Hallo zusammen,ich bin neu hier und habe auch schon das komplette I.Net nach Tips abgesucht doch keider nicht fündig geworden.Ich benötige mal einen Rat von Euch und zwar;
Mein Mann hat am 1.8. einen Vollzeitjob angenommen und die Arge zahlt nun kein Geld mehr mit der Begründung das im Arbeitsvertrag steht das der Lohn Ende des Monats ausgezahlt wird.
Da wir ,wie viele andere am 1. Miete Strom und Telefon zahlen müssen, bin ich dort gewesen und habe nach einem Darlehen in der Höhe des Bedarfes gefragt.
Mir wurde die Hälfte des Bedarfes nach schwerem Kampf genehmigt.
Doch was machen wir nun?
Wir haben kein Geld mehr für Essen Trinken geschweige denn Geld für Benzin das mein Mann zur Arbeit fahren kann.
Kann mir jemand einen Tip /Rat geben wie ich vorgehe das wir den Rest noch bekommen.
Da es ja auch der erste Monat ist wo mein Mann arbeitet wissen wir doch noch garnicht wie der neue Arbeitgeber zahlt , Papier ist geduldig.
Danke Euch und ein schönes Wochenende
LG Mona
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Naja, zumindest die Einstellung der LEistung war erstmal korrekt.
Ich gehe mal davon aus, dass dir die ARge eine Übergangsbeihilfe gewährt hat in Höhe der hälfte des Badarfes. Eigendlich auch ganz OK. Wäre vielleicht möglich gewesen, dass der komplette bedarf gezahlt wird, aber auch nur vielleicht.
Rede doch einfach mal mit der BAnk, ob die euch einen Dispo einrichten? Oder mit dem Vermieter reden, dass die meite diesen Monate etwas später kommt, etc.
Diablo
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...verstehen kann ich es nicht das es richtig sein soll.
Miete kommt dann jeden Monat später, Strom usw. auch, alles 1 Monat später , ausserdem weiss doch niemand ob das Geld vom Arbeitgeber tatsächlich im August kommt.
Wir haben doch auch Mehrkosten , irgendwie muss er doch zur Arbeit kommen , Spucki hat gekündigt er beamt nicht mehr und Feldbett haben wir auch keins.
Das soll ein normaler Mensch verstehen.
LG Mona -
Hallo mona 11!
Sorry diablo, wenn ich das jetzt mal anmerke, aber Du bist ja angeblich auch für den Verein tätig.
Das ist doch große Scheisse was sich die maßgeblichen Leute da einfalllen lassen haben. ALG II gibts als Vorauszahlung und wenn man man 01.08.08 eine Arbeit antritt wird die dann entstehende Überzahlung zurück gefordert, soweit so gut ja auch rechtens, aber jeder von Euch in der Arge hat ebenso die Pflicht, des Rechtes unkündige Bürger vollständig und richtig aufzuklären, was sich aus der Hilfe-Erfüllung bei Anfrage quasi von selbst ergibt. Aber wie heisst es doch so schön in einem Beamtenwitz der ebenso auf den öffentlichen Dienst zutrifft: "Wer sich zuerst bewegt hat verloren!"
Warum klären die Saachberarbeiter die Leistungsempfänger nicht auf, Ihr drückt den Leuten nur ein Heftchen in die Hand und damit habt Ihr dann eure Schuldigkeit getan, das ist auch eine Form von Präsenz bei Dienstleistungen.
Im Grunde müsste die ARGE dankbar sein wenn jemand eine Arbeit antritt, aber irgendwie kann ich mich nicht des Gedanken befreien, das dann auf deren Seite die Angst besteht die Menschen nicht mehr "ficken" zu können, anders kann man solche Schweinerein einfach nicht mehr argumentativ erklären.
Oder aber die dort sitzenden haben tatsächlich keine Ahnung und machen nur das was der Vorgesetzte vorgibt.
Wo liegt das Problem, darauf zu verweisen das es eine Eingliederungsbeihilfe gibt, die man noch nicht einmal zurück zahlen muss. Gerade die Problematik von Mona 11 zeigt doch das Vieles überflüssig ist was durch derartig idiotisches Verhalten der ARGE dann den Menschen quasi den Frust hochkommen lässt.
Und schwupps, sitzen die leute nächste Woce wieder vor den Zimmern und als Dank erhält der ein oder andere der keinen Ausweg gefundne hat dann noch mal eben eine Sanktion reingedrückt.
Wenn ich so viel Dummheit sehe fällt mir nur ein: Man kann sich auch tot sparen!
Liebe Mona, Dir und Deinem Mann rate ich nochmals bei der ARGE vorzusprechen, das Darlehn ist völlig überflüssig und wenn die Trottel da nicht weiter wissen dann sollen sie mich anrufen, das ist einfach unglaublich wie unqualifiziert und blöd man sein kann, das kannste denen da ruhig von mir ausrichten.
