Frage wegen Sanktionen (ü25)

  • Hallo,


    habe es schon an verschiedenen Stellen versucht, aber hoffe hier kann jemand weiterhelfen.


    Kurz und knapp: Ein über 25 jähriger bekommt die erste Sanktion, also das ALG II für 3 Monate um 30% gekürzt. Was passiert in diesen 3 Monaten? Muss er in dieser Zeit irgendwelchen speziellen Aufgaben für die ARGE erledigen oder wird von dieser eher links liegen gelassen bis die 3 Monate vorbei sind?


    U25 Jährige werden bei solchen Sanktionen während der 3 Monate wöchentlich ein mal eingeladen, da sie - im Gegensatz zu Ü25 Jährigen - durch arangiertes Verhalten die Sanktion von 3 Monaten auf 6 Wochen verkürzen können.


    Danke.



    Gruß



    PS: Bei Wikipedia hab ich schon nachgeschaut, man findet aber zu diesem Thema keine Infos. Da steht nur dass die Sanktion 3 Monate lang ist, aber nicht was in dieser Zeit passiert. Was bei U25 jährigen passiert weiss ich nur durch einen Bekannten, was bei Ü25 jährigen passiert ist mir unbekannt.

  • Das macht jede Arge anders. Aber alle Pflichten bleiben davon unberührt. Er muss also weiter Bewerbungen schreiben oder z. B. Termine wahrnehmen, eventuell an Maßnahmen teilnehmen.


    Es ändert sich eigentlich garnichts durch diese Sanktion, außer das man noch weniger Geld hat.


    Ist die Sanktion denn gerechtfertigt?

  • Danke.


    Kurzfassung:
    Der Betroffene wurde in eine sog. "Maßnahme für Umschulung" geschickt, obwohl er keine Umschulung sondern eine ganz normale Ausbildung sucht. Sein Vermittler hat dies in die Wege geleitet ohne persönlich mit ihm gesprochen zu haben.


    Die Maßnahme ist vom Träger mit 26 Wochen angegeben. Der Betroffene meint er würde sie auf jeden Fall machen wenn er nächstes Jahr nen sicheren Ausbildungsplatz hätte, was aber nicht so ist. Daher will er sich nicht 26 Wochen in eine schulische Maßnahme stecken lassen welche die Suche nach Jobs (400 Euro usw.) sehr erschwert, da man jeden Wochentag erst nach 16 Uhr zu Hause ist bzw. man während der abzuleistenden Zeit in der Maßnahme verhindert ist.


    Der Betroffene versuchte diese Gründe seinem Vermittler vorzutragen, er wurde nicht mal von ihm eingeladen.


    Somit hat er die Maßnahme verlassen und wird nun sehr warscheinlich die 30% Sanktion kriegen.


    Er ist schon seit über 2 Jahren Hartz IV Empfänger und war schon in 2 verschiedenen Maßnahmen. Bisher hat er alles angenommen was ihm die ARGE anbot bzw. wo sie ihn reinsteckte. Aber da er wie gesagt momentan voll darauf fixiert ist einen vorrübergehenden Job zu finden, bringt ihm diese Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt nichts.

  • Wie es scheint, sind die 30% ok. da wird sich wenig machen lassen, denn er hat die Maßnahme verlassen. Die Begründung ist keine die anerkannt werden würde.


    Würde der o.g. eine Arbeit aufnehmen, die mit der Arbeitszeit und der Zeit der Maßnahme kolliedieren würde, wäre vielleicht was gegangen.


    Wärend der 3 Monate ändert sich nichts, nur das weniger Geld gezahlt wird. (Alleinige (erwachsenen) BG 105,00€. Mehr Erwachsenen BG 94,00€ Sanktion.)


    Rechte und Pflichten sind die gleichen.


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Wärend der 3 Monate ändert sich nichts, nur das weniger Geld gezahlt wird. (Alleinige (erwachsenen) BG 105,00€. Mehr Erwachsenen BG 94,00€ Sanktion.)


    105 Euro, sicher? Sind 30% von 220 Euro 105? 110 Euro wären ja schon 50%.


    Zitat

    Würde der o.g. eine Arbeit aufnehmen, die mit der Arbeitszeit und der Zeit der Maßnahme kolliedieren würde, wäre vielleicht was gegangen.


