Betriebskostenerstattung

  • Ich habe für 2007 die Betriebskostenabrechnung bekommen und erhalte eine Erstattung. 2007 habe ich KEIN ALGII bekommen. Fliesst die Erstattung trotzdem mit in die Berechnung, d.h. muss ich den Betrag an die ARGE zahlen?

  • Wenn du aktuell im Bezug stehst, dann wird die Erstattung der Jahresbetriebskosten als EInmaliges EInkommen und wird daher voll auf das ALG II angerechnet.


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • das stimmt nicht ganz


    und es handelt sich hier um eine weit verbreitetes Problem


    hätte man nämlich damasl eine höhere Abschlagszahlung gehabt, so würde jetzt eine Nachforderung kommen, die eventuell (darlehensweise) vom zu übernehmen wäre


    aber so hat man quasi für das Amt gespart


    im übrigen sind Betriebskostennachzahlungen auf die Kosten der Unerkunft anzurechen und nicht als Einkommen zu werten


    aber genau hier kommt der weertungswiderspruch


    ich würde widerspruch einlegen und klagen und hoffen, dass das bsg hier positiv entscheidet