dann klär mich schnell mal auf damit ich bescheid weiss
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ich denke, dass ich das nicht brauch, ob wohl du hier Hilfe suchst, und doch alles weißt?
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Und zum Zuschlag zu ALG II, den hast du ja sicherlich auch mit "weiterbewilligt" und somit in den Widerspruch eingefügt, dann warte die Entscheidung ab, hellsehen können wir auch nicht
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siehst Du ich weiss lang nicht alles ... es konnte ja sein das jemand hier ist der es weiss mit dem Zuschlag hellsehen sollst Du auch nicht ich denke dann wärst Du auch nicht hier.
Und deinen Hinweis §37 Abs 2 SGB II kenne ich auch nicht und ich habe jetzt auch keine Lust mehr mir den auch noch anzusehen.
Danke Dir trotzdem für Deine Hilfe
LG mona -
Der hat was mit rechtzeitiger Antragsstellung und nicht rückwirkender Wirkung von (Folge-)Anträgen zu tun
Wenn dir ALG II nicht zusteht, steht dir auch der Zuschlag nicht zu
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der weiterbewilligungsantrag wurde am 30.7. gestellt ist doch wohl früh genug ,oder??
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dann kannste ja jetzt beruhigt schlafen, ich tu es auch
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na denn "Gute Nacht"
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Ich habe mich noch einmal genauer schlau gemacht.
Grundlage für das Darlehen in diesem Falle ist der § 23 Abs. 4 SGB II:
(4) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen.
Darin heißt es, dass also Einnahmen anfallen (also zustehen), nicht dass sie in dem Monat gezahlt werden. Das Zuflussprinzip scheidet daher aus. Für den Monat August wurden Leistungen als Darlehen erbracht. Der Arbeitgeber hat am 1.9. das Arbeitsentgelt für den Monat August gezahlt. Somit sind Einnahmen für August angefallen, obwohl sie erst im September tatsächlich erst zur Verfügung standen. Eine andere Deutung dieser Grundlage läßt die Rechtsprechung nicht zu.
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Huhuu, irgendwie reden wir glaube ich aneinander vorbei.
Es geht hier um kein Darlehen sondern wir hatten im August kein Geld bis auf das Darlehen welches ich schon bekommen habe.
Da wir erst im September unser Geld bekommen haben waren wir meiner Meinung nach im August bedürftig ...sogar mit Mehrkosten.
Ich musste Kontoauszug sowie Lohnabrechnung hinbringen und nun wird entschieden.
Ich denke wenn uns nichts mehr zustehen würde wollten sie dies auch nicht vorgelegt haben oder??
Ausserdem kann es einfach nicht sein das die wirklichen Sozialschmarotzer ( wie vorgestern im Fernsehen zu sehen war , Arbeitsloser der sich 3 Tage vorm Bewerbungsgespräch nicht wäscht und kurz vorher mit Wodka gurgetl ) Kohle absahnen ohne Ende ,Schwarzarbeit erledigen und jemand der sich bemüht aus dem Sumpf raus zu kommen gleich wieder mit Schulden anfängt .
Seh ich das falsch?
Ich möchte hier niemanden beleidigen , aber be oben genanntem Beispiel da schwillt mir der Kamm ganz gewaltig.
LG Mona -
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Nein, wir reden nicht aneinander vorbei.
Also, die ARGE hat dir einen Einstellungsbescheid zum 31.07.2008 erstellt. Die Zahlungen zum 01.08.2008 von ALG II usw. wurden eingestellt. Grund: bezahlte Arbeitsaufnahme.
Da ihr aber erst vorraussichtlich Ende des Monats August das Arbeitsentgeld bekommen werdet, habt ihr einen Antrag auf Darlehen gestellt, der bewilligt wurde. Gleichzeitig habt ihr einen Weiterbewilligungsantrag gestellt. Der noch bearbeitet wird.
So...... das sind die Fakten.
Jetzt kommt das, was das Gesetz dazu sagt. Ab dem 01.08.2008 habt ihr keinen Leistungsanspruch mehr, weil ein beitragspflichtiges Arbeitsverhältnis aufgenommen wurde. Evtl., aber das kann man aus deinem Beitrag nicht entnehmen, habt ihr Anspruch auf aufstockendes ALG II.
Auf Grund des § 23 Abs. 4 SGB II wurde euch das Darlehen gewährt, da die Gehaltszahlung zwar anfallen wird, aber erst zum Ende des Monats. Von einem Zuflussprinzip kann man hier nicht ausgehen, sonst würde im Gesetz stehen, dass es nur dann als Darlehen zählt, wenn in dem Monat Geld eingeht. Das Darlehen ist also zurückzuzahlen.
Die Anforderung des Kontoauszuges sowie Lohnabrechnung werden in diesem Falle für die Bearbeitung des Weiterbewilligungsantrages benötigt, um festzustellen, ob ihr Einnahmen für August erhalten habt. Daraus abzuleiten, dass ihr Anspruch habt, ist n den Haaren herbeigezogen.
M. E. wird der Weiterbewilligungsantrag abgelehnt, da das Darlehen zur Überbrückung des Gehalteinganges gewährt wurde und ihr für August Gehalt bezogen habt. Das Darlehen ist (in Raten) zurückzuzahlen.
Ich denke, dass ich den Sachverhalt nun eindeutig und unmissverständlich erklärt habe
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Es war deutlich genug ,doch bin ich,unser Anwalt und die Rechtspflegerin vom Gericht anderer Meinung.
Ich werde berichten wie das Ding ausgegangen ist ,ok?
LG -
Das will ich hoffen, dass du uns berichtest. Das interessiert zumindest mich brennend
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sooo... mein Bericht:
Nach schwerem kampf und einer Anzeige in unserer Tageszeitung haben wir heute unser Geld bekommen.
Leider nicht alles aber auch dies werde ich noch durchsetzen. Sie haben uns die Wohnkosten unberechtigter Weise gekürtzt. Aber das ist ein anderes Thema.
@ TheNextOne So ..ich hoffe Dir damit bewiesen zu haben das Du Unrecht hattest.
LG Mona -
sooo... mein Bericht:
Nach schwerem kampf und einer Anzeige in unserer Tageszeitung haben wir heute unser Geld bekommen.
Leider nicht alles aber auch dies werde ich noch durchsetzen. Sie haben uns die Wohnkosten unberechtigter Weise gekürtzt. Aber das ist ein anderes Thema.
@ TheNextOne So ..ich hoffe Dir damit bewiesen zu haben das Du Unrecht hattest.
LG Mona -
Welches wurde gezahlt? Welches wurde nicht gezahlt? Auf welcher Grundlage? Das ist interessant, nicht ob du Recht hattest oder nicht. Wir sind hier kein Rechthaberforum
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Hi, wir haben die volle Leistung für August bekommen ,haben aber unberechtigter Weise Wohnkosten gekürzt. Das wird sich aber sicherlich auch noch klären lassen.
LG Mona
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