    Naja, rechtlich vielleicht ja, aber erpressen lassen sollte man sich auch nicht. Ich hätte in der Situation wohl ähnlich reagiert.
    Menschen haben Rechte! ARGE hin oder her. Allein jemand in ne Maßnahme zu stecken ohne auch nur einmal mit ihm persönlich drüber gesprochen zu haben ist schon unfair. Dann auch noch zu verlangen dass sich der jemand wenn überhaupt nen Job sucht welcher mit der Arbeitszeit passt damit er weiter an der Maßnahme teilnehmen kann übertrifft dann wirklich alles.


    Die ARGE kann doch froh sein wenn sich jemand ne Arbeit sucht anstatt von einer Maßnahme in die andere zu wandern und ihnen auf derTasche zu liegen.
    Bei einer ersten Maßnahme kann man ja noch ein Auge zudrücken, aber wenn es schon die dritte ist müsste es der ARGE doch recht sein wenn der ALG II Empfänger sich nen Job sucht und ihnen nicht mehr auf der Tasche liegt.


    Aber gut, ich richte Deine Infos mal an den Betroffenen weiter (hat leider kein Internet).


    Sein Geld wird zum 1. September gekürzt, für die Dauer September, Oktober und November. Ich weiss es gibt keine feste Regelung, aber was würdest Du bzw. würdet Ihr tippen passiert in dieser Zeit? Wird sich die ARGE bzw. sein Sachbearbeiterer bei ihm melden (vielleicht wieder Maßnahme ab 15. September oder sonst was) oder eher nicht?

  • Also ich hab was von 220 im Kopf. Egal, ich seh ihn warscheinlich am Mittwoch und frag nochmal genau nach. Können auch 351 sein.


    Also die 30% werden dann von den 351 abgezogen, richtig?


    Für was steht RS? Mit WW und KdU kann ich was anfangen.

  • Hallo Samurai!


    Der Regelsatz sind die bestimmten 351 (früher 347€) und von diesem Regelsatz werden die Sanktionen in der Regel für 3 Monate gerechnet. Dabei gibt es % unterschiedliche (Strafmaß-)sätze, und nur wenn mehrfach Sanktionen hintereinander erfolgen kann es dazu kommen das selbst die Kosten für die Mietleistung entfallen. Wichtig ist das solche Sanktionen (ähnlich wie bei der Verkehrssünderdatei) nach einem Jahr für Folge-Sanktionen nicht mehr mit einbezogen werden dürfen, wenn sich seit der letzten Sanktion ein Zeitraum von 1 Jahr des "sich - nichts - zu - schulden - kommen - lassens" errechnen läßt.


    Auch gibt es die Möglichkeit bei entsprechender Sanktionierung des Regelsatzes z.B. durch Essensmarken die man dann z.B. bei der AWO einlösen kann, seine tägöliche Mahlzeit zu sich nehmen zu können.


    Das klingt alles sehr hart aber viele ALG II Bezieher nutzen das System natürlich auch aus, andereseits ist nach der Reform aber auch zu bemerken das eben die Ämter, vorrangig die ARGE ein Bemühen an den Tag legen jedem auch nur etwas eigenwilligen Betroffenen Leistungsbezieher zu zeigen wer das sagen hat, das ist es was ich vorrangig an der HARTZ IV Geschichte kritisiere, denn eines ist doch klar, nur weil sich ein paar Menschen entschieden haben in folgsamer Hörigkeit dem Staat zu dienen, sollte dies nicht der Grundsatz für die Führung von Menschen und Mitbürgern werden, dies gab es ja schon alles und das nicht nur in unserer Geschichte!


    Voran kommt die Menschheit durch den Mut von Individualisten und nicht durch Systemabarbeiter!


    gruß

  • Also vornweg vielen Dank an jeden der hier gepostet hat.


    Wie vorgestern gesagt hab ich den Betroffenen heute gesehen. Hier eine genaue Auflistung was er genau kriegt (zuerst wollte er nicht dass ich es poste, aber sollte nicht schlimm sein da ich ja keinen Namen nenne). Ich zitiere genau wie es da steht:


    Monatl. Gesamtbetrag: 351 Euro
    zur Sicherung des Lebensunterhalts: 227 Euro
    Kosten für Unterkunft u. Heizung: 320 Euro


    Also werden die 30% von 351 abgezogen, wenn ihc das richtig verstanden hab. ;)

  • Hallo Samurai!


    RS steht für Regelsatz der gegenwärtig seit 01.08.2008 bei 351€ (zuvor 347€)!