Ob das kind nun Eingliederungsbeihilfe oder Überbrückungsgeld ist doch wohl völlig egal, wichtig ist das der Start in das Arbeitsverhältnis geling. Diese dumme Verhalten ist der Beweis dafür das die Reformen bei denen überhaupt nicht gebracht haben ausser noch mehr Dusseligkeit. Arbeitsplätze konnte die Bundesagentur für Arbeit noch nie beschaffen, dafür haben wir jetzt die tollen Zeitarbeitsfirmen in deren Vorständen Typen wie Hr. Ex-Arbeitsminister Clement sitzen und sich die Taschen auf diese Weise noch voller machen!
Jeder dumme Unternehmensberater weis inzwischen, das es Eingleiderungszuschüsse gibt, für Selbstständigkeit oder Arbeitsvertrag nur die Pfeifen auf der ARGE sind zu blöd, das kotzt mich an!
Gruß
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Hallo Grunert, Danke für Deine Antwort
Ich war gestern bei unserem Amtsleiter und habe mit Ihm gesprochen, doch den Weg hätte ich mir sparen können.
Er war absolut nicht einsichtig das wir nicht mehr wissen wie mein Mann zur Arbeit kommen soll geschweige denn das das geld auch an anfderen Stellen fehlt.
Er meinte ich solle mir bei Verwandten Geld leihen .
Ich sagte klar bei meiner Mutter die auch nur Ihre Grundrente bekommt die kann uns sicher was abgeben
Ich habe Ihm gesagt wenn wir nichts bekommen sitzen wir nächste Woche wieder hier weil mein Mann in der Probezeit die fristlose Kündigung bekommt wenn er nicht bei der Arbeut erscheint.
Er meinte das sie den Antrag dann auch wieder ablehnen.
Ich habe mir gestern dann einen sogenannten Beraterschein geholt und habe einen Termin bei einem Rechtsanwalt was mir aber aktuell auch nicht viel weiterhilft.
Gestern nach dem Gespräch mit dem Amtsleiter habe ich auch erstmal gedacht was machste nun? heulste oder wie gehts weiter.
Ich habe mich für den anderen Weg entschieden und werde kämpfen um mein Recht!
Ich berichte weiter falls es interessieet.
LG Mona -
Hallo Mona !
Richtig so, denn das was der Teamleiter da erzählt ist schlichtweg "scheisse"!
Besuch ihn nochmals und las Ihn schriftlich zur Niederschrift erklären das er euch die zustehende Hilfe verweigern wolle!
....? Da bin ich aber gespannt wie dieser Doofkopp sich aus der Nummer befreien will, denn die Hauptaufgabe der ARGE ist nicht die Verwaltung von Geldern sondern die kurzfristige und schnelle Wiedereingliederung der Hilfeersuchenden in den Arbeitsmarkt unter der Premisse das dauerhaft keine Leistungen aus dem ALG II Bezug geleistet werden müssen. Was anderes als ein Arbeitsplatz sichert diese Zielsetzung ?
Viel Erfolg und lass Dich argumentativ auf keinerlei Schwachsinn ein, notfalls bestehst Du auf ein paar Minuten Gesprächspause weil Du Dich erst wieder in den Griff bekommen musst aber ohne Ergebnis zu Deinen Gunsten gehst Du einfach nicht freiwillig aus dem Gebäude, soll'n Sie doch die Grün-Weissen holen um Ihr ziel durchzusetzen, das kommt dan in der Presse besonders gut.
Mir haben die schon oft genug Hausverbot ausgesprochen und nicht einmal sind die Jungs zum Ziel gekommen, Securitys weise ich auf den öffentlichen Raum hin (Hausrecht Bürgermeister) und der Beigeordnete hat auch nur gedroht und das war's weil ich die Zeiten bestimmt habe wann Schluss ist und notfalls geht's vor der Tür weiter! (Meinungsfreiheit)
Gruß
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soo... der Monat ist nun um und wir leben alle noch
Wie befürchtet kam unser Lohn erst am Montag also am 1.9.
Nun habe ich eine Frage dazu und zwar
Uns steht ja nun das Geld der ARGE für August zu ,dürfen die uns den ALGII ZUschlag abziehen?
Dürfen die überhaupt etwas abziehen?
Danke für Eure Hilfe Mona -
Hmmm, also ich würde es als Glück betrachten, dass der Lohn erst am 01.09. kam.
So steht Euch nämlich noch das komplette Alg.II für August zu;) -
Da der Arbeitslohn rückwirkend für August gezahlt wurde, besteht kein Anspruch auf ALG II oder Zuschläge für den Monat August, wenn dadurch der Bedarf (rückwirkend) gedeckt ist.
Das Übergangsgeld wurde in Form eines Darlehens gewährt und ist (in Raten) zurückzuzahlen!
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irgendwie versteh ich Deine Antwort nicht.
Wir haben im August kein Geld bekommen und der Lohn wurde am 1.9. gezahlt also steht uns wohl ALG II für den August zu . Wir mussten aj irgend wovon leben und zur Arbeit kommen nd das Geld haben wir uns von Freunden geliehen Les mal das Zuflussprinzip dort steht es.
Mir ging es nur darum zu erfahren ob der AG II Zuschlag abgezogen werden darf.
LG Mona -
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Aus dem Beitrag #1
...
