, oder eine kleine Wohnung/Zimmer nehmen.
Habe heut bei der ARGE angerufen und meinen Fall geschilder. Mein Sachbearbeiter sagte mir, ich dürfte nicht so einfach umziehen, da mein Sohn noch keine 25 ist. Er würde dann keine Leistungen mehr von der ARGE bekommen.
Ich kann dieses nicht so ganz nachvollziehen. Als Elternteil habe ich meine doch "Schuldigkeit" getan und meine Unterhaltsverpflichtung bis zu der ersten Ausbildung ausgeübt. Dieses habe ich natürlich gerne gemacht, aber natürlich auch mit vielen Einbüßungen. Habe z.b. drei Jahre meinem Sohn mein Auto zur Verfügung gestellt, damit er überhaupt seine Ausbildung machen konnte.
Ich hoffe Ihr könnt mit einige Tips geben, wie ich mich verhalten soll, bekanke mich schon in voraus........
Sansybar