    Warum Dein Bekannter gegenwärtig nur auf einen Job aus ist, kann ich nicht verstehen, es sei denn das dieser nur bis zum Beginn eine rAusbildungsstelle dient.


    Sein Verhalten unterliegt eindeutig der Argumentation der ARGE bezüglicher Versäumnisse, allerdings sollte er unverzüglich einen Widerspruch gegen die Sanktion einlegen.


    Die 200 € Info kann ich mir nur so erklären das Dein Bekannter nur den Kindersatz eines ALG II Beziehers erhält, weil z.B. die Eltern auch ALG II beziehen er aber nicht Zuhause unterkommen kann, dann würde die ARGE seine Miete zahlen aber nur den Satz für ein der BG zugehöriges Kind. Ich denke, das auch dies nicht korrekt ist! Denn entweder erkennt man seine BG an oder aber man akzeptiert diese eben nicht.


    Du schreibst aber Ü25, also passt da was nicht zusammen!


    Nach dem Widerspruch sollte er auch Klage vor dem Sozialgericht einreichen, es geht hier für mich dabei ausschließlich um die Grundsätzlichkeit der Anerkennung von HARTZ IV, welche von den Volksvertretern ohne vielfältige Zustimmung der Wähler im Einzelfall, der Gesellschaft zugemutet wird und dagegen sollte man prinzipiell vorgehen. Derartig versteckte Handlungen muss sich jeder Wähler gefallen lassen nur weil er die Zustimmung zum grundsätzlichen Konzept der Parteien durch Stimmabgabe gegeben hat, aber würde man das nicht machen, könnte man keine Partei wählen!


    Für mich heist die Stimme für eine Partei noch lange nich 100 % Zustimmung zu allem ! Aus diesem Grund Klage vor dem Sozialgericht einreichen, denn die Mündigkeit der Bürger wird durch HARTZ IV Regelungen eindeutig in Frage gestellt.


    Gruß

  • Warum Dein Bekannter gegenwärtig nur auf einen Job aus ist, kann ich nicht verstehen, es sei denn das dieser nur bis zum Beginn eine rAusbildungsstelle dient.


    Weil er seit Mai 2006 ALG II Empfänger ist und sich seither zu wenig um Jobs gekümmert hat, war immer nur auf Ausbildung aus. Er war vorher schon in 2 Maßnahmen und jetzt will er halt so schnell´s geht wieder normal Geld verdienen.


    Zitat

    Sein Verhalten unterliegt eindeutig der Argumentation der ARGE bezüglicher Versäumnisse, allerdings sollte er unverzüglich einen Widerspruch gegen die Sanktion einlegen.


    Ok, werd´s ihm ausrichten. Du meinst beim Sozialgericht nehm ich an...


    Zitat

    Du schreibst aber Ü25, also passt da was nicht zusammen!


    Doch, da ist schon alles richtig. Er hat ne Wohnung welche warm 320 E kostet. Die ARGE bezahlt aber nur 230 oder so, sprich 90 muss er vom RS bezahlen. Und dann gehen noch Sachen wie Internet/Telfon und Fernsehen mit drauf.


    Gruß

  • Der RS von 227 € ist eindeutig falsch!!!! Als Single bekommt er 351 € UND dazu die Miete. Das die 90 € angezogen werden, könnte daran liegen, dass seine Wohnung zu groß ist?!


    Wenn er einen RS von 227 € erhält dann darf auch nur davon die 30 % sanktioniert werden.


    Aber wie schon gesagt: Der RS ist falsch!!!

  • 227 kann bereits der kürzungsbetrag sein oder der hilfebdürftige hat einkommen


    Beides definitiv nicht. Er hat weder Einkommen noch sind die 227 E Bereits der Kürzungsbetrag. Die 227 E wurden schon in seinem letzten ALG II Bescheid vom 18. Mai 2008 angegeben, lange vor der Sanktion. Und so weit ich weiss hat er die bereits seit 2 Jahren als Sicherung des Lebensunterhaltes.


    Seine Wohnung kann nicht zu gross sein, die ist nicht mal 30 qm gross.

  • Wenn er diesen Betrag als RS bekommt, dann soll er einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen und zwar solange rückwirkend, wie dieser RS in den Bescheiden steht: Der RS ist falsch!!!


    Gegen die Einbehaltung der 90 € soll er ebenfalls einen Überprüfungsantrag stellen, ebenfalls solange rückwirkend, wie diese 90 € gekürzt wurden.


    Er soll eine Frist setzen - 14 Tage müssten reichen!!!