ohne eine genemmigung umziehen

  • hallo
    ich habe mal eine frage und zwar bin ich am 21.06.08 nach lüdinghausen gezogen und habe end juli erfahren das ich schwanger bin und jetzt will ich aber zurück ziehen nach halle/saal weil ich habe in halle meine ganze familie die mich unterstützen wen das baby dan da ist und ich komme hier gerade nicht damit klar weil ich hier keinen habe der mir helfen kann und ich habe mit dem arbeitsamt gesprochen das ich wider zurück will und die geben mir keine genemigung dafür weil mein lebensgeferde findet auch keine arbeit in halle.mir wurde gesagt wen ich umziehe bleiben die leistungen gleich auch wen das baby dan da ist darf ich in keine wohnung ziehen die mehr als 475 euro kostet und die leistungen zum leben bleiben auch gleich stimmt das so? ich weis nicht was ich machen soll mich macht das seelich gerade richtig fertig.


    freu mich über jede antwort

  • hallo Babett,
    abgesehen davon das bei Dir ein ganz schönes hin und her an der Tagesordnung ist, wird es Dir doch sicherlich einleuchten das man als Sachbearbeiter auch nicht sonderlich erfreut ist wenn da einer um Hilfe ersucht und dannn das Prinzip " Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln" erkennbar wird. HARTZ IV ist angedacht das viele Betroffene auch wieder eine Struktur in ihrem täglichen Leben finden. Ehrlich gesagt kann man die bei Dir nicht gerade erkennen.


    Allerdings, wenn Du das geschickt verpackst könnte genau das der Grund sein der dem Sachbearbeiter die Zusage entlockt. Vielleicht versuchst Du es mal mit etwas Reumütigkeit und der Einsicht das es mit der Unterstützung der Eltern und des sozialen Umfeldes für Dich dauerhaft in Halle doch zu der Situation führen würde in eine entsprechende Unabhängigkeit von der ARGE zu kommen. Natürlich siehst Du dies an Deinem gegenwärtigen Aufenhaltsort als nicht gegeben oder gar aussichtsreich an!


    So könnte ein Schuh daraus werden, zumal wenn der Kindesvater es Dir gegenüber auch an der zuständigen Unterstützung fehelen lässt, wäre ein Umzug zurück durchaus vertretbar.


    Also Antrag stellen und zwar nicht mündlich sondern schriftlich, notfalls zur Niederschrift! Erst das erzeugt Verbindlichkeit bei der ARGE!


    Gruß

  • Die Aussage, dass du mit Kind die gleichen Leistungen wie jetzt als Single erhälst ist SCHWACHSINN, sobald sich die Voraussetzungen ändern, dann ändern sich auch die Zahlungen - natürlich nur auf Antrag und mit allen erforderlichen Nachweisen.


    Was deinen Umzug nach Halle/Saale angeht, schließe ich mich Herrn Grunert an!

  • also heißt das für mich wen das baby da ist kann mir trozdem keiner verbieten in eine wohnung zu ziehen die größer ist? und mein baby wird dan auch mit angerechnet? auch wen ich ohne genemmigung umziehe?


    gruß

  • Ja, sobald das Kind da ist müssen die Wohnkosten für 2 Personen übernommen werden und ab da stehen dir UND dem Kind Leistungen zu. Die Wohnungsgröße kann man dir aber nur in Halle sagen, weil es von Ort zu Ort sehr unterschiedlich ist.


    Weiter kannst du ab der 13. Woche Schwangerschaftsmehrbedarf beantragen, sowie eine Erstausstattung für´s Kind. Diese Erstausstattung kannst du aber auch bei der AWO, Caritas oder pro Familia beantragen.


    In Ha-Neu gab es mal eine pro Familia-Geschäftsstelle, ich weiss nur nicht mehr genau wo!