Hallo, unser Sohn, 22, ist seit Ende März 2006, auf Grund der Arbeitssituation in Thüringen, in den Schwarzwald gezogen. Dort arbeitete er seit 01.04.06 als Koch. Im September 2007 kündigte er selber den Job. Wegen Mobbing durch den Arbeitgeber war ein weiterführen des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr möglich. Er bekam durch das dortige Arbeitsamt erst mal eine Sperre wegen Eigenkündigung! Die anfallenden Kosten (Miete, Strom Unterhalt etc.) übernahmen erst mal wir als Eltern, weil die Chancen auf dem dortigen Arbeitsmarkt besser schienen. Seit Mai 08 hat er wieder einen Job auf 400,. € Basis. Bislang efolgten keinerlei Zahlungen durch das AA bzw. ARGE!! Ein letztens gestellter Antrag auf Wohngeld, wurde ihm mit der Begründung abgelehnt, er bekomme die Miete von den Eltern bezahlt. Ist diese Art und Weise des Umganges mit jungen Erwachsenen eigentlich Rechtens ????
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ja,genau das problem tritt öfters auf
eltern elfen aus und die arge betrachten das als einkommen
zu recht
warum?
weil es ein sog. ostzonales und altwürdiges denken gibt
viele glauben noch an alte werte und werden dafür bestraftdie arge betrachen jede zuwendung der eltern als einkommen
würden die eltern dies lediglich als zweckgebundenes darlehen vergeben, wäre die sache andersjetzt werde ich auch mal poltisch
genau hier ist nämlich mein nerv getroffen
die gute eltern und familieseele wird dazu ausgenutzt, sich den staatlichen Leistungspflichten zu entziehenoma und opa helfen aus, aha, also einkommen, kürzung
mutti und vati wollen, dass der sohnemann endlich mal arbeit findet
wohnungseinrichtung und umzug gesponsort, behörde sagt, na bitte, sie hatten doch eigenmittel
wozu noch kostenantragalso kann ich nur darlehen empfehlen und die mietzahlung einzustellen und sohnemann wieder antrag stellen lassen
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so etwas habe ich auch schon mal läuten hören.
Aber eine Frage habe ich dazu noch . Wie setzt man so ein zweckgebundenes Darlehn auf, reicht da eine relativ formlose Formulierung ?? -
ist sehr simpel...
Dahrlehensvertrag
zwischen
Vater
und Sohn
wird folgender dahrlehensvertrag geschlossen.
Der Vater zahlt dem Sohn einen Betrag in Höhe von monatlich ...... € als zinsloses Darlehen zur Zahlung seiner Verpflichtungen aus dem Mietvertrag vom...... aus. Diese Zahlungen beginnen mit dem ..... und enden mit dem ......... oder enden mit der Aufhebung dieses Vertrages.
Der Sohn verpflichtet sich, dieses Darlehen - in Raten -* zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen.
Sollte eine Rückzahlung nicht möglich sein, wird das darlehen mit einem evtl. Erbe verrechnet.*
Ort, den.... Otto MaierSchulze Werner MaierSchulze
Vater Sohn* wenn nicht zutreffend, streichen oder nicht schreiben
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