Guten TAg,
ich schreibe für eine Freundin: sie lebt von H4 und hat nun neben einem 160Euro Job einen zweiten MIniJOb angeboten bekommen, für den sie 400 Euro bekommen würde. Wie wirkt sich das dann auf H4 aus? Wird dann wenigstens ihre Miete von 350Euro weiter bezahlt? SIe hat Angst, dass SIe mit den JObs schlechter dasteht, will aber gern arbeiten, nur von 560 EUro kann sie natürlich nicht MIete und Leben finanzieren.
Über jede Hilfe ist sie sehr dankbar, viele Grüsse!!
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Also meine Freundin ist 22 und hat auch 2 Arbeitstellen, zusammen 600 euro, sie bekommt Miete von der Arge, deine Freundin kann auch wenn sie keine miete bekommt, was ich nicht glaube ,Wohngeld beantragen,das bekommt sie auf jeden Fall. Gaby:)
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Liebe Gabi,
vielen Dank für die rasche Antwort!
Ja, sie bekommt MIete bezahlt, schön, wenn das trotz der MIni-Jobs so bleibt. Heisst das dann, dass ihre Miete von 350,- getragn wird, und sie das Job-Geld behalten kann, oder gibt es da noch Abzüge?
Vielen DAnk! -
Hallo Knupper,
also ich verstehe nicht ganz, wieso deine Freundin Angst hat, beim Jobcenter schlechter dazustehen!?
Ich dachte, das Ziel sei es eigentlich, von Jobcenter-Leistungen weg zu kommen und daher sollte sie sich doch freuen, wenn sie in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt so weit wie möglich aus eigenen Kräften zu bestreiten und nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen zu sein...Zu deiner eigentlichen Frage:
Die Leistungen, die jemand über das Jobcenter bezieht, sind die die das minimale Existenzminum darstellen. Durch Annahme reiner Berufstätigkeiten kann es normalerweise niemals soweit kommen, dass man unter dieses Minimum rutscht, da es bei geringen Verdiensten aufstockendes ALG II gibt.
Ihr 2. Minijob wird zusammen addiert mit dem 1. Minijob, d.h. sie hat ein Einkommen i.H. v. 560,-€. nach Bereinigung werden davon 368,-€ angerechnet, abzüglich 30€ Versicherungspauschale.
Da klar ist, dass sie aus 368,-€ bzw. 338,-€ nicht ihren Lebensunterhalt (Miete und Regelsätze) bezahlen kann, wird sie weiterhin ergänzende ALG II Leistungen bekommen. -
Guten Tag, Arimee,
ich glaube nicht, dass sie nicht arbeiten will, aber sie hat wohl Angst, durch die Summe von 560Euro aus der Unterstützung komplett herauszufallen, und dieser Betrag reicht ja nicht zum Leben. Aber wenn ihre MIete weiter bezahlt wird, ist sie schon super happy!
Danke für die Antwort! -
Hallo Knupper,
also solange der Eigenverdienst nicht den nach ALG II Bezug ermittelten Betrag übersteigt bleibt auch weiterhin der Anspruch auf die Leistungen gegeben. Selbst wenn man mehr verdient wie der jetztige Leistungssatz beträgt, kann durchaus noch ein Anspruch bestehen, denn von dem Verdienst wird ein Freibetrag ermittelt, der somit nicht als zu kürzender Betrag vom Leistungsbetrag (ist im Bescheid aufgeführt) abgezogen wird. Erst wenn der Verdienst also so hoch ist, das nichts mehr bei der Verrechnung übrig wäre, wäre man aus dem ALG II Bezug gänzlich raus.
gruß
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