Ich habe für 2007 die Betriebskostenabrechnung bekommen und erhalte eine Erstattung. 2007 habe ich KEIN ALGII bekommen. Fliesst die Erstattung trotzdem mit in die Berechnung, d.h. muss ich den Betrag an die ARGE zahlen?
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Hallo Wenere !
In der Regel gilt das Zuflussprinzip! Achte aber auf die Freigrenze!
Gruß
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Wenn du aktuell im Bezug stehst, dann wird die Erstattung der Jahresbetriebskosten als EInmaliges EInkommen und wird daher voll auf das ALG II angerechnet.
Diablo
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das stimmt nicht ganz
und es handelt sich hier um eine weit verbreitetes Problem
hätte man nämlich damasl eine höhere Abschlagszahlung gehabt, so würde jetzt eine Nachforderung kommen, die eventuell (darlehensweise) vom zu übernehmen wäre
aber so hat man quasi für das Amt gespart
im übrigen sind Betriebskostennachzahlungen auf die Kosten der Unerkunft anzurechen und nicht als Einkommen zu werten
aber genau hier kommt der weertungswiderspruch
ich würde widerspruch einlegen und klagen und hoffen, dass das bsg hier positiv entscheidet
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