Wohnungswechsel trotz Mietpreisbindung

  • Hallo Wissende.


    Ich würde gerne eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:


    Vor ein paar Tagen ist mein Vater verstorben. Er lebte bis dahin mit meiner Mutter in einer ca.63qm großen Wohnung. Heute hat sich die kommunale Arbeitsagentur gemeldet und mitgeteilt, dass meine Mutter sechs Monate Zeit hat, um sich eine neue, kleinere Wohnung zu suchen. Soweit ist das alles nachvollziehbar, wir kennen ja die entsprechenden Regelungen.


    Nun aber zu der Besonderheit:


    Meine Eltern besitzen noch einen Mietvertrag aus DDR-Zeiten, die Wohnung unterliegt der Mietpreisbindung und ist daher (obwohl zu groß), billiger als eine kleinere Wohnung mit neuem Mietvertrag. Eine entsprechende Mitteilung an die Frau vom Amt blieb aber ohne Effekt, sie beharrt darauf, dass meine Mutter umzieht.


    Nun meine Frage:
    Mir ist bewusst, dass im Rahmen der Hartz IV-Gesetzgebung vieles nicht unbedingt nach Logik funktioniert. Aber das ist doch absolut sinnfrei. Das Amt möchte also mehr bezahlen (auch den Umzug etc.)? Kann ich mir nicht vorstellen. Gibt es dazu irgendwelche ergänzenden rechtlichen Regelungen oder Gerichtsurteile?


    Wäre euch sehr dankbar für eine Antwort.


    Viele Grüße,
    Schleusenwart