Da wir ,wie viele andere am 1. Miete Strom und Telefon zahlen müssen, bin ich dort gewesen und habe nach einem Darlehen in der Höhe des Bedarfes gefragt.
Mir wurde die Hälfte des Bedarfes nach schwerem Kampf genehmigt.
...
LG MonaDir wurde die Hälfte des Bedarfs als Darlehen von der ARGE gewährt. Oder???????
Wo steht dort was von Freunden?
Fakt ist: Arbeitsbeginn war der 1.8. Damit erlöschen die Ansprüche auf ALG II am 31.07. und nicht erst, wenn das Geld vom Arbeitgeber da ist.
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Das Zuflussprinzip gilt lediglich für Einkommen, die vor dem Bezug von ALG II erwirtschaftet worden sind und während des ALG II Bezuges der Regelleistung "zufließen". Es ist nicht anzuwenden auf Einkommen, die nach Beendigung des ALG II Bezuges "verspätet" vom Arbeitgeber überwiesen wird. Für diese Möglichkeit sieht das SGB II das Überbrückungs- oder Übergangsgeld in Form eines rückzuzahlendes Darlehen vor, was auf Antrag gewährt werden kann.
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nein
das überbrückungsgeld ist ein existenzgründungszuschuss
das zuflussprinzip hat keinen zeitlichen bezug außerhalb seiner selbst
wenn ich arbeite und kein geld habe, bekomme ich alg II
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Ok, streichen wir das Überbrückungsgeld, sorry..... war aus einem Text herauskopiert, der allgemein gehalten war.... Also auch für diejenigen, die sich nach ALG II selbständig gemacht haben.
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Das Zuflussprinzip ist in der ALG II-V in § 2 Abs. 2 und 3 geregelt. Dieses besagt, dass das Einkommen in dem Monat auf das ALG II angerechnet wird, in dem man das Einkommen erhält. - Mit Erhalt ist gemeint, dass man tatsächlich darüber verfügen kann. Also i. d. R. der Tag, an dem das Geld dem Konto gutgeschrieben wurde.
Zurückzahlen musst du nur dann etwas, wenn durch dein anrechenbares Einkommen eine Überzahlung an ALG II erfolgt ist - in Höhe dieser Überzahlung.
b) Es gilt das Zuflussprinzip, d. h. das Einkommen ist immer in dem Monat anzurechnen, in dem es zufließt, und wenn es erst am letzten Tag des Monats ist: Durchführungshinweise zu SGB2 § 11 RZ 11.55.
Reicht das oder soll ich noch ausführlicher Schreiben ausserdem das interessiert mich garnicht mehr , ich weiss vom Amtsleiter das uns das zusteht nur will ich wissen ob der ALGII ZUSCHLAG abgezogen werden darf.
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nein
das überbrückungsgeld ist ein existenzgründungszuschuss
das zuflussprinzip hat keinen zeitlichen bezug außerhalb seiner selbst
wenn ich arbeite und kein geld habe, bekomme ich alg II
...richtig und wir haben das Darlehen bekommen und das war gerade mal die Hälfte vom Bedarf.d. h. das uns das kompl. ALG II zusteht und das darlehen können sie gleich wieder davon abziehen.
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Das Zuflussprinzip ist in der ALG II-V in § 2 Abs. 2 und 3 geregelt. Dieses besagt, dass das Einkommen in dem Monat auf das ALG II angerechnet wird, in dem man das Einkommen erhält. - Mit Erhalt ist gemeint, dass man tatsächlich darüber verfügen kann. Also i. d. R. der Tag, an dem das Geld dem Konto gutgeschrieben wurde.
Und was besagt uns das?
Du hattest ab 1.8. keinen Anspruch auf ALG II. Dies wurde dir mit Einstellungsbescheid zum 31.7. mitgeteilt. Oder? Damit hast du für den Monat August kein ALG II bezogen. Damit fällt die Vorraussetzung für das Zuflussprinzip weg.
Da du keinen neuen Antrag auf ALG II gestellt hast, oder dem Einstellungsbescheid widersprochen hast, hast du rückwirkend keinen Anspruch auf dein ALG II.
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woher weisst Du das ich keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt habe??ß
genau das haben wir gemacht nur wurde dieser abgelehnt und Widerspruch eingelegt
Nun halt Dich doch nicht an dem August fest ich weiss definitiv das der uns zusteht .MIR GEHTS UM DEN ZUSCHLAG kannste jetzt noch was dazu sagen ja oder nein??
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Man kann nur von dem ausgehen, was du hier schreibst, du hast mit keinem Wort erwähnt, dass du einen Weiterbewilligungsantrag gestellt hast. Und erstrecht nicht dass er abgelehnt wurde und du Widerspruch eingelegt hast. Dann frage ich mich, warum du dieses nicht mitgeteilt hast, dann sähe der Sachverhalt anders aus und du bekommst ja dann die Bestätigung notfalls durch Sozialklage, ob dir der Anspruch zu steht oder nicht.
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Ich hoffe, du hast den §37 Abs 2 SGB II beachtet ... *sarkastisch*
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