hat mein freund anspruch auf unterhalt von seinen eltern?

  • da ich in den infotexten keine antworten auf meine fragen finden konnte, frage ich jetzt mal die allgemeinheit:


    mein freund (19) wohnt NOCH bei seinen eltern. das verhältnis ist richtig mies, sie streiten sich dauernd über alles und noch mehr. der vater tyrannisiert ihn am laufenden band, die mutter ist dem vater regelrecht hörig und unternimmt nichts, sie unterstützt den vater sogar noch. mein freund darf nicht an den gemeinsamen mahlzeiten teilnehmen und muss sich von seinem azubigehalt eigentlich komplett selbst versorgen. sämtliche verwandten haben bereits versucht, mit den eltern zu reden, mit dem ergebnis, dass die eltern mit allen gebrochen haben.


    ich sehe als einzige lösung den auszug. daher meine eigentliche frage:
    für was, wie viel und bis wann müssen die eltern meinem freund unterhalt zahlen?

  • Soweit ich weiß kommt es auf den Verdienst der Eltern an, je weniger sie haben, desto weniger bekommt er (Düsseldorfer Tabelle). Würde mich mal bei einem Rechtsanwalt schlau machen, denkt aber dran "Beweise" zu sammeln, wie schlecht die Situation bei deinem Freund ist (also auch Aussagen der Verwandten etc). Freiwillig zahlen die wenigsten. Und es kommt darauf an, wie viel dein Freund in der Ausbildung verdient.

  • Hallo Christina 87!


    Bis zum Ende der Ausbildung sind die Eltern grundsätzlich verpflichtet für den Unterhalt der Kinder aufzukommen.


    Dein Freund könnte mit Hilfe des Jugendamtes erwirken das er nicht mehr Zuhause wohnen muss, dennoch bleibt die Verpflichtung der Eltern bestehen.


    Weigern sich diese, kann mittels Klage die Verpflichtung ermittelt werden und ausserdem besteht dann ein Anspruch auf ALGII Beihilfe!


    Gruß

  • Das Problem besteht darin, das Gericht davon zu überzeugen, dass man zu Hause aufgrund der Umstände nicht mehr leben kann/will. Meine Unterhaltsforderungen wurden abgelehnt, das Gericht entschied, dass mein Vater mit Naturalien (Wohnraum, Essen, Kleidung, Taschengeld) für mich aufkommen muss. Auch ich war vorher beim JA gewesen und habe mich informiert, die meinten aber bis ich 18 bin können die nichts tun, außer ein Gespräch suchen. Als ich dann 18 wurde (und die Situation sich auch nach vielen Gesprächen [naja eher Streit]) nicht gebessert hatte, bin ich zum RA gegangen, Monate verstrichen und dann kam der Bescheid, dass ich keinen Unterhalt bekomme.


    Das Problem liegt darin, den Beweis zu erbringen, dass die Situation nicht angemessen ist. Bei mir war es damals auch ein ärtzliches Gutachten, aber niente. Naja mittlerweile bin ich 21, ausgezogen und es geht mir viel besser, da die räumliche Distanz da ist. Unterhalt zahlt mein Vater trotzdem nicht, nur 50€ Taschengeld im Monat...