Hallo,
ich habe letztes Jahr Geld geerbt von meiner Tane. Insgesamt so ca. 30000 TDM , Erschaftssteurer habe ich auch bezahlt diesen Februar (ca.3000 EUR ). Damals war ich mit meinem Freund noch zusammen und mit dem zweiten Kind (Wunschkind) schwanger. Ich habe von dem Geld einiges ausgegeben. Für 5500 EUR habe ich meinen Autokredit zurück gezahlt. 8000 EUR habe ich in eine Altersversicherung eingezahlt. Ein Teil ist für Babyanschaffungen, Kleidung, Urlaub etc. verbraucht worden (ca. 4000 EUR).
Mein Freund und ich haben uns vor kurzem getrennt.:( Ich bin in eine neue Wohnung gezogen und habe auch einige Anschaffungen gemacht (Küche für 1500 EUR übernommen, einges an Hausrat und Möbel, was ich noch brauchte für ca. 1500 EUR). Damals ging ich natürlich auch davon aus, daß ich von meinem Freund während der Elternzeit finanziell unterstützt werde. Anfang 2010 oder 2011 werde ich wieder arbeiten und mich alleine unterhalten können. Nun hat sich jedoch herausgestellt, daß er kein Geld hat (bzw. hat er das als Selbständiger so gedreht, in dem er Kredite für wichtige Neuanschaffungen aufgenommen hat). Meine Ersparnisse reichen auch nicht mehr so lange, vielleicht noch so sechs Monate.
Jetzt sagte mir jemand, wegen der Erbschaft hätte ich keinen Anspruch auf Hartz IV? Stimmt das? Ich habe das Geld ja nicht sinnlos verpraßt. Aber ich wußte damals doch wirklich nicht, das diese Situation nun eintreten wird.
Kennt sich jemand damit aus? Ich war noch nicht beim Amt, eben kann ich ja noch über die Runden kommen. Aber wie gesagt, noch 1,5 oder 2,5 Jahre werde ich das nicht schaffen. Früher wieder arbeiten geht auch nicht, weil mein AG da nicht zustimmt. Eben habe ich obendrein auch noch keine Krippenplätze.
LG
donaldine
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ich würde mir da keine sorgen machen
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es gitb vermögensfreibeträge udn es kommt auch nciht darauf an, warum jemand hilfebedürftig geworden ist
bleibt allein zu fragen, ob die wertsachen und das geld den freibetrag übersteigen
aber warum nicht antrag stellen und schauen was amt sagt?! -
Hallo Donaldine !
Bist Du mit dieser Antwort zufrieden?
Ist sie Dir hilfreich?
Ich denke "nein" ! Du musst gegenüber dem Amt schon glaubhaft erklären wie und für was Du das Erbe ausgegeben hast, dann sollte es durchaus keine Probleme geben, aber eben die Belege oder Erklärungen des Ex über eine zeitweilige Mitversorgung seiner Person wären bei einer Antragstellung schon hilfreich.
Scheinbar gibt es eine ARGE die vorbildlich ist und in der die Menschen weniger Schwierigkeiten haben als anderswo.
Gruß
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